Los 2 Objektplanung Freianlagen - Planungsleistungen für die neue Dorfmitte Alvesl...
VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
11.09.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Gemeinde Alveslohe
t:0419150090
Kirchenweg 11
24568
Nützen
Deutschland
DEF0D
Florian Schulz
F.Schulz@auenland.suedholstein.de
0419150090

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Ehler, Ermer und Partner
PR 364 KI AG Kiel
Wrangelstr. 17-19
24937
Flensburg
Deutschland
DEF01
Franziska Biller
franziska.biller@eep.info
+4946186070
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
t:04319884542
Düsternbrooker Weg 92
24105
Kiel
Deutschland
DEF02
vergabekammer@wimi.landsh.de
04319884640

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Vergabe von Planungsleistungen für die Errichtung eines Mehrfunktionsgebäudes als neue Dorfmitte. Anhand des Entwurfs des Architekturbüros sollen in 5 Losen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
- Objektplanung Gebäude und Innenräume
- Objektplanung Freianlagen
- Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung - HLS (AGr. 1-3)
- Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung - ELT (AGr. 4 und 5)
- Fachplanung Tragwerksplanung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Für die Erweiterung und den Umbau liegt bereits ein Entwurf eines Architekturbüros vor. Durch die Errichtung eines Mehrfunktionsgebäudes soll unter anderem eine Erweiterung und Neuaufstellung des vorhandenen Dorfladens erreicht werden. Darüber hinaus soll im Erdgeschoss Platz für die Offene Jugendarbeit Alveslohe (OJA) sowie eine weitere vermietbare Ladenfläche geschaffen werden. Im 1. OG sind Räume für eine Arztpraxis und/ oder andere medizinische Dienstleistungen sowie Büronutzer vorgesehen. Zuletzt sollen im 2. OG Räume für die Gemeindeverwaltung, die Gemeindekümmerin, die Volkshochschule und die Bücherei entstehen.

Laut Stellplatzsatzung der Gemeinde Alveslohe sind für das Projekt etwa 31 Pkw-Stellplätze erforder-lich. Vor dem Gebäude sind 11 Stellplätze in Schrägaufstellung nachgewiesen. Im Bereich der Feuer-wehrzufahrt der Bürgerhalle sind zusätzlich 20 Stellplätze ausgewiesen. Über ein entsprechendes Mobilitätskonzept könnten gegebenenfalls einige nachzuweisende Stellplätze kompensiert werden.

Gegenstand dieses Loses sind die Planungsleistungen der Objektplanung Freianlagen der LPH 1 bis 9.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
25486
Alveslohe
Deutschland
DEF0D

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Honorarangebot

Bewertet wird das Honorarangebot, entsprechend der in den Vergabeunterlagen dargestellten Bewertungsformel.

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualitätskonzept

Bewertung mit 50 %, jeweils aufgeteilt in folgende Unterkriterien:
- Personelle Besetzung: 30 %
- Projektrealisierung: 10 %
- Bietergespräch 10 %

Gewichtung
50,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Unzulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D0A57B0

Einlegung von Rechtsbehelfen

Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Rügeobliegenheiten gelten nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU).
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag grundsätzlich nicht mehr zulässig. Zulässig sind dann noch Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Vergabestelle behält sich vor, einige oder alle fehlende bzw. unvollständige Unterlagen im eigenen Ermessen und soweit gesetzlich zulässig nachzufordern.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

In der Person des Bewerbers liegen keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB vor oder er hat ausreichende Selbstreinigungsmaßnahmen ergriffen.

Der Bewerber bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter ist in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Rechtsverstoßes (insb. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, oder § 22 LkSG), der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Bauvorlageberechtigung:
Die verantwortlichen Entwurfsverfasser in den zu erbringenden Leistungsbildern sind für ihr jeweiliges Fachgebiet bauvorlageberechtigt i.S.v. § 65 LBO SH. Zugelassen wird, wer nach dem Landesrecht berechtigt ist, die für die Bauvorlageberechtigung erforderliche Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.

Juristische Personen werden als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen.

Nachweis: Fremdnachweis

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Der Bewerber hat einen Nachweis über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen in Höhe von 2.500.000 EUR für Personen- und 1.000.000 EUR für sonstige Schäden erbracht. Ein etwaiger Jahreshöchstbetrag beträgt mindestens das 2-fache der Deckungssumme. Sofern der Planer zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages noch keine Versicherung in dieser Höhe abgeschlossen hat, darf er eine Versicherungsbestätigung vor Zuschlagserteilung nachreichen.
Der sich bewerbende Planer muss die Deckungssummen nicht zwingend alleine erfüllen. In Bewerbergemeinschaften werden Deckungssummen aufgrund der gemeinsamen Haftung stets addiert. Deckungssummen von Unterauftragnehmern, die sich zur Mithaftung verpflichten (Eignungsleihe), werden ebenfalls zu den Deckungssummen des Einzelbewerbers hinzuaddiert. Die 2-fache Deckungssumme ist jedoch jeweils isoliert zu erfüllen.

Nachweis: Fremdnachweis

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

1. Der Bewerber legt eine Liste vergleichbarer Referenzobjekte vor, darunter:
3 Referenzen für das Leistungsbild Freianlagen, welche jeweils die Voraussetzungen aus Ziffer 2 erfüllen

2. Jedes Referenzobjekt muss die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllen:
a. Bearbeitung der LPH 1 bis 8;
b. b. Baukosten nach DIN 276 (KG 500) von mind. 170.000 EUR (netto);
c. Mindestens einfache Anforderungen an die Planung (Honorarzone);
d. Die Leistungen wurden nicht vor dem 1.1.2022 beendet (Teile LPH 8).

3.Verbleiben nach Anwendung der Mindestanforderungen mehr geeignete Bewerber übrig als zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, trifft die Vergabestelle eine Auswahl anhand der eingereichten vergleichbaren Referenzen aus Ziff. 1 um eine Punktzahl nach Ziff. 3 zu erhalten, die zur Bildung einer Bewerberreihenfolge herangezogen wird:
a) Einhaltung der Mindestanforderungen
b) Projekt war die Planung von Freianlagen für ein mehrgeschossiges Gebäude mit mehreren Geschäftseinheiten (1 Punkt max. 3 Punkte)
c) Projekt mit Baukosten nach DIN 279 (KG 500) von mind. 300.000 EUR (netto) (2 Punkte, max. 4 Punkte)
d) Projekt bei dem der Auftraggeber ein öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 GWB war (1 Punkt, max. 3 Punkte)

Nachweis: Eigenerklärung (Vordruck 03 Referenzbogen)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Rangfolge
5

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung