Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpost national/international/PZA. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass sich die Bieter/Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 15 Abs. 1 i. V. m. § 54 Abs. 1 PostG bedienen. Dies istausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden im Gegensatz zu den grundsätzlichen Regelungen der Vergabeunterlagen der Auftraggeberin die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Bei Vertragsabschluss sind diese Teilleistungsverträge vorzulegen. Niederlegungsstellen i. S. d.§181 ZPO sind keine Nachunternehmer.
Die geschätzte Abnahmemenge beträgt 3.389.800 Sendungen. Die Höchstabnahmemenge beträgt 4.406.740 Sendungen.
Die Vergabe erfolgt in 5 Losen.
Voraussichtlicher Vertragsbeginn: 01.11.2026
Bis zu zwei Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit kann die KVBW den Vertrag optional um weitere 24 Monate verlängern. Hierfür bedarf es einer schriftlichen Anzeige. Andernfalls ist der Vertrag beendet.
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Gemeinsame Prüfungseinrichtungen Baden-Württemberg
Bezirksärztekammer Südbaden
Zentrale Stelle Mammographie-Screening Baden-Württemberg
Bezirksärztekammer Südwürttemberg
Das Angebot mit dem geringsten Nettopreis für die ausgeschriebene Leistung (vgl. Preisblätter) erhält 30 Punkte. Für die preislich nachfolgenden Angebote wird die Punktzahl gemäß den Angaben der AzA unter Ziffer 7.1 berechnet.
Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept Zustellzeiten gemäß den Angaben unter Ziffer 7.2 der AzA einzureichen.
Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept Versandspitzen gemäß den Angaben unter Ziffer 7.3 der AzA einzureichen.
Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept Reklamationsmanagement gemäß den Angaben unter Ziffer 7.4 der AzA einzureichen.
Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept Kostenstellenzuordnung gemäß den Angaben unter Ziffer 7.5 der AzA einzureichen.
Zur Abgabe des Angebots sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Diese können über den Download (vgl. Ziffer 5.1.11) abgerufen werden. Bieterfragen können nur über die Vergabeplattform https://dtvp.de/ gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Um eine Bieterfrage zu stellen ist es notwendig, dass sich die Bieter auf der Vergabeplattform https://dtvp.de/ registrieren. Bieterfragen, die nach dem 11.09.2026, 12:00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Die Bieterantworten sind über die Vergabeplattform https://dtvp.de/ abrufbar. Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer 5.1.12) und ausschließlich elektronisch, verschlüsselt über die Vergabeplattform https://dtvp.de/ einzureichen
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.
Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Die unter Ziffer 5.1.9. verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Für dieses Eignungskriterium ist der folgende Auszug bzw. Nachweis von den Bietern/Bietergemeinschaften einzureichen: 1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes oder andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbarer Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein.
2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.3) Erklärung, dass kein Verfahren bei der BNetzA zur Überprüfung bzw. Untersagung der Tätigkeit eingeleitet ist.4) Nachweis der Eintragung in das Anbieterverzeichnis gemäß § 4 Postgesetz in Kopie.5) Angabe der von der Deutschen Post AG gemäß § 15 Abs. 1 iVm. § 54 Abs. 1 PostG auszuführenden Briefbeförderungsleistungennach Leistungsart, -umfang und -gebiet.6) Erklärung nach Art. 5k EU-Verordnung 833/2014.7) Ggf. Bietergemeinschaftserklärung.
8) Ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (mit zweifelsfreier Angabe der Art und des Umfangs der von den Nachunternehmern übernommenen Teilleistungen - im Falle des Nachunternehmereinsatzes mit dem Angebot einzureichen).9) Ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung (mit Benennung des Namens und der Anschrift der Nachunternehmer und der Eigenerklärung des Nachunternehmers in welcher sich dieser fürden Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Bieter/Bietergemeinschaft gegenüber diesem unwiderruflich verpflichtet seine Mittel während der Auftragsabwicklung zurVerfügung zu stellen - im Fall der Eignungsleihe mit dem Angebot vorzulegen, im Fall der reinen Nachunternehmerschaft ohne Eignungsleihe erst auf Verlangen des Auftraggebers).HINWEIS: Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus dieErklärungen nach Ziff. 5.1.9 1) bis 4) sowie 5.1.9 12) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Es wird klargestellt, dass für den geforderten Nachweis der Eintragung in das Anbieterverzeichnis gemäß § 4 Postgesetz FÜR DIE NACHUNTERNEHMER die Übergangsbestimmungen des § 112 Abs. 1 Postgesetzgelten. Der Nachweis der Eintragung in das Anbieterverzeichnis FÜR DIE NACHUNTERNEHMER kann daher auch durch einen vergleichbaren Nachweis, wie etwa eine Registrierungsbestätigung der Bundesnetzagentur über das Erbringen von Postdienstleistungen nach § 36 Postgesetz (PostG) a. F. (vom 22. Dezember 1997), erbracht werden. Entscheidend ist, dass FÜR DIE NACHUNTERNEHMER die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 4 Postgesetz (ggf. iVm. § 112 Abs. 1 Postgesetz) nachgewiesenwerden.
10) Erklärung der Bieters/der Bietergemeinschaft über den Nettogesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
11) Erklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über den Nettoumsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
12) Erklärung über Bestehen einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens1.000.000 EUR für Sach-, Personen- und Vermögensschäden und einer Höchstleistung pro Versicherungsjahr von mindestens2.000.000 EUR bzw. Erklärung über die Bereitschaft eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenanntem Deckungssummen im Auftragsfalle abzuschließen.
MINDESTKRITERIUM: Genannte Deckungssummen.
13) Erklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten 3 Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen eingesetzt worden sind.
14) Darstellung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzprojekte aus den Jahren 2023 - 2026 unter Angabe des Projektumfangs (Benennung der erbrachten vergleichbaren Leistungen, Sendungsmengen und Auftragswert in EUR netto),Zeitraum der erbrachten Leistungen, Name und Adresse des Auftraggebers mit Ansprechpartner nebst Telefonnummer. Es ist dabei ausreichend, wenn ein Teil der Leistung innerhalb des vorgegebenen Zeitraums erbracht wurde.MINDESTKRITERIUM: Nennung vonmindestens 3 entsprechenden Referenzprojekten.
15) Benennung des vorgesehenen Projektleiters und des vorgesehenen Stellvertreters mit Eigenerklärung, dass diese über gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (bei Nicht-Muttersprachlern deutscher Schulabschluss oder Sprachkenntnis Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens) verfügen sowie Angabe deren Berufserfahrung in dieser Funktion in Jahren. MINDESTKRITERIEN:Aus den Eigenerklärungen bzw. Angaben für den vorgesehenen Projektleiter und den vorgesehenen Stellvertreter muss jeweils mindestens Folgendes hervorgehen: gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (bei Nicht-Muttersprachlern deutscher Schulabschluss oder Sprachkenntnis Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens). Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in dieser Funktion.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Die entsprechende Bietergemeinschaftserklärung ist mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit einewettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern.
Es handelt sich um die Abholung am Standort Freiburg und Beförderung von Briefsendungen bis zu einem Einzelgewicht von 1.000 g und Zustellung der Sendungen international und im gesamten deutschen Bundesgebiet einschließlich Dialogpost.Ebenfalls umfasst ist die Anlieferung der Post aus dem Postfach des Auftraggebers am Standort Freiburg.
Es handelt sich um die Abholung am Standort Karlsruhe und Beförderung von Briefsendungen bis zu einem Einzelgewicht von 1.000 g und Zustellung der Sendungen international und im gesamten deutschen Bundesgebiet.Ebenfalls umfasst ist die Anlieferung der Post aus den beiden Postfächern des Auftraggebers am Standort Karlsruhe.
Es handelt sich um die Abholung am Standort Reutlingen und Beförderung von Briefsendungen bis zu einem Einzelgewicht von 1.000 g und Zustellung der Sendungen international und im gesamten deutschen Bundesgebiet.Ebenfalls umfasst ist die Anlieferung der Post aus dem Postfach des Auftraggebers am Standort Reutlingen.
Es handelt sich um die Abholung am Standort Stuttgart und Beförderung von Briefsendungen bis zu einem Einzelgewicht von 1.000 g und Zustellung der Sendungen international und im gesamten deutschen Bundesgebiet.Ebenfalls umfasst ist die Anlieferung der Post aus den beiden Postfächern des Auftraggebers am Standort Stuttgart.
Es handelt sich um die Abholung an allen vier Standorten (Freiburg, Karlsruhe, Reutlingen, Stuttgart), Beförderung und Zustellung von Postzustellungsaufträgen und Einschreiben inter-national und im gesamten deutschen Bundesgebiet.