Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Reisebüro zur Erbringung sämtlicher im Zusammenhang mit Dienstreisen des DSV anfallenden Reiseleistungen. Hierzu zählen insbesondere Planung, Organisation und Buchung von Gruppenreisen. Die Höchstabnahmemengen können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Reisebüro zur Erbringung sämtlicher im Zusammenhang mit Dienstreisen des DSV anfallenden Reiseleistungen. Hierzu zählen insbesondere Planung, Organisation und Buchung von Gruppenreisen.
Die Anfragen betreffen in der Regel Gruppenbuchungen, bei denen das Reiseziel gegebenenfalls von unterschiedlichen Abflughäfen innerhalb einer Reisegruppe erreicht werden muss. Der DSV übermittelt vor der konkreten Planung Eckdaten und Wunschvarianten (z. B. Reiseroute, Reisebeginn, Teilnehmerzahl). Im Leistungssport stehen zu diesem Zeitpunkt häufig noch nicht alle Namen oder die endgültige Gruppengröße fest, daher wird vom Auftragnehmer ein hohes Maß an Flexibilität sowie die Ausarbeitung mehrerer geeigneter Reisevorschläge erwartet.Detaillierte Informationen zur ausgeschriebenen Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Das Angebot mit dem geringsten Nettopreis für die ausgeschriebene Leistung (vgl. Preisblätter) erhält 40 Punkte. Für die preislich nachfolgenden Angebote wird die Punktzahl gemäß den Angaben der Aufforderung zur Angebotsabgabe unter Ziffer 7.1 berechnet.
Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Umsetzungskonzept gemäß den Angaben unter Ziffer 7.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe einzureichen.
Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept "Interne Projektorganisation" gemäß den Angaben unter Ziffer 7.3 der Aufforderung zur Angebotsabgabe einzureichen.
Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept "Servicequalität und Betreuung" gemäß den Angaben unter Ziffer 7.4 der Aufforderung zur Angebotsabgabe einzureichen.
Zur Abgabe des Angebots sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Diese können über den Download (vgl. Ziffer 5.1.11) abgerufen werden. Bieterfragen können nur über die Vergabeplattform https://dtvp.de/ gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Um eine Bieterfrage zu stellen ist es notwendig, dass sich die Bieter auf der Vergabeplattform https://dtvp.de/ registrieren. Bieterfragen, die nach dem 20.04.2026, 12:00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Die Bieterantworten sind über die Vergabeplattform https://dtvp.de/ abrufbar. Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer 5.1.12) und ausschließlich elektronisch, verschlüsselt über die Vergabeplattform https://dtvp.de/ einzureichen.
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.
Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Die unter Ziffer 5.1.9. verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der den Angebotsunterlagen als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweiseund Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. 1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes oder andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters. Der Auszug aus dem Handelsregister/ vergleichbarer Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein.
2) Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen.
3) ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz. 4) ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung.
5) Angabe des Nettogesamtumsatzes des Bieters/der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
6) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall von mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden, mindestens 500.000 EUR für Sachschäden und mindestens 100.000 EUR für Vermögensschäden oder Eigenerklärung über die Bereitschaft eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen im Auftragsfall abzuschließen.
7) Angaben der Gesamtzahl der Mitarbeiter des Bieters/der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
8) Darstellung von min. 3 vergleichbaren Unternehmensreferenzen des Bieters/der Bietergemeinschaft für vergleichbare Leistungen aus den letzten fünf Jahren (03/2021 - 03/2026). Die Referenz gilt, sofern ein Teil der Leistungen innerhalb dieses Zeitraums liegt. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie im Wesentlichen Leistungen eines Reisebüros bzw. Travel-Management-Dienstleisters für Organisationen mit erhöhtem Koordinierungsbedarf umfasst und dabei insbesondere folgende Merkmale ganz oder teilweise aufweist (Jedes Merkmal muss dabei von mindestens einer Referenz erfüllt werden. Es ist möglich, dass eine Referenz mehrere Merkmale erfüllt.):- Buchung und Betreuung von Flug-, Bahn- und Hotelreisen,- Gruppenbuchungen,- Koordination von Reisen mit mehreren Abflughäfen oder komplexen Reiseverläufen.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: - aussagekräftige Beschreibung des Referenzprojektes,- Name und Adresse des Referenzauftraggebers,- Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer beim Referenzauftraggeber,- Zeitraum der erbrachten Leistungen (MM/JJ - MM/JJ),- Auftragswert in EUR netto.WICHTIG: Sofern eine dieser geforderten Angaben in der Unternehmensreferenz nicht enthalten ist, so kann diese nicht gewertet werden.
9) Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft gem. Art. 5k der EU-Verordnung Nr. 833/2014.10) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn HVTG.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Die entsprechende Bietergemeinschaftserklärung ist mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit einewettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern.