Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpost, Dialogpost, PZA und Einschreiben. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass sich die Bieter/Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 15 Abs. 1 i. V. m. § 54 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden im Gegensatz zu den grundsätzlichen Regelungen der Vergabeunterlagen der Auftraggeberin die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Bei Vertragsabschluss sind diese Teilleistungsverträge vorzulegen. Niederlegungsstellen i. S. d. § 181 ZPO sind keine Nachunternehmer. Voraussichtlicher Vertragsbeginn: 01.01.2026. Die Postgegenstände sind vom Auftragnehmer in dessen Räumlichkeiten zu frankieren. Die Herstellung und Verwendung eines Klischees ist ebenfalls anzubieten.
Die Laufzeit von 24 Monaten kann zweimalig durch den Auftraggeber um jeweils weitere 12 Monate verlängert werden.
Preis
Konzept Zustellzeiten
Konzept Versandspitzen
Konzept Reklamationsmanagement
Konzept Nachhaltigkeit
Erstellung und Verwendung eines Klischees.Zurzeit ist kein Klischee im Einsatz, perspektivisch ist jedoch die Erstellung und Verwendung eines Klischees beabsichtigt. Der AG kann daher während der gesamten Vertragslaufzeit die Option der Erstellung und Verwendung eines Klischees beauftragen.
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt. Die Unwirksamkeit des Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages bzw. nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 GWB). § 135 GWB bleibt unberührt.
Jährlich etwa (Los 1, PLZ 96): - Standardbrief bis 20 g: 50.000; - Kompaktbrief bis 50 g: 6.200; - Großbrief bis 500 g: 4.000; - Maxibrief bis 1000 g: 400; - Maxibrief bis 2000 g: 10; - Warensendungen bis 1000 g: 1.600; - Warensendungen bis 2000 g: 10. Eine Abnahmegarantie ist hiermit nicht verbunden.
Jährlich etwa (Los 2, national ohne PLZ 96 und international): - Standardbrief bis 20 g: 2.500; - Kompaktbrief bis 50 g: 2.000; - Großbrief bis 500 g: 2.500; - Maxibrief bis 1000 g: 10; - Maxibrief bis 2000 g: 10; - Warensendungen bis 500 g: 10; - Warensendungen bis 1000 g: 10; - Standardbrief international bis 20 g:100; - Kompaktbrief international bis 50 g: 15; - Großbrief international bis 500 g: 10. Eine Abnahmegarantie ist hiermit nicht verbunden.
Jährlich etwa (Los 3, PZA und Einschreiben): - PZA: 3.000; - Einschreiben Standard national bis 20 g: 30; - Einschreiben Kompakt national bis 50 g: 5; - Einschreiben Groß national bis 500 g: 700; - Einschreiben Maxi national bis 1000 g: 30; - Einschreiben Maxi national bis 2000 g: 10;
- Einschreiben Einwurf Standard national bis 20 g: 50; - Einschreiben Einwurf Kompakt national bis 50 g: 5; - Einschreiben Einwurf Groß national bis 500 g: 30; - Einschreiben Einwurf Maxi national bis 1000 g: 25; - Einschreiben Einwurf Maxi national bis 2000 g: 10;
- Einschreiben Rückschein Standard national bis 20 g: 5; - Einschreiben Rückschein Kompakt national bis 50 g: 10; - Einschreiben Rückschein Groß national bis 500 g: 15; - Einschreiben Rückschein Maxi national bis 1000 g: 10; - Einschreiben Rückschein Maxi national bis 2000 g: 10;
- Einschreiben Rückschein Standard bis 20 g international: 5; - Einschreiben Rückschein Kompakt bis 50 g international: 15; - Einschreiben Rückschein Groß bis 500 gr international: 5;- Einschreiben Rückschein Maxi international bis 1000 g: 10. Eine Abnahmegarantie ist hiermit nicht verbunden.