Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als 4 grundsätzlich geeignete Bewerber vorliegen, unter den Bewerbern anhand von folgenden Kriterien beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
- Anteilige, durchschnittliche Umsätze des Vergabegegenstandes (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre Sofern der Geschäftsbericht für das Jahr 2024 noch nicht vorliegt, muss eine belastbare Hochrechnung für den Umsatz für das Jahr 2024 vorgenommen werden. Als Mindestumsatz gelten EUR 3 Mio mit vergleichbaren Leistungen. Ab Erreichen des Mindestumsatzes von 3 Mio. EUR werden Punkte vergeben. Als Höchstgrenze für die Wertung gelten EUR 12 Mio Umsatz mit vergleichbaren Leistungen. Für das Erreichen von EUR 12 Mio. Umsatz mit vergleichbaren Leistungen oder mehr werden maximal 48 Punkte vergeben. In der Spanne zwischen 3 Mio. EUR Umsatz und 12 Mio. EUR Umsatz wird linear interpoliert.
- Es werden bis zu 5 Referenzen gewertet. Auch die Mindest-Referenzen werden gewertet. Bei den Referenzen werden folgende Aspekte jeweils mit 3 Punkten gewertet. Daraus folgt, dass für die Referenzen eine Maximal-Punktzahl von 75 Punkten erreicht werden kann.
- Generelle Vergleichbarkeit der Referenz - je 3 Punkte pro Referenz
- Tätigkeit in der Energiewirtschaft (Branchenfokus) - je 3 Punkte pro Referenz
- Implementierung und Betrieb eines Asset Management Systems - je 3 Punkte pro Referenz
- Schnittstelle von Drittsystemen an das Hauptbuch - je 3 Punkte pro Referenz
- Implementierung und Betrieb eines CRM Systems - je 3 Punkte pro Referenz
- Mitarbeiterzahl: Mindestanzahl 30 deutschsprachige Mitarbeitende in Deutschland .150 Mitarbeitende als Obergrenze für Maximalpunktzahl Bewertung: je 10 Mitarbeiter werden 2 Punkte vergeben. Daraus abgeleitet: Mindestpunktzahl: 6 Punkte und Maxi-male Punktzahl: 30 Punkte.
Somit können für sämtliche Kriterien addiert insgesamt maximal 153 Punkte erreicht werden.
Es werden mindestens 4 und maximal 10 Bewerber für die Angebotsphase ausgewählt.
Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.