Sofern mehr als 3 geeignete Teilnahmeanträge eingehen, werden die 3 geeignetsten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, anhand der nachfolgenden Kriterien bestimmt:
1) Vergleichbarkeit der eingereichten Unternehmensreferenzen/Gewichtung 40 Punkte.
Für jede Referenz, die die Mindestanforderung gemäß Ziffer 5.1.9 Nr. 8) dieser Bekanntmachung erfüllt, erhält der Bewerber 2 Punkte. Pro Referenz kann der Bewerber zusätzlich je erfüllter Besonderheit jeweils einen weiteren Punkt erhalten. Somit können pro Referenz maximal 4 Punkte erreicht werden. Es werden bis zu 10 Referenzen gewertet. Somit können insgesamt maximal 40 Punkte erreicht werden.
2) Vergleichbarkeit der eingereichten persönlichen Referenzen des Projektleiters und Stellvertreters/Gewichtung 20 Punkte.
Für jede persönliche Referenz, die die Mindestanforderung gemäß Ziffer 5.1.9 Nr. 10) dieser Bekanntmachung erfüllt, erhält der Bewerber 1 Punkt. Pro persönlicher Referenz kann der Bewerber zusätzlich je erfüllter Besonderheit jeweils 0,5 weitere Punkte erhalten. Somit können pro persönlicher Referenz maximal 2 Punkte erreicht werden. Es werden bis zu 10 persönliche Referenzen (gemeinsam Projektleiter und Stellvertreter) gewertet. Somit können insgesamt maximal 20 Punkte erreicht werden.
3) Personelle Kapazität/Gewichtung 20 Punkte.
Gewertet wird die durchschnittliche Anzahl der Architekten und Ingenieuren in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren: weniger oder gleich 5 Mitarbeiter = 0 Punkte,
mehr als 5 Mitarbeiter = 5 Punkte,
mehr als 10 Mitarbeiter = 10 Punkte,
mehr als 15 Mitarbeiter = 15 Punkte,
mehr als 20 Mitarbeiter = 20 Punkte.
4) Umsatz mit vergleichbaren Leistungen/Gewichtung 20 Punkte.
Gewertet wird der Umsatz mit vergleichbaren Leistungen des Inbetriebnahmemanagements und technischen Monitorings im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre:
weniger oder gleich 500.000,- EUR = 0 Punkte,
mehr als 500.000,- EUR = 5 Punkte,
mehr als 1.000.000,- EUR = 10 Punkte,
mehr als 1.500.000,- EUR = 15 Punkte,
mehr als 2.000.000,- EUR = 20 Punkte.