Ergänzung unter 5.1.9 Eignungskriterien - Kriterium:Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen: "Die Leistung muss in den letzten fünf Jahren (09/2021 - 09/2026) erbracht worden sein."
7) Darstellung von mind. 3 Referenzen über vergleichbare ausgeführte Leistungen. Als vergleichbar werden Referenzen angesehen, die Leistungen der Schadstoffsanierung, Entkernung und/oder des technischen Rückbaus von Bestandsgebäuden betreffen und hinsichtlich Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.Die eingereichten Referenzen müssen in ihrer Gesamtheit Erfahrungen insbesondere in folgenden Leistungsbereichen nachweisen:1. Schadstoffsanierung in Bestandsgebäuden, insbesondere Arbeiten an asbesthaltigen Baustoffen nach TRGS 519 sowie Sanierungsarbeiten an weiteren Gebäudeschadstoffen, z. B. KMF und/oder PAK; 2. umfangreiche Entkernungs- und Rückbauarbeiten in mehrgeschossigen Bestandsgebäuden; 3. Rückbau technischer Gebäudeausrüstung, insbesondere Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und/oder Klimaanlagen; 4. Demontage von Stark- und/oder Schwachstromanlagen; 5. Durchführung der Arbeiten unter besonderen Randbedingungen, z. B. Schutz zu erhaltender Bauteile, Arbeiten in denkmalgeschützten Gebäuden, abschnittsweiser Bauablauf oder erhöhte Anforderungen an Baustellenlogistik und Arbeitsschutz. Nicht jede einzelne Referenz muss sämtliche vorgenannten Leistungsbereiche abdecken. Die Vergleichbarkeit kann durch die Gesamtheit der eingereichten Referenzen nachgewiesen werden.Die Leistung muss in den letzten fünf Jahren (09/2021 - 09/2026) erbracht worden sein.Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:- Beschreibung des Referenzprojektes;- Name und Adresse des Referenzauftraggebers;- Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer beim Referenzauftraggeber;- Zeitraum der erbrachten Leistungen (MM/JJ-MM/JJ);- Auftragswert in EUR netto.WICHTIG: Sofern eine dieser geforderten Angaben in der Referenz nicht enthalten ist, so kann diese nicht gewertet werden.