Beide Auftraggeber stammen aus Schleswig-Holstein
Die Auftraggeber vergeben jeweils in ihrem Versorgungsgebiet die technische Betriebsführung über ihre Einrichtungen zur Wasserversorgung. Für jedes Versorgungsgebiet beinhaltet der Leistungsumfang die technische Betriebsführung über das Wassernetz sowie die technische Betriebsführung über das Wasserwerk.
Das Wasserwerk in Felde ist zuständig für die Versorgung der Gemeinden Felde, Achterwehr, Quarnbek (Ortsteil Flemhude) und Krummwisch (Ortsteile Groß-Nordsee, Jägerslust und Frauendamm). Das Wasserwerk in Bredenbek ist zuständig für die zentrale Wasserversorgung in der Gemeinde Bredenbek. An das Versorgungsnetz sind zusätzlich einige ortsnahe Bereiche der Gemeinde Bovenau (An der Eiche, Langkoppel) sowie der Ortsteil Klein-Königsförde der Gemeinde Krummwisch angeschlossen.
Das Amt Achterwehr übernimmt jeweils die kaufmännische Betriebsführung der Wasserversorgung in den Versorgungsgebieten. Die technische Betriebsführung wird bereits von einem Dritten übernommen, soll aber im Rahmen dieser Ausschreibung neu vergeben werden.
Der Betriebsführer soll neben der technischen Betriebsführung über die Wassernetze auch die technische Betriebsführung über das jeweilige Wasserwerk übernehmen.
Verlängerung der Vertragslaufzeit um weitere 2 Jahre maximal drei mal möglich.
Bewertung der angegebenen Preise anhand der in der Unterlage angegebenen Bewertungsformel
Bewertung des eingereichten Qualitätskonzepts in den Unterkriterien:- Störungskonzept (10 %)- Verfügbarkeit (10 %)- Instandhaltungs- und Investitionskonzept (10 %)- Bietergespräch (10 %).
Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlage A verwiesen.
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Die Rügeobliegenheiten gelten nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU).Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB).Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag grundsätzlich nicht mehr zulässig. Zulässig sind dann noch Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Vergabestelle behält sich vor, einige oder alle fehlenden bzw. unvollständigen Unterlagen im eigenen Ermessen und soweit gesetzlich zulässig nachzufordern.
In der Person des Bewerbers liegen keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB vor oder er hat ausreichende Selbst-reinigungsmaßnahmen ergriffen.
Der Bewerber bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter ist in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Rechtsverstoßes (insb. § 23 AentG, § 23 MiLoG, § 21 SchwarArbG oder § 98c AufenthG), der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder eine Geld-strafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden.
Der Bewerber hat einen Nachweis über eine abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen in Höhe von mind. 10 Mio EUR für Personen- und sonstige Schäden erbracht. Ein etwaiger Jahreshöchstbetrag beträgt mindestens das 2-fache der Deckungssumme. Sofern der Bewerber zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages noch keine Versicherung in dieser Höhe abgeschlossen hat, darf er eine Versicherungsbestätigung vor Zuschlagserteilung nachreichen.
Der Bewerber weist eine TSM-Zertifizierung auf Basis der DVGW W 1000 Anwendungsregel oder gleichwertig nach.
1. Mindestanforderungen:Der Bewerber legt eine Liste vergleichbarer Referenzobjekte vor, mindestens jedoch 2 Referenzobjekte, die mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar sind. Vergleichbar in diesem Sinne ist eine Referenz unter folgenden (kumulativ zu erfüllenden) Voraussetzungen:1. Das einzelne Referenzprojekt erfüllt die folgenden Voraussetzungen:a) Es handelt sich um eine Einrichtung der öffentlichen Wasserversorgung mit Netzinfrastrukturb) Auftragswert im letzten vollständigen Geschäftsjahr: mind. 50 TEUR (netto)c) Anzahl der Hausanschlüsse: mind. 500d) Netzlänge insgesamt: mind. 10 kme) Der Auftrag hatte folgende Leistungen zum Inhalt, die der Bewerber erbracht hat: - Technische Betriebsführung inkl. Notdienst eines Wassernetzes; oder- Technische Betriebsführung inkl. Notdienst eines Wasserwerks.; f) Die Leistungen dauern an oder wurden innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre vor dem Datum der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung beendet.
2. Die angegebenen Referenzprojekte decken in Summe die folgenden Leistungen ab:a) Technische Betriebsführung eines Wassernetzes inkl. Notdienstb) Technische Betriebsführung eines Wasserwerkes inkl. Notdienst
Verbleiben nach Anwendung der Mindestanforderungen mehr geeignete Bewerber übrig als zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, trifft die Vergabestelle eine Auswahl anhand der eingereichten vergleichbaren Referenzen aus Ziff. 1 um eine Punktzahl nach Ziff. 2 zu erhalten, die zur Bildung einer Bewerberreihenfolge herangezogen wird: 2. Referenzen, die die Mindestanforderungen nach Ziff. 1 erfüllen, erhalten Punkte:a) Die Referenz wies zum Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung oder - sofern der Vertrag zu diesem Zeitpunkt bereits beendet war - bei Vertragsende mindestens 750 Hausanschlüsse auf (2 Punkte, max. 4 Punkte)b) Das Netz wies eine Länge von mindestens 14 km auf (1 Punkt, max 2 Punkte)c) Der Bewerber hat für das Projekt Leistungen der technischen Betriebsführung inkl. Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Schiebern und Hydranten sowie Einbau und Austausch von Wasserzählern erbracht (2 Punkte max. 4 Punkte)d) Der Bewerber hat das Investitionsmanagement über investive Maßnahmen im Zusammenhang mit der Herstellung und Trennung von Haus- und Bauwasseranschlüssen übernommen (1 Punkt, max. 2 Punkte)e) Der Bewerber hat das Investitionsmanagement über investive Maßnahmen im Zusammenhang mit der Verlegung von Hauptversorgungsleitungen übernommen. (1 Punkt, max. 2 Punkte)f) Der Bewerber hat bei dem Projekt gleichzeitig auch die technische Betriebsführung für ein Wasserwerk übernommen. (1 Punkt, max. 2 Punkte)
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Einhaltung des nach dem MiLoG geforderten Mindestlohns.