Die unter Ziff. 13 Nr. 1)-9) verlangten Erklärungen und
Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei
Bietergemeinschaften (BG) von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärung nach Ziff. 13 Nr. 2)
(siehe nachfolgend) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers/ jedes Mitglieds der BG. Der Auszug aus dem Handelsregister darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein;
2) Eigenerklärung des Bewerbers/der BG, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
3) Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung;
4) Ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (bereits mit dem Angebot vorzulegen);
5) Ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung (im Fall der Eignungsleihe zur Erfüllung der Anforderungen gemäß Ziff. 13 Nr. 6) bis 9) der Bekanntmachung mit dem Angebot vorzulegen, im Fall der reinen Nachunternehmerschaft ohne Eignungsleihe erst auf Verlangen des Auftraggebers)