Vergabe von Planungsleistungen für die Errichtung eines Mehrfunktionsgebäudes als neue Dorfmitte. Anhand des Entwurfs des Architekturbüros sollen in 5 Losen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:- Objektplanung Gebäude und Innenräume- Objektplanung Freianlagen - Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung - HLS (AGr. 1-3)- Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung - ELT (AGr. 4 und 5)- Fachplanung Tragwerksplanung
Für die Erweiterung und den Umbau liegt bereits ein Entwurf eines Architekturbüros vor. Durch die Errichtung eines Mehrfunktionsgebäudes soll unter anderem eine Erweiterung und Neuaufstellung des vorhandenen Dorfladens erreicht werden. Darüber hinaus soll im Erdgeschoss Platz für die Offene Jugendarbeit Alveslohe (OJA) sowie eine weitere vermietbare Ladenfläche geschaffen werden. Im 1. OG sind Räume für eine Arztpraxis und/ oder andere medizinische Dienstleistungen sowie Büronutzer vorgesehen. Zuletzt sollen im 2. OG Räume für die Gemeindeverwaltung, die Gemeindekümmerin, die Volkshochschule und die Bücherei entstehen.
Gegenstand dieses Loses sind die Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume der LPH 4 bis 9.
Bewertung des Honorarangebot entsprechend der in den Vergabeunterlagen dargestellten Bewertungsformel.
Bewertung mit 50 %, jeweils aufgeteilt in folgende Unterkriterien:- Personelle Besetzung: 30 %- Projektrealisierung: 10 %- Bietergespräch 10 %
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Die Rügeobliegenheiten gelten nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU).Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB).Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag grundsätzlich nicht mehr zulässig. Zulässig sind dann noch Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Vergabestelle behält sich vor, einige oder alle fehlende bzw. unvollständige Unterlagen im eigenen Ermessen und soweit gesetzlich zulässig nachzufordern.
In der Person des Bewerbers liegen keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB vor oder er hat ausreichende Selbstreinigungsmaßnahmen ergriffen.
Der Bewerber bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter ist in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Rechtsverstoßes (insb. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, oder § 22 LkSG), der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden.
Bauvorlageberechtigung:Die verantwortlichen Entwurfsverfasser in den zu erbringenden Leistungsbildern sind für ihr jeweiliges Fachgebiet bauvorlageberechtigt i.S.v. § 65 LBO SH. Zugelassen wird, wer nach dem Landesrecht berechtigt ist, die für die Bauvorlageberechtigung erforderliche Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen werden als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen.
Nachweis: Fremdnachweis
Der Bewerber hat einen Nachweis über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen in Höhe von 2.500.000 EUR für Personen- und 1.000.000 EUR für sonstige Schäden erbracht. Ein etwaiger Jahreshöchstbetrag beträgt mindestens das 2-fache der Deckungssumme. Sofern der Planer zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages noch keine Versicherung in dieser Höhe abgeschlossen hat, darf er eine Versicherungsbestätigung vor Zuschlagserteilung nachreichen.Der sich bewerbende Planer muss die Deckungssummen nicht zwingend alleine erfüllen. In Bewerbergemeinschaften werden Deckungssummen aufgrund der gemeinsamen Haftung stets addiert. Deckungssummen von Unterauftragnehmern, die sich zur Mithaftung verpflichten (Eignungsleihe), werden ebenfalls zu den Deckungssummen des Einzelbewerbers hinzuaddiert. Die 2-fache Deckungssumme ist jedoch jeweils isoliert zu erfüllen.
1. Der Bewerber legt eine Liste vergleichbarer Referenzobjekte vor, darunter:3 Referenzen für das Leistungsbild Gebäude/Innenräume, welche jeweils die Voraussetzungen aus Ziffer 2 erfüllen
2. Jedes Referenzobjekt muss die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllen: a. Bearbeitung der LPH 4 bis 8;b. Baukosten nach DIN 276 (KG 300 und KG 400) von mind. 1.500.000 EUR (netto);c. Mindestens durchschnittliche Anforderungen an die Planung (Honorarzone); d. Die Leistungen wurden nicht vor dem 1.1.2022 beendet (Teile LPH 8).
3.Verbleiben nach Anwendung der Mindestanforderungen mehr geeignete Bewerber übrig als zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, trifft die Vergabestelle eine Auswahl anhand der eingereichten vergleichbaren Referenzen aus Ziff. 1 um eine Punktzahl nach Ziff. 3 zu erhalten, die zur Bildung einer Bewerberreihenfolge herangezogen wird:a) Einhaltung der Mindestanforderungenb) Projekt war ein mehrgeschossiges Gebäude mit mehreren Geschäftseinheiten (1 Punkt max. 3 Punkte)c) Projekt mit Baukosten nach DIN 276 (KG 300 und KG 400) von mind. 3.000.000 EUR (netto) (2 Punkte, max. 4 Punkte)d) Projekt bei dem der Auftraggeber ein öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 GWB war (1 Punkt, max. 3 Punkte)
Nachweis: Eigenerklärung (Vordruck 03 Referenzbogen)