Mit diesem Vergabeverfahren wird die Unterstützung durch einen Gutachter für Geotechnik einschließlich Kampfmitteluntersuchung im Rahmen eines Offenen Verfahrens ausgeschrieben. Ziel des Auftrags ist die fachgerechte Durchführung geotechnischer Untersuchungen sowie die Begleitung der Kampfmitteluntersuchung zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und sicheren Bauausführung.
Die Hauptverwaltung soll umfassend modernisiert werden. Geplant ist dazu ein Treppenhausanbau an den sog. Mainbau in der Dürerstraße sowie eine Aufstockung des Mainbaus und des Zwischenbaus. Unter der Parkplatzfläche zur Dürerstraße und in Teilbereichen des Garteninnenhofes soll eine Geothermiefeld mit Tiefbohrungen im Rahmen der Baumaßnahme und ein Regenrückhaltebecken eingebaut werden. Dazu wird dann die Außenanlage unter Berücksichtigung der arten- und denkmalschutzrechtlichen Belange neugestaltetIm Zusammenhang mit der geplanten Aufstockung des sog. Mainbaus und des sog. Zwischenbauwerkes kann es notwendig werden, z. B. zukünftige Aufzugsunterfahrten und/oder hochbelastete Stützen mittels Kleinbohrpfählen, sog. GEWI-Pfählen, neu bzw. nachzugründen. Außerdem wird zum Bau des Regenrückhaltebeckens eine bis zu etwa 5 m tiefe Baugrube erforderlich, die verbautechnisch gesichert werden muss. Weiterhin sind Einbringschächte am Verbindungs- und Mainbau herzustellen. Hierzu ist ein Verbau und eine Wasserhaltung vorzusehen. Unabhängig von dem geplanten Geothermiefeld wird für die dauerhafte Einbindung der GEWI Pfähle in das Grundwasser einerseits und das Einbringen der Verbauelemente in das Grundwasser und die dauerhafte Einbindung des Regenrückhaltebeckens in das Grundwasser andererseits, eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.Das Projektareal liegt in einem Bombenabwurfgebiet des zweiten Weltkrieges. Dies macht im Rahmen der zu erbringenden Leistungen im Vorfeld von Bohrungen und Sondierungen in den Außenbereichen eine vorlaufende kampfmitteltechnische Freimessung durch eine dafür berechtigte Firma erforderlich.Ziel dieses Auftrages zu geotechnischen Baugrunduntersuchungen ist die Ermittlung, Beschreibung und Beurteilung der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse auch hinsichtlich möglicher Belastungen auf Basis der bereits vorliegenden Unterlagen und Dokumentationen und der im Zuge dieses Auftrages durchzuführenden Untersuchungen, für die Gebäude und die Verbau- und Baugrubenmaßnahmen. Es sind Empfehlungen für die Gründung einschließlich Angabe der Bemessungsgrößen abzuleiten, Hinweise zu Herstellung und Trockenhaltung der Baugrube und des Bauwerks, Angaben zu Auswirkungen der Bauwerke auf die Umgebung und auf Nachbarbauwerke sowie Hinweise zur Bauausführung zu erarbeiten und im Geotechnischen Hauptgutachten darzustellen.
Das Angebot mit dem geringsten Nettopreis für die ausgeschriebene Leistung (vgl. Preisblätter) erhält 100 Punkte. Für diepreislich nachfolgenden Angebote wird die Punktzahl gemäß den Angaben der AzA unter Ziffer 7.1 berechnet.
Zur Abgabe des Angebots sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Diese können über den Download abgerufen werden. Bieterfragen können nur über die Vergabeplattform https://www.dtvp.de gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Um eine Bewerberfrage zu stellen ist es notwendig, dass sich die Bewerber auf der Vergabeplattform https://www.dtvp.de registrieren. Bieterfragen, die nach dem 17.12.2025, 12:00 Uhreingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber. Die Bewerberantworten sind über die Vergabeplattform https://www.dtvp.de abrufbar. Die Angebote sind fristgerecht und ausschließlich elektronisch, verschlüsselt über die Vergabeplattform https://www.dtvp.de einzureichen.
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Ausführungs-/Leistungsbeginn ist spätestens innerhalb von einer Woche nach Beauftragung der je-weiligen Leistungsphase/Leistungsstufe bzw. nach Beauftragung der jeweiligen optionalen Leistung.Des Weiteren werden die Parteien im Rahmen des Projektverlaufs einvernehmlich verbindliche Ver-tragstermine abstimmen und mit gesonderter Vereinbarung schriftlich vereinbaren.Im Übrigen strebt der AG einen Ausführungsbeginn der Bauleistungen bis Ende 2026 an. Der Rück-bau der nichtragenden Bauteile ist ab ca. Oktober 2026 geplant.Weitere Details sind dem Vertrag § 6 Termine zu entnehmen.
Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.
Eigenerklärung des Bieters/der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Die unter Ziffer 5.1.9. verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Für dieses Eignungskriterium ist der folgende Auszug bzw. Nachweis von den Bietern/Bietergemeinschaften einzureichen: 1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein.
2) Ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz; 3) Ggf. Erklärung Eignungsleihe;HINWEIS: Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagerteilung darüber hinaus von sämtlichen Nachunternehmern unter Fristsetzung die Erklärungen nach Ziffer 5.1.9. 1) und Ziffer 5.1.9 6) sowie einen Versicherungsnachweis nach 5.1.9. 10) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
4) Angabe des Nettogesamtumsatzes des Bieters/derBietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
5) Angabe des Nettoumsatzes des Bieters mit vergleichbaren Leistungen die Gegenstand der Vergabe darstellen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
6) Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall und Kalenderjahr (jährlich dreifach maximiert) von mindestens - 5 Mio. Euro für Personenschäden (inkl. Umwelthaftpflicht), - 5 Mio. Euro für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden jeweils inkl. Umwelthaftpflicht) sowie- 10 Mio. Euro für Umweltschädenbzw. Erklärung über die Bereitschaft eine Haftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen im Auftragsfall abzuschließen.Der Abschluss hat spätestens unverzüglich nach Erhalt des Zuschlagschreibens zu erfolgen und der Nachweis ist dem Auftraggeber unverzüglich ohne weitere Aufforderung vorzulegen/zuzusenden.
7.1) Darstellung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen des Bieters/der Mitgliederder Bietergemeinschaft. Die jeweilige Referenz muss in den letzten 5 Jahren fertig gestellt worden sein (Stichtag: Tag der Angebotsabgabe). Es ist dabei ausreichend, wenn ein Teil der Leistungen innerhalb dieses Zeitraumserbracht wurde.Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: - Kurze Beschreibung des Referenzprojektes:- Name und Adresse des Referenzauftraggebers;- Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer beim Referenzauftraggeber;- Zeitraum der erbrachten Leistungen (MM/JJ-MM/JJ);- Auftragswert in EUR netto.
7) Angabe des Gesamtpersonals des Bieters/derBietergemeinschaft sowie des Personals,welches für vergleichbare Leistungen eingesetzt wurdein den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
9) Erklärung nach Art. 5k der EU-Verordnung 833/2014. 10) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.11) ggf. Bietergemeinschaftserklärung.12) Nachweis über die erforderliche Erlaubnis gemäß § 7 SprengG wurde dem Angebot beigelegt.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Die entsprechende Bietergemeinschaftserklärung ist zwingend mit dem Angebot einzureichen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern.