Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
In Form von Eigenerklärungen wird gefordert:
- F Referenzen: Vorlage von mindestens zwei Referenzprojekten aus den letzten fünf Jahren, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
Vergleichbar sind Projekte über den Neubau, Umbau oder die Erweiterung von Umspannwerken oder Schaltanlagen mit einer Spannungsebene von mindestens 10 kV bis 110 kV sowie Schutz- und Leittechnik. Mindestens eine Referenz muss eine betriebsfertig errichtete 110-kV-Anlage umfassen.
Für vorstehende Erklärungen kann das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular verwendet werden. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
- G: In Form von Fremdnachweisen wird gefordert:
Nachweis eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertige Bescheinigung aus einem anderen Mitgliedstaat.
Nachweis eines Sicherheits- und Gesundheitsmanagementsystems (z. B. SCC**, ISO 45001** oder gleichwertige Bescheinigung aus einem anderen Mitgliedstaat).
Eine detaillierte Abfrage der Firmenqualifikationen erhalten Sie bei der Angebotsaufforderung. D
Bezieht sich ein Bewerber bei der Darlegung seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, so muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, z. B. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens. Für vorstehende Erklärungen kann das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular verwendet werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber plant, den Bieterkreis nach Prüfung und Auswertung der Teilnahmeanträge auf eine Mindestzahl von 3 und eine Höchstzahl von maximal 5 Bieter zu beschränken. Zunächst werden sämtliche Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit geprüft und sodann geprüft, welche Bewerbergrundsätzlich die Eignungsanforderungen anhand der vorgelegten Unterlagen erfüllen.
Für den Fall, dass mehr vollständige Teilnahmeanträge grundsätzlich geeigneter Bewerber vorliegen, als vordem Hintergrund des Aufwands des Verfahrens am weiteren Verfahren beteiligt werden können, findet eine Auswahl einer begrenzten Zahl von Bewerbern statt. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber geringer ist als vier, findet keine Begrenzung statt, sondern werden alle Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt.
Bei der Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern finden folgende Kriterien Anwendung:
1. Umsätze des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit sie Leistungen betreffen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind (30 %),
2. Qualität und Umfang der vorgelegten Referenzen der letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (70 %)