Gewertet werden vergleichbare Referenzen, bei denen Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung, der Bauphysik und des Brandschutzes in den letzten zehn Jahren (Zeitraum 01/2015 - 07/2025) durch den Bewerber / die Bewerberin / die Bewerbergemeinschaft erbracht wurden. (Angaben bitte lt. Schlussrechnung, sofern diese noch nicht vorliegt, lt. Vertrag).
Die Angaben in den Referenzen werden sowohl für die Eignungsprüfung als auch für die Auswahl der Bewerber verwendet. Hierbei werden für die Auswahl der Bewerber die vorgelegten Referenzen durch die Bildung eines Mittelwertes berücksichtigt.
Bewertet werden die Referenzen nach den Angaben im Referenzbogen (Anlagen 7.1-7.3, 8.1-8.3, 9.1-9.3) sowie den Anlagen des Bewerbers.
Der Bewerber muss mindestens zwei geeignete Referenzen je Fachrichtung, insgesamt also sechs Referenzen (Mindestanforderung) im Zeitraum 01/2015 bis 07/2025 vorlegen.
Mindestanforderungen damit die Eignung anerkannt werden kann:
1. Zwei Referenzprojekte mit folgenden Anforderungen:
1.1. Es müssen mindestens die Leistungsphasen gemäß Vergabeunterlagen bearbeitet worden sein.
1.2. Projektkosten KG 300-400 mit mindestens 10.000.000 EUR brutto
1.3. Mindestens muss es sich bei den Referenzprojekten um eine Generalsanierung oder Neuerrichtung einer Kultur- oder Bildungseinrichtung (z.B. Theater, Konzerthallen, Seminar-, Lehrgebäude einer Universität mit Veranstaltungsräumen, Gebäude zur Erwachsenenbildung, Bibliotheken oder vergleichbar) handeln.
2. Mindestens in jeweils einem Referenzprojekt muss folgende Anforderung erfüllt sein:
2.1. Bauen im Bestand oder im laufenden Betrieb
Das Referenzformblatt ist als Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend.
Wir weisen ausdrücklich auf Ihre Erklärung gemäß Anlage 4 hin.
Hinweis: sofern in einer der Fachrichtungen Referenzen ausgeschlossen werden müssen, wird der gesamte Teilnahmeantrag ausgeschlossen.