Vergabe von Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung der Generalsanierung des Gebäudebestandes des Urania Berlin e.V. (nachfolgend als Auftraggeber bezeichnet) im Zuge der Neuausrichtung des Auftraggebers.
Der Gebäudebestand des Auftraggebers besteht aus einem sogenannten Altbau, erbaut 1912, und einem 1961/62 errichteten Neubau. Die Gebäude enthalten insgesamt 11 Veranstaltungsräume unterschiedlicher Größe sowie diverse Nebenflächen für Ausstellungen, Gruppenarbeiten etc. Im Neubau befindet sich der Humboldtsaal mit einer Kapazität von 866 Sitzplätzen. 10 weitere Veranstaltungsräume sind im Altbau angeordnet mit einer Kapazität für Besucherinnen und Besucher zwischen 58 und 278 Plätzen. Beabsichtigt ist eine Generalsanierung des Gebäudebestands des Auftraggebers (Altbau, Neubau inkl. Verbindungsbau, Außenanlagen). Die dafür notwendigen Mittel sollen nach derzeitigem Stand durch Zuwendungen und durch Eigenmittel aufgebracht werden.Der Auftraggeber beabsichtigt, die hierfür notwendigen Fachplanungsleistungen im Bereich Technische Ausrüstung, ALG 4-7, zu vergeben. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist daher die Vergabe von Fachplanungsleistungen in Anlehnung an die entsprechenden Leistungsbilder der §§ 55 und 56 mit Anlage 15 HOAI 2021.
Darstellung der Erfahrungen des Projektteams mit möglichst vergleichbaren Planungsleistungen, Kommunikationsfähigkeit, Interner Büroorganisation, Qualitätssicherung und Zusammenarbeit mit anderen fachlich Beteiligten.
Darstellung der Herangehensweise in der Planung zu den besonderen Anforderungen des Bauvorhabens:- Bauen im Bestand - Bauen im laufenden Betrieb - Medienanschlüsse an bestehende Versorgungszentralen- Vertikalerschließung / Förderanlagen- Medientechnik in Veranstaltungsräumen - Herausforderungen des Projektes aus Sicht des Bieters sowie den Anforderungen und der Beschreibung in denVergabeunterlagen
Honorar für die zu erbringenden Fachplanungsleistungen entsprechend den Anforderungen und der Beschreibung in den Vergabeunterlagen.
Entsprechend der Regelung in § 160 GWB: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Vergabe der verfahrensgegenständlichen Leistungen unter einem Finanzierungsvorbehalt steht. Der Auftraggeber behält sich daher vor, das vorliegende Vergabeverfahren aufzuheben, wenn während des Verfahrens erkennbar wird, dass notwendige Fördermittel für die Durchführung der Generalsanierung nicht erlangt werden können und/oder die Finanzierung des Vorhabens nicht sicher gestellt werden kann. Die Verhandlungsgespräche mit den Bietern, die ein berücksichtigungsfähiges Erstangebot eingereicht haben, finden voraussichtlich in der KW 49/50 statt. An den Verhandlungsgesprächen haben zwingend der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter und ggf. ein zu Verhandlungen ermächtigter Vertreter des Bieters teilzunehmen. Eine Verschiebung der Verhandlungsgespräche ist regelmäßig nicht möglich.
Das Nachfordern fehlender Teilnahmeantrags- oder Angebotsunterlagen richtet sich nach §56 VgV.
Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 122ff. GWB.
Der Bewerber muss gemäß § 75 Abs. 1, 2 VgV ggf. i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV über die Berufsqualifikation der beratenden Ingenieurin bzw. des beratenden Ingenieurs verfügen. Juristische Personen haben für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß § 75 Abs. 1, 2 VgV zu benennen.Es wird die Anzahl der fest angestellten Ingenieure ALG 4-7 (bei Bietergemeinschaften/Nachunternehmer jeweilige Summe angeben) bewertet. Es wird die Anzahl der fest angestellten Ingenieure ALG 4-7 mit einer Bürozugehörigkeit von mind. 3 Jahren (bei Bietergemeinschaften/Nachunternehmern jeweilige Summe angeben) bewertet.
Sofern der Bewerber nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, in einem Register eintragungspflichtig ist, muss diese Eintragung vorliegen.
Bei Beauftragung muss der Bewerber über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mindestens EUR 3.000.000 (brutto) und für Sach- bzw. sonstige Vermögensschäden von mindestens EUR 3.000.000 (brutto) verfügen, jeweils 2fach pro Jahr maximiert. Mit der Bewerbung ist ein entsprechender Nachweis bzw. eine Bereitschaftserklärung des Versicherers vorzulegen, im Auftragsfalle auf die vorgenannten Deckungssummen zu erhöhen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine projektbezogene Versicherung (Multirisk-Versicherung) für die Baustelle und alle Projektbeteiligten abzuschließen. Die hierzu entstehenden Kosten hierfür werden anteilig gem. dem betreuten Projektvolumen umgelegt.
Der Bewerber hat eine Erklärung über den Netto-Umsatz für die ausgeschriebene Dienstleistung der Jahre 2022, 2023 und 2024 vorzulegen. Als Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Umsatz von 500.000 EUR netto/Jahr nachzuweisen.
Der Bewerber muss mindestens zwei geeignete Referenzen (Mindestanforderung) im Zeitraum 01/2015 bis 07/2025 vorlegen. Geeignet sind Referenzprojekte dann, wenn der Bewerber bei diesen Projekten zwischen Januar 2015 und Juli 2025 Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung ALG 4-7 erbracht hat, die mit der verfahrensgegenständlichen Leistung vergleichbar sind. Die Leistungen in den Referenzprojekten sind nur vergleichbar (Mindestanforderung), wenn der Auftragnehmer bei den vorgelegten Projekten innerhalb des vorgenannten Zeitraums Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung ALG 4-7 in Anlehnung an die entsprechenden Leistungsbilder nach HOAI § 55 in der jeweils geltenden Fassung wie folgt erbracht hat:Zwei Referenzprojekte mit folgenden Anforderungen:1.1. Es müssen mindestens die Leistungsphasen 1 bis 8 (HOAI) bearbeitet worden sein. Die Leistungsphase 4 kann projektspezifisch abweichen. 1.2. Baukosten der KG 440-470 mit mindestens 1.000.000 EUR brutto1.3. Mindestens muss es sich bei den Referenzprojekten um eine Generalsanierung oder Neuerrichtung einer Kultur- oder Bildungseinrichtung (z.B. Theater, Konzerthallen, Seminar-, Lehrgebäude einer Universität mit Veranstaltungsräumen, Gebäude zur Erwachsenenbildung, Bibliotheken oder vergleichbar) handeln.Mindestens in einem Referenzprojekt müssen folgenden Anforderungen erfüllt sein:1.4. In Betrieb genommen und an den Nutzer übergeben1.5. Bauen im Bestand oder im laufenden Betrieb
Der Bewerber hat die Anzahl und die Art der Projekte, die er für öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 Nr. 1, Nr. 2 oder Nr. 4 GWB im Zeitraum 01/2020 bis 07/2025 durchgeführt hat, anzugeben. Als Mindestanforderung muss ein Projekt angegeben werden. Die Projekte können sich in der Bearbeitung befinden oder in dem angegebenen Zeitraum abgeschlossen worden sein.