Die Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH nimmt im Verbundgebiet Aufgaben des öffentlichen Personennahverkehrs wahr. Die VVS GmbH beabsichtigt mit dem vorliegenden Verfahren die Neuausschreibung von AFZS-Sensoren für Verkehrsunternehmen und deren ÖPNV-Aufgabenträger im Bereich des Regierungspräsidiums Stuttgart sowie des Landkreises Calw. Die entsprechenden Zählsensoren sind fahrzeugseitig um Steuer- und Kommunikationsmodule einschließlich Steuerungssoftware ergänzt. Dabei übernimmt die VVS GmbH die Ausschreibung, um so Effizienzen, Skalen und Synergieeffekte durch die Zusammenlegung zu nutzen. Der Rahmenvertrag bildet die Grundlage für die durch die im Regierungsbezirk Stuttgart sowie Landkreis Calw ansässigen Verkehrsunternehmen sowie deren ÖPNV-Aufgabenträger zu schließenden Einzelverträge. Der Umfang der vom AN zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Geschätzte Abnahmemenge: 483 Fahrzeugausstattungen, Höchstabnahmemenge: 966 Fahrzeugausstattungen.
Verbundgebiet des VVS
Das Angebot mit dem geringsten Nettopreis für die ausgeschriebene Leistung (vgl. Leistungsverzeichnis) erhält 30 Punkte. Für die preislich nachfolgenden Angebote wird die Punktzahl gemäß den Angaben des vorliegenden Dokumentes 2040_Wertungsschema unter Ziffer 1 berechnet.
Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept Service und Instandhaltung gemäß den Angaben unter Ziffer 2 des vorliegenden Dokumentes 2040_Wertungsschema einzureichen.
Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept Projektmanagement gemäß den Angaben unter Ziffer 3 des vorliegenden Dokumentes 2040_Wertungsschema einzureichen.
Zur Abgabe des Angebots sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Diese können über den Download (vgl. Ziffer 5.1.11) abgerufen werden. Bieterfragen können nur über die Vergabeplattform https://www.dtvp.de gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Um eine Bieterfrage zu stellen ist es notwendig, dass sich die Bieter auf der Vergabeplattform https://www.dtvp.de registrieren. Bieterfragen, die nach dem 12.06.2026, 12:00 Uhr, eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Die Antworten sind über die Vergabeplattform https://www.dtvp.de abrufbar. Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer 5.1.12) und ausschließlich elektronisch, verschlüsselt über die Vergabeplattform https://www.dtvp.de einzureichen.
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.
Eigenerklärung des Bieters/der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Die unter Ziffer 5.1.9. verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Für dieses Eignungskriterium ist der folgende Auszug bzw. Nachweis von den Bietern /Bietergemeinschaften einzureichen:
1) Bestätigung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass eine Eintragung in einem Handelsregister oder einem einschlägigen Berufsregister vorliegt. Hierfür ist das Formblatt 2.1 der Bewerbungsunterlagen auszufüllen.
2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Hierfür ist das Formblatt 1.1 der Bewerbungsunterlagen auszufüllen.3) Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung LTMG Baden-Württemberg. Hierfür ist das Formblatt 3.1 der Bewerbungsunterlagen auszufüllen.4) Erklärung nach Art. 5k der EU-Verordnung 833/2014. 5) ggf. Bietergemeinschaftserklärung.
6) Ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (im Falle des Nachunternehmereinsatzes mit dem Angebot einzureichen). 7) Ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung (im Fall der Eignungsleihe mit dem Angebot vorzulegen, im Fall der reinen Nachunternehmerschaft ohne Eignungsleihe erst auf Verlangen des Auftraggebers).
HINWEIS: Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagerteilung darüber hinaus von sämtlichen Nachunternehmern unter Fristsetzung die Erklärungen nach Ziffer 5.1.9. 2) und Ziffer 5.1.9 3) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
8) Eigenerklärung über das Bestehen oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens 3.000.000 EUR jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Auftragsfall abzuschließen. Der Abschluss erfolgt unverzüglich nach Erhalt des Zuschlagsschreibens. Ich/Wir werden dem Auftraggeber den Nachweis unverzüglich ohne weitere Aufforderung vorlegen/zusenden.
MINDESTKRITERIUM zu 8): Mindestens die genannten Deckungssummen.
9) Darstellung von vergleichbaren Referenzprojekten des Bieters/der Bietergemeinschaft für vergleichbare Leistungen für öffentliche und private Auftraggeber. Grundsätzlich sind nur Referenzen vorzulegen, die in den letzten 3 Jahren in Betrieb genommen wurden. Um ausreichenden Wettbewerb zu gewährleisten, akzeptiert der Auftraggeber auch frühere Referenzen, deren Inbetriebnahmedatum jedoch nicht länger als 5 Jahre zurück liegt (Stichtag ist der Termin der Bekanntmachung). Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss ausreichend Referenzprojekte vorlegen, um die folgenden Mindestanforderungen zu erfüllen: (a) Mindestens zehn Referenzen über die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von Fahrgastzählsensoren für je mindestens 10 Fahrzeuge im ÖPNV, (b) Mindestens drei Referenzen über die Realisierung einer fahrzeuginternen Schnittstelle gem. VDV300 oder VDV301, (c) Mindestens eine Referenz über die Realisierung eines technischen Hintergrundsystems mit Monitoring der Sensoren. Ein Referenzprojekt kann dabei auch als Nachweis für mehrere der vorstehend genannten Kategorien dienen. Zu den Referenzen sind die folgenden Angaben zu machen: - Projektbezeichnung, Ort und Auftraggeber, - Ansprechpartner beim Auftraggeber (Name, E-Mail, Telefon-Nr.), - Rolle im Projekt (z.B. Generalunternehmer, Unterauftragnehmer, ...), - ggf. Unterauftragnehmer, - Projektvolumen (EUR) - (netto) / eigener Leistungsanteil (EUR) - (netto), - Leistungszeitraum, - Letztes Inbetriebnahmedatum, - Leistungsumfang. Hinweis: Fehlt eine der geforderten Angaben, kann die jeweilige Referenz nicht gewertet werden.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Die entsprechende Bietergemeinschaftserklärung ist zwingend mit dem Angebot einzureichen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss mit Ihrem Angebot eine Teststellung einreichen, aus welcher hervorgeht, dass die Schnittstellenspezifikation gemäß Anlage 3 der Vergabeunterlagen mit der angebotenen Lösung abgebildet werden kann. Diese Teststellung stellt ein Ausschlusskriterium dar.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern.