Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung zum Zwecke der Neuerrichtung einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung in Verbindung mit einem Gymnastikraum und Wohnbebauung auf dem Flurstück 623 (Gemarkung Wersen, Flur 3) mit Stellplätzen im Außenbereich der Anlage.Gegenstand der Beauftragung sind die stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen (LPH) 1 bis 8 und weiterer besonderer Leistungen.
Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung zum Zwecke der Neuerrichtung einer Kindertagesstätte in Verbindung mit einem Gymnastikraum und Wohnbebauung im Ortsteil Lotte-Halen auf dem Flurstück 623 (Gemarkung Wersen, Flur 3) mit Stellplätzen im Außenbereich der Anlage.
Die Gemeinde Lotte hat nach Durchführung intensiver Bestandsanalysen festgestellt, dass die dreigruppige Kindertageseinrichtung und die anliegende Bewegungshalle im Ortsteil Lotte-Halen zustandsbedingt und funktional abgängig sind. Im Rahmen eines Architektenworkshops hat die SWTE Kommunal GmbH & Co. KG auf Anfrage und in Zusammenarbeit mit der Kommune eine Planungsvariante als Grundlage für den Aufbau einer Wirtschaftlichkeitsberechnung sowie als Entscheidungsvorlage für die politischen Vertreter der Gemeinde Lotte entwickelt. Der Gemeinderat hat zugestimmt, dass die SWTE Kommunal GmbH & Co. KG das folgende Umsetzungskonzept realisiert:
Insgesamt soll im Erdgeschoss eine Kindertageseinrichtung mit 3 Gruppen (eine Gruppe je Gruppenform) mit einem angeschlossenen Mehrzweck- und Gymnastikraum entstehen. Ein Teil des Gymnastikraums soll in den Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung für diese zur Verfügung stehen und durch eine Trennwand zu separieren sein. Der ortsansässige Sportverein soll in den Abendstunden den gesamten Gymnastikraum und während der Öffnungszeiten den nicht-separierten Teil für ihre Sportangebote nutzen können. Im Obergeschoss der Kita sollen sechs Wohneinheiten mit einer Wohnfläche von jeweils zwischen 50 - 80 m² geschaffen werden.
Mit Zuschlagserteilung werden zunächst nur die Leistungsphasen (LPH) 1 - 4 bezogen auf die Grundleistungen sowie die verbindlichen besonderen Leistungen gemäß Planervertrag beauftragt. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen (LPH) 5 - 8 sowie der optionalen besonderen Leistungen gemäß Planervertrag erfolgen entsprechend den Regelungen im Planervertrag.
Die öffentliche Auftraggeberin behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Nach derzeitigem Kenntnisstand geht die Auftraggeberin für das Vorhaben von geschätzten Baukosten in Höhe von ca. 4,0 Mio. EUR netto aus. Diese Angabe dienst ausschließlich der Einordnung des Projektumfangs und der Orientierung der Bewerber im Hinblick auf die ausgeschriebenen Planungsleistungen.
Soweit vorliegend als Berufsqualifikation der Beruf des Ingenieurs gefordert wird, ist nach § 75 Absatz 2 VgV zugelassen, wer nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung beratender Ingenieur/Ingenieur zu tragen oder nach EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als beratender Ingenieur/Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß § 75 Absatz 2 VgV benennen.
Die Auftraggeberin weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 5 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Auftraggeberin weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Auftraggeberin wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax darf der Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.
Zusätzliche Informationen: Für Bietergemeinschaften (1), Eignungsleihe (2) und Nachunternehmer (3) gelten die nachfolgenden Regelungen zum Nachweis der Eignung: (1) Bietergemeinschaften: Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Teilnahmeantrag eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Hierfür soll das beigefügte Formblatt für Bietergemeinschaften (Anlage 1) verwendet werden. Die Erklärungen gemäß dieser Bekanntmachung sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. (2) Eignungsleihe: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er bzw. sie nachweist, dass ihm bzw. ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu ist/sind dieses bzw. diese andere(n) Unternehmen unter Verwendung des Formblatts "Formblatt Eignungsleihe" (Anlage 3) zu benennen und die Verpflichtungserklärung (Anlagen 3a und 4) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. (3) Nachunternehmer: Beabsichtigt ein Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags durch Nachunternehmer zu erbringen und will der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sich zugleich auf deren wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit berufen, sind die Vorgaben der Eignungsleihe zu beachten. Beabsichtigt ein Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags durch Nachunternehmer zu erbringen, ohne sich zugleich auf deren wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit zu berufen, müssen die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte vergeben werden, im "Formblatt Einbeziehung von Unterauftragnehmern" (Anlage 2) angegeben werden. Soweit zumutbar, sind in Anlage 2 die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und die Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers (Anlage 2a) mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Sofern die Nachunternehmer nicht benannt wurden, kann die Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, unter Verwendung der Anlage 2 die Unterauftragnehmer zu benennen und unter Verwendung der Verpflichtungserklärung in Anlage 2a nachzuweisen, dass die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. In Bezug auf den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter prüft die Auftraggeberin vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des/der Unterauftragnehmer(s) vorliegen.
Fehlende Unterlagen können im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nachgefordert werden.
Eigenerklärung zu § 22 LkSG; Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Für die Eigenerklärungen ist das Formblatt "Teilnahmeantrag" zu verwenden.Eigenerklärung Russlandbezug. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt "Anlage 6 zum Teilnahmeantrag" zu verwenden.
Der Bieter hat eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) mit seinem Teilnahmeantrag einzureichen. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt "Teilnahmeantrag" zu verwenden.
In Form von Eigenerklärungen wird gefordert: Eigenerklärung, im Berufs- oder Handelsregister oder einem gleichwertigen Register eingetragen zu sein.Die Auftraggeberin behält sich vor, einen Nachweis über die Eintragung in einem nichtöffentlich zugänglichen Register anzufordern.
In Form von Eigenerklärungen wird gefordert: Erklärung zu der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2023, 2024 und 2025) durchschnittlich jährlichen Anzahl von Beschäftigten und festangestellten Ingenieuren.Mindestbedingungen: Es werden nur Bewerber berücksichtigt, die in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren 2023, 2024 und 2025 im Jahresdurchschnitt mindestens vier festangestellte Ingenieure hatten. Für die vorstehenden Erklärungen soll das Formblatt "Teilnahmeantrag" verwendet werden.
In Form von Eigenerklärungen wird gefordert: Angabe von drei Referenzen über Planungs- und Beratungsleistungen, mit denen der zu vergebende Auftrag vergleichbar ist. Zu nennen sind die erbrachten wesentlichen Leistungen, der Empfänger (Referenzkunde mit Ansprechpartner und Telefonnummer oder E-Mail-Adresse), derLeistungszeitraum, das Bauvolumen in EUR brutto sowie die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist abgeschlossenen Leistungsphasen. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, können Referenzen im Zeitraum ab 2021 bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist eingereicht werden.Für die vorstehende Erklärung soll das Formblatt "Teilnahmeantrag" verwendet werden.Mindestbedingungen: Eine Referenz wird nur dann berücksichtigt, wenn sie zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist bis einschließlich Leistungsphase (LPH) 4 abgeschlossenist. Soweit der Bewerber mehr als drei Referenzen angeben möchte, kann dies unter Übernahme der Gliederung unter G. im "Teilnahmeantrag" auf einer gesonderten Anlage erfolgen.
In Form von Eigenerklärungenwird gefordert: Name, Titel, Berufsbezeichnung und Gesamtberufserfahrung des Projektleiters (Angabe in Jahren). Für die vorstehende Erklärung soll das Formblatt "Teilnahmeantrag" verwendet werden.
In Form von Eigenerklärungenwird gefordert: Name, Titel, Berufsbezeichnung und Gesamtberufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters (Angabe in Jahren). Für die vorstehende Erklärung soll das Formblatt "Teilnahmeantrag" verwendet werden.
In Form von Eigenerklärungenwird gefordert: Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbersin EUR netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.Mindestbedingungen:Durchschnittlicher jährlicher Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren von mindestens EUR 500.000,00 netto. Erklärung über die Umsätze des Bewerbers in EUR netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweitsie Planungs- und Beratungsleistungen betreffen, die mit der zuvergebenden Leistung vergleichbar sind. Für vorstehende Erklärungen soll das Formblatt "Teilnahmeantrag" verwendet werden.
In Form von Eigenerklärungen:Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherungzum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist. Mindestbedingungen: Die Deckungssumme der Versicherung muss mindestens jeweils EUR 3.000.000,00 für Personen- und Sachschäden sowie mindestens EUR 3.000.000,00 für Vermögensschäden je Versicherungsjahr zweifachmaximiert betragen. Falls eine Versicherung mit diesen Deckungssummen derzeit nicht besteht, genügt eine Eigenerklärung, dass der Bieter bereit ist, unverzüglich nach Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Teilnahmeanträge werden auf Vollständigkeit geprüft. Dann wird geprüft, welche Bewerber geeignet sind.Liegen mehr geeignete Bewerber vor, findet eine Begrenzung vonBewerbern statt. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber geringer ist als vier, findet keine Begrenzung statt.Inwieweit maximal fünf Bieter zur Abgabe eines Erstangebotesaufgefordert werden, bleibt der Auftraggeberin vorbehalten. Die Kriterien für die Begrenzung der Bewerber sind: 1) Referenzen im Leistungsbild "Technische Gebäudeausrüstung" und durchgeführte Leistungsphasen 1 - 8 im Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist (max. 15 Punkte): Für die Vorlage einer auf die Kriterien zutreffenden Referenz erhält der Bewerber 4 Punkte. Bei Vorlage von zwei auf die Kriterien zutreffenden Referenzen erhält derBewerber 8 Punkte. Für die Vorlage von drei die Kriterien erfüllendenReferenzen erhält der Bewerber 15 Punkte. Es werden maximal drei Referenzen bewertet, die die geforderten Angaben erfüllen. 2) Gesamtberufserfahrung des Projektleiters (max. 20 Punkte): 10 Punkte werden für die Angabe von mindestens fünf JahrenGesamtberufserfahrung des Projektleiters vergeben. Ab jedem weiteren Jahr gibt es weitere 2 Punkte. Es können maximal 20 Punkte für die Angabe von 10 Jahren Gesamtberufserfahrung des Projektleiters erzielt werden. 3) Mitarbeiteranzahl (max. 30 Punkte): 10 Punkte werden für die Angabe von im Jahresdurchschnitt mindestens fünf festangestellten Ingenieuren vergeben. Ab jedem weiteren im Jahresdurchschnitt festangestellten Ingenieur gibt es weitere 2 Punkte. Es können maximal 30 Punkte für die Angabe von 15 im Jahresdurchschnitt festangestellten Ingenieuren erzielt werden. Für die Wertung sind die geforderten Angaben maßgeblich.Es können maximal 65 Punkte erzielt werden. Die unter den vorstehenden Kriterien erzielten Punkte des jeweiligen Bewerbers werden addiert und bilden die für die Begrenzung der Bewerberrelevante Gesamtpunktzahl. Die Bewerber werden entsprechend ihrerGesamtpunktzahl in absteigender Reihenfolge berücksichtigt. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.
s. Bekanntmachung/Vergabeunterlagen
Im Auftragsfall werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW) Vertragsbestandteil.