Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung des Landratsamts Starnberg und der in Sachaufwandträgerschaft des Landkreises Starnberg stehenden Schulen mit Büroartikeln. Hierfür soll eine Bestellplattform als Browserlösung genutzt werden, für welche kein Erwerb von Lizenzen notwendig ist. Das Sortiment wird hierbei durch die Auftraggeberin festgelegt bzw. eingeschränkt. Im Rahmen der Leistungserbringung ist kein zusätzlicher Erwerb von Hardware-Ressourcen (z.B. Applikationsserver) erforderlich. Höchstwert des Rahmenvertrags: 257.500,- EUR brutto. Geschätzte Auftragssumme: 180.500,- EUR brutto.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung des Landratsamts Starnberg und der in Sachaufwandträgerschaft des Landkreises Starnberg stehenden Schulen mit Büroartikeln. Hierfür soll eine Bestellplattform als Browserlösung genutzt werden, für welche kein Erwerb von Lizenzen notwendig ist. Das Sortiment wird hierbei durch die Auftraggeberin festgelegt bzw. eingeschränkt. Im Rahmen der Leistungserbringung ist kein zusätzlicher Erwerb von Hardware-Ressourcen (z.B. Applikationsserver) erforderlich.
Die reguläre Laufzeit des Vertrags verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn der AG nicht 3 Monate vor Ende der regulären Vertragslaufzeit den Rahmenvertrag kündigt.
Das Angebot mit dem geringsten Gesamtnettopreis für die ausgeschriebene Leistung (vgl. Warenkörbe) erhält 60 Punkte. Für die preislich nachfolgenden Angebote wird die Punktzahl gemäß den Angaben der AzA unter Ziffer 8.1 berechnet.
Das Angebot mit dem höchsten Pauschalrabatt auf den Katalogpreis für die nicht im Warenkorb enthaltenen Artikel (vgl. Preisblatt) erhält 15 Punkte. Für die nachfolgenden Angebote wird die Punktzahl gemäß den Angaben der AzA unter Ziffer 8.2 berechnet.
Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen mit Angebotsabgabe in dem vorliegenden Angebotsblatt angeben, welche seitens der Auftraggeberin gewünschten "Kann"-Kriterien von der angebotenen Browserlösung erfüllt werden. Pro erfülltem Kriterium erhält der Bieter/die Bietergemeinschaft die entsprechend angegebene Punktzahl (siehe AzA Ziffer 8.3). Maximal können in diesem Zuschlagskriterium 25 Punkte erreicht werden.
Zur Abgabe des Angebots sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Diese können über den Download (vgl. Ziffer 5.1.11) abgerufen werden. Bieterfragen können nur über die Vergabeplattform https://dtvp.de/ gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Um eine Bieterfrage zu stellen ist es notwendig, dass sich die Bieter auf der Vergabeplattform https://dtvp.de/ registrieren. Bieterfragen, die nach dem 27.10.2025, 12:00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Die Bieterantworten sind über die Vergabeplattform https://dtvp.de/ abrufbar. Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer 5.1.12) und ausschließlich elektronisch, verschlüsselt über die Vergabeplattform https://dtvp.de/ einzureichen.
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.
Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Die Eigenerklärung wird mit Einreichung des vollständig ausgefüllten Angebotsblattes abgegeben.
Die unter Ziffer 5.1.9. verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der den Angebotsunterlagen als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen.Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften vonallen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern/Bietergemeinschaften einzureichen: 1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes oder andernfalls vergleichbarer Nachweis für dieExistenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieter/der Mitglieder der Bietergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbarer Nachweis darf zum Zeitpunkt desSchlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6Monate sein.
2) Ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz. 3) Ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung.
4) Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall und Kalenderjahr von mindestens 3.000.000,- EUR bzw. Erklärung über die Bereitschaft eine Haftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen im Auftragsfall abzuschließen.
5) Erklärung über den Nettoumsatz mit vergleichbaren Leistungen des Bieters/der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
6) Angaben der personellen Kapazitäten des Bieters/derBietergemeinschaft für vergleichbare Lieferleistungen in den letztendrei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
7) Darstellung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft für vergleichbare Lieferleistungen aus den Jahren 2019-2025 mit einem abgerechneten Volumen von mindestens 100.000,- EUR netto. Es ist dabei ausreichend, wenn ein Teil der Leistungen innerhalb dieses Zeitraums erbracht wurde. Zu den Referenzen sind zwingend diefolgenden Angaben zu machen: kurze Beschreibung des Referenzprojekts, Name und Adresse des Referenzauftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer beim Referenzauftraggeber, Zeitraum der erbrachten Leistungen, Umfang der erbrachten Leistungen unter Angabe des abgerechneten Volumens in EUR netto. WICHTIG: Sofern eine der geforderten Angaben in den eingereichten Referenzen fehlt, kann diese nicht gewertet werden.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Die entsprechende Bietergemeinschaftserklärung ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt vorzulegen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern. Erklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 ist mit dem Angebot einzureichen. Ausgefüllte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung und ausgefüllter Fragenkatalog zur Gewährleistung der DSGVO-Konformität und Informationssicherheit sind mit dem Angebot einzureichen.