Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung, Implementierung, Integration, der Betrieb sowie die fortlaufende Weiterentwicklung eines digitalen Lernsystems für das Fach Mathematik an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen, die zum Abschluss wie z.B. der Fachoberschule oder BFS führen. Das System muss über eine existierende VIDIS-Anbindung verfügen, über die die saarländische Bildungsplattform, die Online-Schule Saarland (OSS) angebunden werden können.
Das System soll der individualisierten Förderung von Schülerinnen und Schülern, der Unterstützung von Lehrkräften in Planung, Durchführung und Auswertung des Unterrichts sowie der datengestützten Analyse von Lernfortschritten und Kompetenzentwicklungen dienen.
Die Leistung umfasst insbesondere die Bereitstellung einer webbasierten Softwarelösung einschließlich aller für den vertragsgemäßen Betrieb erforderlichen Funktionen, die Integration in bestehende landesseitige IT-Infrastrukturen, Support- und Schulungsleistungen, die Pflege und Aktualisierung von Inhalten sowie die kontinuierliche funktionale und technische Weiterentwicklung des Systems.
Weitere Informationen können der vorliegenden Leistungsbeschreibung sowie den Vertragsbedingungen entnommen werden.
Die reguläre Laufzeit des Vertrags verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn der Auftraggeber 3 Monate vor Ende der regulären Vertragslaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums diese Verlängerungsoption in Textform gegenüber dem AN geltend macht. Die Verlängerungsoption kann maximal dreimal ausgeübt werden, so dass der Vertrag spätestens zum 31.07.2031 endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Einsatz der Lernumgebung in Schulen im Saarland
Das Angebot mit dem geringsten Nettopreis für die ausgeschriebene Leistung (vgl. Preisblätter) erhält 40 Punkte. Für die preislich nachfolgenden Angebote wird die Punktzahl gemäß den Angaben der Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA) unter Ziffer 8.1 berechnet.
Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Lernumgebung gemäß den Angaben unter Ziffer 8.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA) einzureichen.
Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Supportkonzept gemäß den Angaben unter Ziffer 8.3 der Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA) einzureichen.
Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Schulungskonzept gemäß den Angaben unter Ziffer 8.4 der Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA) einzureichen.
Der Bieter hat mit seinem Angebot einen kostenfreien Zugang zu einem Testsystem bzw. einer Demonstrationsumgebung des angebotenen Systems inkl. Dokumentation zur Verfügung zu stellen. Hierbei sind die Anforderungen und Vorgaben der Aufforderung zur Angebotsabgabe unter Ziffer 8.5 zwingend zu beachten.
Zur Abgabe des Angebots sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Diese können über den Download (vgl. Ziffer 5.1.11) abgerufen werden. Bieterfragen können nur über die Vergabeplattform https://dtvp.de/ gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Um eine Bieterfrage zu stellen ist es notwendig, dass sich die Bieter auf der Vergabeplattform https://dtvp.de/ registrieren. Bieterfragen, die nach dem 19.06.2026, 12:00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Die Bieterantworten sind über die Vergabeplattform https://dtvp.de/ abrufbar. Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer 5.1.12) und ausschließlich elektronisch, verschlüsselt über die Vergabeplattform https://dtvp.de/ einzureichen.
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.
Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Die unter 5.1.9 verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen.Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Für dieses Eignungskriterium ist der folgende Auszug bzw. Nachweis von den Bietern /Bietergemeinschaften einzureichen:
1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/-ummeldungbzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe derRechtsvorschriften des Heimatlandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters /der Mitglieder der Bietergemeinschaft. Der Auszug ausdem Handelsregister bzw. vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein.
2) ggf. Nachunternehmereinsatzerklärung. 3) ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung.
4) Nettogesamtumsatz des Bieters/der Bietergemeinschaftin den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
5) Erklärung über Bestehen einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens- 3.000.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden,- 3.000.000,00 EUR für Vermögensschäden,- 3.000.000,00 EUR für Datenschutz- und Cyberrisken.bzw. Erklärung über die Bereitschaft eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen im Auftragsfalle abzuschließen.
6) Darstellung von mindestens 3 Referenzprojekten für vergleichbareImplementierungen von adaptiven mathematischen Lernumgebungen im schulischen Kontext für ein Bundesland in Deutschland aus den Jahren 2020 - 2026. Es ist dabei ausreichend, wenn ein Teil der Leistungen innerhalb dieses Zeitraums erbracht wurde. Zu den Referenzen sind zwingend die folgenden Angaben zu tätigen: - kurze Beschreibung des Referenzprojektes, - Name des Referenzauftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer beim Referenzauftraggeber, - Ausführungszeitraum (MM/JJJJ - MM/JJJJ),- Auftragswert in EUR netto. HINWEIS: Die Referenzen können nur gewertet werden, wenn die bekanntgegebenen Mindestanforderungen erfüllt werden und alle geforderten Angaben enthalten sind.
7) Angabe der Anzahl des Gesamtpersonals des Bieters/derBietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Die entsprechende Bietergemeinschaftserklärung ist mit dem Angebot vorzulegen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit einewettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Im Laufe des Vergabeverfahrens nach Eingang der Angebote ist vorgesehen, mit dem Bieter, der zu diesem Zeitpunkt die höchste Punktwertung erzielt hat und für den Zuschlag vorgesehen ist, ein Prüfverfahren nach §18 SchulwDSV durchzuführen.
Hierzu muss der Bieter in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber alle benötigten Unterlagen auf dessen Nachfrage zur Verfügung stellen. Weitergehende Fragen zum System und dessen Bezug zum § 18 Abs. 1 ff. des SchulwDSV müssen transparent durch den Bieter beantwortet werden. Die Einzelheiten zu diesem Prüfverfahren können direkt der Vorschrift des § 18 SchulwDSV entnommen werden.
Ein Nichtbestehen des Prüfverfahrens führt zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren, da das System im Saarland ohne Zulassung per Gesetz nicht eingeführt werden darf.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern.