ebwo - Komplett-Softwarelösung im Sinne eines Enterprise-Ressource-Planning-System...
VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Entsorgungs- und Baubetrieb AöR der Stadt Worms
073190000000-002-26
Hohenstaufenring 2
67547
Worms
Deutschland
DEB39
ebwo-ERP@morgenstern-legal.com
+49 408081966-116

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Morgenstern Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
HRB 64128
Hohe Bleichen 12
20354
Hamburg
Deutschland
DE600
ebwo-ERP@morgenstern-legal.com
+49 408081966-116
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Rheinland-Pfalz
k.A.
Stiftsstraße 9
55116
Mainz
Deutschland
DEB35
vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
+49 613116-2234
+49 6131 16-2113

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Keine Angabe
Stiftsstraße 9
55116
Mainz
Deutschland
DEB35
vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
+49 613116-2234
+49 6131 16-2113

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72000000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Beschaffung einer Komplett-Softwarelösung im Sinne eines
Enterprise-Ressource-Planning-Systems (ERP) ohne Personalmanagementmodule für die Entsorgungs- und Baubetrieb AöR der Stadt Worms (ebwo AöR).

Zu den Details vgl. insbesondere das Dokument "Leistungsverzeichnis".

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Beschaffung einer Komplett-Softwarelösung im Sinne eines
Enterprise-Ressource-Planning-Systems (ERP) ohne Personalmanagementmodule für die Entsorgungs- und Baubetrieb AöR der Stadt Worms (ebwo AöR).

Die ebwo AöR ist ein wirtschaftliches Unternehmen der öffentlichen Hand in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR). Zu ihren wesentlichen Aufgaben zählen neben der Abfallwirtschaft, der Straßenreinigung und der Abwasserentsorgung auch ein breites Dienstleistungsspektrum, welches sich in der Sparte Baubetrieb von der Grünpflege, der Straßenunterhaltung, verschiedenen bautechnischen Gewerken, bis hin zur Stadtgärtnerei und einem Veranstaltungsservice erstreckt.

Hinsichtlich des Finanz- und Rechnungswesens, ist für die ebwo AöR Handelsrecht maßgeblich. Die Unternehmensform einer AöR bedingt aber auch, dass kommunalrechtliche Bestimmungen wie die Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz (EigAnVO) zu beachten sind. Dies betrifft insbesondere die Gliederung der vielfältigen Unternehmenssparten in der Bilanz sowie im laufenden Geschäft der Finanzbuchhaltung und der Kosten- und Leistungsrechnung etc.

Derzeit nutzt die ebwo AöR im Finanz- und Rechnungswesen eine Standardsoftware, welche die Finanzbuchhaltung mit Kreditoren-, Debitoren- und Anlagenbuchhaltung abbildet, als auch die Kosten- und Leistungsrechnung und die öffentlich-rechtliche Gebührenveranlagung inklusive öffentlich-rechtlichem Mahnwesen. Die Belegarchivierung im Finanzbereich erfolgt derzeit digital über die verwendete Software, soll aber künftig in einem zentralen DMS erfolgen.

Neben der beschriebenen Standardsoftware werden verschiedene Access-Hauslösungen verwendet, welche mit einer neuen Lösung abgelöst werden sollen. Hierzu zählt u. a. die Fakturierung der Baubetriebsleistungen, aber auch die Lagerverwaltung mehrerer vorhandener Lager. Dabei soll das Ziel sein, mit einer neuen Software möglichst viele Prozesse "aus einem Guss" abzubilden, um aufwendige Schnittstellen zwischen Modulen verschiedener Hersteller zu vermeiden - im Sinne einer wachsenden ERP-Lösung.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass es sich um eine Lösung handeln muss, welche bereits im Einsatz ist. Aufgrund der Größe des Unternehmens ebwo AöR ist eine Entwicklung im laufenden Betrieb aus Gründen der Wirtschaftlichkeit abzulehnen. Auch muss der Umstieg auf die neue Software im Bereich der Finanzbuchhaltung verpflichtend bis zum Jahreswechsel 2025/2026 erfolgen können. Das gesamte System mit allen Modulen muss demnach zum 01.01.2026 in den Echtbetrieb gehen können und es darf nicht notwendig sein, Teile nachzuentwickeln.

Im Übrigen sollte die Bedienung und Funktionalität der Software im Vordergrund stehen, da Wirtschaftlichkeit nach dem Verständnis der ebwo AöR nicht allein im Preis, sondern im Mehrwert für die Nutzenden und das Unternehmen liegt. Das inkludiert auch einen reibungslosen Zugang im mobilen Arbeiten und eine optimale Handhabung im Sinne attraktiver Arbeit (New Work).

Zu den Details vgl. insbesondere das Dokument "Leistungsverzeichnis".

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbegrenzt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Hohenstaufenring 2
67547
Worms
Deutschland
DEB39

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Der Erfüllungsgrad der Ziff. 1 und 4 gem. der Bewerungsmatrix fließt mit 60% in die Gesamtbewertung ein.

Der Erfüllungsgrad der Ziff. 1 und 4 gem. der Bewerungsmatrix fließt mit 60% in die Gesamtbewertung ein.

Gewichtung
60,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Der Erfüllungsgrad der Ziff. 2, 3, 5 und 6 gem. der Bewertungsmatrix fließt mit 20% in die Gesamtbewertung ein

Der Erfüllungsgrad der Ziff. 2, 3, 5 und 6 gem. der Bewertungsmatrix fließt mit 20% in die Gesamtbewertung ein

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Preis
Preis - 20 % der Gesamtwertung

Preis - 20 % der Gesamtwertung

Gewichtung
20,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Option: Baufhof App gem. Leistungsverzeichnis
Option: Materialwirtschaft gem. Leistungsverzeichnis
Option: Technisches Gebäudemanagement gem. Leistungsverzeichnis

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

1
1

Größe der Unternehmen

0
0
0
0

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
0
Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

4-2025
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde

Axians Infoma GmbH
HRB 1961
Großunternehmen
Vinzenz-Pallotti-Str. 3
65552
Limburg
Deutschland
DE723
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

25.06.2025
25.06.2025

Angaben zum Angebot

k.A.
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung