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Siehe Vergabeunterlagen
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über das Vergabeportalwww.dtvp.de
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vorinformation erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Vorinformation benannten Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(4) mehr als 15 Kalender nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen unter Einhaltung der Vorgaben des § 56 VgV vom Bieter nachzufordern. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, wird das Angebot gemäß § 57 (1) Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
Es wird der durchschnittliche Umsatz vergleichbarer Dienstleistungen der letzten drei Jahre bewertet.
Es wird die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl, das heißt die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter (Architekten, Ingenieure und weitere Mitarbeiter) zzgl. der Anzahl der Führungskräfte der letzten drei Jahre bewertet.
Die Qualifikation und Erfahrung der Projektleitung werden anhand von Nachweisen und Referenzen bewertet, die der Projektleiter / die Projektleiterin als Projektleiter/in oder stellvertretende/r Projektleiter/in begleitet hat. Bei der Bewertung werden die vom Bewerberim Referenzdatenblatt genannten Projekte (maximal zwei) herangezogen. Die Höchstpunktzahl in diesem Eignungskriterium kann bei zwei vergleichbaren Referenzen erreicht werden.
Die Qualifikation und Erfahrung der stellvertretenden Projektleitung werden anhand von Nachweisen und Referenzen bewertet, die der stellvertretende Projektleiter / die stellvertretende/r Projektleiter/in begleitet hat. Bei der Bewertung werden die vom Bewerber imReferenzdatenblatt genannten Projekte (maximal zwei) herangezogen. Die Höchstpunktzahl in diesem Eignungskriterium kann bei zwei vergleichbaren Referenzen erreicht werden.
Die Qualifikation und Erfahrung des Bieters werden anhand von Nachweisen und Referenzen bewertet, die der Bieter in den letzten fünf Jahren erbracht hat. Bei der Bewertung werden die vom Bewerber im Referenzdatenblatt genannten Projekte (maximal zwei) herangezogen. Die Höchstpunktzahl in diesem Eignungskriterium kann bei zwei vergleichbaren Referenzen erreicht werden.
Die Beschreibung soll dem Auftraggeber einen Einblick in die Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung ermöglichen.
siehe Vergabeunterlagen