Die Kläranlage Langen soll um eine 4. Reinigungsstufe zur Spurenstoffelimination erweitert werden. Auf Grundlage eines jahrelangen Forschungsprojekts auf der Kläranlage wurde eine Verfahrenskombination aus Tuchfiltration und Aktivkohlefiltration ausgewählt. In Vorbereitung auf sich ändernde Anforderungen an die Reinigungsleistung soll außerdem die Möglichkeit zu einer späteren Erweiterung um eine Ozonung vorgesehen werden. Die hydraulische Anbindung an den Bestand erfolgt über ein Zwischenhebewerk, welches den Ablauf der konventionellen Abwasserbehandlung in die neue Reinigungsstufe fördert und fortan als Hochwasserpumpwerk fungiert.
Mit dieser Vergabe wird die Tuchfiltration ausgeschrieben. Weiterführende Informationen können dem vorliegenden Leistungsverzeichnis sowie den Vertragsunterlagen entnommen werden.
Kläranlage Langen
Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept Betriebsstörungen und Reaktionsfähigkeit gemäß den Angaben unter Ziffer 8.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe einzureichen.Unterkriterien:- Fehlerdiagnose und Behandlungsoptimierung (max. 20 Punkte),- Störfall- und Ausfallmanagement (max. 15 Punkte),- Reaktionszeit (max. 15 Punkte).
Das Angebot mit dem geringsten Nettopreis für die ausgeschriebene Leistung (vgl. Preisblatt) erhält 50 Punkte. Für die preislich nachfolgenden Angebote wird die Punktzahl gemäß den Angaben der AzA (Aufforderung zur Angebotsabgabe) unter Ziffer 8.1 berechnet.
Zur Abgabe des Angebots sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Diese können über den Download (vgl. Ziffer 5.1.11) abgerufen werden. Bieterfragen können nur über die Vergabeplattform https://dtvp.de/ gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Um eine Bieterfrage zu stellen ist es notwendig, dass sich die Bieter auf der Vergabeplattform https://dtvp.de/ registrieren. Bieterfragen, die nach dem 06.10.2026, 12:00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Die Bieterantworten sind über die Vergabeplattform https://dtvp.de/ abrufbar. Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer 5.1.12) und ausschließlich elektronisch, verschlüsselt über die Vergabeplattform https://dtvp.de/ einzureichen.
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Die Nachforderung erfolgt gemäß § 16a EU VOB/A
Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A und §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Die unter Ziffer 5.1.9. verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Für dieses Eignungskriterium ist der folgende Auszug bzw. Nachweis von den Bietern/Mitgliedern der Bietergemeinschaften einzureichen:
1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein.
2) ggf. Bietergemeinschaftserklärung (wenn das Angebot als Bietergemeinschaft eingereicht wird).3) ggf. Nachunternehmereinsatzerklärung (wenn Nachunternehmer eingesetzt werden).4) ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärungen der benannten Nachunternehmer (wenn Nachunternehmer eingesetzt werden).
5.1) Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. 5.2) Erklärung über den Umsatz mit vergleichbaren Bauleistungen (Bau von Tuchfilteranlagen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
6) Erklärung über Bestehen einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall und Kalenderjahr von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden,1 Mio. EUR für Sachschäden und 1 Mio. EUR für Vermögensschäden (jeweils mindestens 2-fach maximiert) bzw. Erklärung über die Bereitschaft eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen im Auftragsfalle abzuschließen.
7) Darstellung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen des Bieters/der Bietergemeinschaft für vergleichbare Bauleistungen für im Zusammenhang mit einer 4. Reinigungsstufe errichtete und in Betrieb genommene Tuchfilteranlagen in vergleichbarer Größenordnung (Mindestwerte: Bau einer Tuchfiltration auf Kläranlagen der GK 4, anhand dieser ein Mischwasserzufluss (QM) in Höhe von mindestens 500 l/s und eine maximale Feststofffracht (AFS) größer oder gleich 40 kg/h behandelt werden) mit dem vorliegenden Auftrag. Die Referenz gilt, sofern die Tuchfilteranlage in dem Zeitraum 2020 - 2026 erfolgreich in Betrieb genommen wurde. Zu den Referenzen sind die folgenden Angaben zu machen:
- kurze Beschreibung des Referenzprojekts, - Name und Adresse des Referenzauftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer beim Referenzauftraggeber, - Jahr der Inbetriebnahme der Tuchfilteranlage,- Angaben zur Anlagengröße (Bemessungswasserzufluss in m³/h und Feststoffflächenbelastung in g/(m² x h)).
Hinweis: Sofern die Referenz nicht alle vorgenannten Angaben enthält, kann diese nicht gewertet werden.
8) Erklärung über die Anzahl des Gesamtpersonals des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, aufgeteilt in Lohngruppen.
9) Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat mit seinem/ihrem Angebot einen technischen Nachweis (z. B. Herstellerprüfberichte) einzureichen, welcher belegt, dass die angebotene Tuchfilteranlage eine Verringerung der Konzentration des Parameters AFS gemäß DIN EN 872:2005-01 im Ablauf auf einen Wert von kleiner 2 mg/l erzielen kann. Der Nachweis muss sich dabei zwingend auf die angebotene Anlage beziehen und zukunftsbezogen sein.
10) Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat mit seinem/ihrem Angebot nachzuweisen, dass das angebotene Filtertuchmaterial einem definierten Qualitätsprüfverfahren zur Sicherung einer langfristigen Leistungsfähigkeit / eines langfristigen Behandlungserfolgs (Belastungstest) unterzogen wurde.
Hierfür ist mindestens einer der nachfolgenden Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
- Herstellerprüfbericht über die langfristige Leistungsfähigkeit nach definierten Spülzyklen,- Unabhängiger Laborprüfbericht eines akkreditierten Prüfinstituts über die langfristige Leistungsfähigkeit, - Betriebsdaten aus Referenzanlagen mit Aussage zur langfristigen Leistungsfähigkeit von mindestens 10 Jahre.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Die entsprechende Bietergemeinschaftserklärung ist mit dem Angebot vorzulegen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit einewettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Die Erklärung nach Art. 5k der EU-Verordnung 833/2014 sowie die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn sind zwingend ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern.