Mit diesem Vergabeverfahren wird die Unterstützung durch einen Schadstoffgutachter und Arbeitsschutzkoordinator im Rahmen eines Offenen Verfahrens ausgeschrieben.
Die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit Hauptsitz in Frankfurt am Main, Städelstraße 28, hat das Projekt "Zukunft Städelstraße" zur Sanierung der Hauptverwaltung gestartet. Gegenstand des Projekts ist die Sanierung des denkmalgeschützten Bestandsgebäudes einschließlich der Neuerrichtung der Fassade. Das Projekt befindet sich derzeit in der Leistungsphase 2 (Vorplanung).Da sich die Gebäude zum Zeitpunkt der Erstellung des ersten Gutachtens (Anlage 1) noch in uneingeschränkter Nutzung befanden, konnten tiefergehende Untersuchungen zunächst nur eingeschränkt durchgeführt werden. Weitere Untersuchungen sind jedoch erforderlich, insbesondere dort, wo ein Verdacht auf schadstoffhaltige Bauteile besteht. Diese Untersuchungen sind rechtzeitig vor Beginn der Rückbau- und Entsorgungsmaßnahmen durchzuführen und im Rahmen der fachgutachterlichen Begleitung ergänzend vorzunehmen. Betroffen sind u. a. Ausstattungen des Innenausbaus, die während der Umbaumaßnahmen in den 1970er, 1980er und 1990er Jahren eingebaut wurden (z. B. Fensterkonstruktionen, Innen- und Außentüren).Mit diesem Vergabeverfahren wird die Unterstützung durch einen Schadstoffgutachter und Arbeitsschutzkoordinator im Rahmen eines Offenen Verfahrens ausgeschrieben. Detaillierte Informationen zu den Leistungen sind der Vergabeunterlage "Leistungsbild Schadstoffgutachter und Arbeitsschutzkoordinator" zu entnehmen.
Das Angebot mit dem geringsten Nettopreis für dieausgeschriebene Leistung (vgl. Preisblätter) erhält 50 Punkte. Für diepreislich nachfolgenden Angebote wird die Punktzahl gemäß den Angaben der AzA unter Ziffer 8.1 berechnet.
Der Bieter hat mit seinem Angebot einPersonaleinsatzkonzept gemäß den Angaben unter Ziffer 8.2 der AzAeinzureichen.
Der Bieter hat mit seinem Angebot einReaktionszeitenkonzept gemäß den Angaben unter Ziffer 8.3 der AzAeinzureichen.
Zur Abgabe des Angebots sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Diese können über den Download abgerufen werden. Bieterfragen können nur über die Vergabeplattform https://www.dtvp.de gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Um eine Bieterfrage zu stellen ist es notwendig, dass sich die Bieter auf der Vergabeplattform https://www.dtvp.de registrieren. Bieterfragen, die nach dem 03.11.2025, 12:00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Die Bieterantworten sind über die Vergabeplattform https://www.dtvp.de abrufbar. Die Angebote sind fristgerecht und ausschließlich elektronisch, verschlüsselt über die Vergabeplattform https://www.dtvp.de einzureichen.
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Ausführungs-/Leistungsbeginn ist spätestens innerhalb von 2 Werktagen (Mo-Fr.; ohne Feiertage am Ort des Bauvorhabens) nach Beauftragung der jeweiligen Leistungsphase/Leistungsstufe bzw. nach Beauftragung der jeweiligen optionalen Leistung.Des Weiteren werden die Parteien im Rahmen des Projektverlaufs einvernehmlich verbindliche Ver-tragstermine abstimmen und mit gesonderter Vereinbarung schriftlich vereinbaren.Weitere Details sind dem Vertrag § 6 Termine zu entnehmen.
Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.
Eigenerklärung des Bieters/der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Die unter Ziffer 5.1.9. verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Für dieses Eignungskriterium ist der folgende Auszug bzw. Nachweis von den Bietern/Bietergemeinschaften einzureichen: 1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein.
2) Ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz; 3) Ggf. Erklärung Eignungsleihe;HINWEIS: Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagerteilung darüber hinaus von sämtlichen Nachunternehmern unter Fristsetzung die Erklärungen nach Ziffer 5.1.9. 1) und Ziffer 5.1.9 6) sowie einen Versicherungsnachweis nach 5.1.9. 10) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
4) Angabe des Nettogesamtumsatzes des Bieters/derBietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
5) Angabe des Nettoumsatzes des Bieters mit vergleichbaren Leistungen die Gegenstand der Vergabe darstellen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
6) Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall und Kalenderjahr (jährlich dreifach maximiert) von mindestens - 5 Mio. Euro für Personenschäden (inkl. Umwelthaftpflicht), - 5 Mio. Euro für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden jeweils inkl. Umwelthaftpflicht) sowie- 10 Mio. Euro für Umweltschädenbzw. Erklärung über die Bereitschaft eine Haftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen im Auftragsfall abzuschließen.Der Abschluss hat spätestens unverzüglich nach Erhalt des Zuschlagschreibens zu erfolgen und der Nachweis ist dem Auftraggeber unverzüglich ohne weitere Aufforderung vorzulegen/zuzusenden.
7.1) Darstellung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen des Bieters/der Mitgliederder Bietergemeinschaft. Die jeweilige Referenz muss in den letzten 5 Jahren fertig gestellt worden sein (Stichtag: Tag der Angebotsabgabe). Es ist dabei ausreichend, wenn ein Teil der Leistungen innerhalb dieses Zeitraumserbracht wurde.Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: - Kurze Beschreibung des Referenzprojektes:- Name und Adresse des Referenzauftraggebers;- Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer beim Referenzauftraggeber;- Zeitraum der erbrachten Leistungen (MM/JJ-MM/JJ);- Auftragswert in EUR netto.
7) Angabe des Gesamtpersonals des Bieters/derBietergemeinschaft sowie des Personals,welches für vergleichbare Leistungen eingesetzt wurdein den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
9) Erklärung nach Art. 5k der EU-Verordnung 833/2014. 10) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.11) ggf. Bietergemeinschaftserklärung.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Die entsprechende Bietergemeinschaftserklärung ist zwingend mit dem Angebot einzureichen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern.