Der Zuschlag wird unter Beachtung der Vergabevorschriften zur Prüfung und Wertung von Angeboten (§ 43 UVgO) auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das, das nach den nachstehend erläuterten Wertungskriterien und dem nachstehend erläuterten Wertungssystem die höchste Punktzahl erreicht. Es können maximal 100 Punkte erzielt werden.
Zur Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebotes wendet der Auftraggeber bei der Wertung der Angebote folgende Wertungskriterien und folgendes Wertungssystem an:
1. der Preis gemäß Angebotspreis/Preisblatt (Gewichtung 40 %)
2. Der günstigste (beste) Bieter mit dem niedrigsten Angebotspreis/angebotenen Stundensatz inkl. Nebenkosten (brutto) erhält 40 Punkte. Die Bewertung der anderen Bieter erfolgt nach der Dreisatzmethode; das heißt, die Angebote werden folgender Verhältnisbetrachtung unterzogen: Die Bewertung der jeweils anderen Bieter ergibt sich daraus, dass ihr Angebot ins Verhältnis zum Angebot des besten Bieters gesetzt wird. (Preis bester Bieter / Preis Bieter N = x; x * 40 = BP Bieter N)
2. die zu erwartende Qualität der auszuführenden Leistung anhand eines Prüfkonzepts (max. 4 DIN-A4-Seiten pro Konzept) (Gewichtung: 60%).
Bei der Qualitätsbewertung können maximal 60 Qualitätspunkte erreicht werden. Angebote, die weniger als 45 Qualitätspunkte erzielen, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen (Details hierzu finden sich am Ende dieses Dokuments).
Anhand des vom Bieter eingereichten Prüfungskonzepts ist darzulegen, in welcher Form der konkrete Auftrag bewältigt werden soll. Maßgeblich sind sowohl das Verständnis des Prüfungsauftrags als auch die konkrete und sachgerechte Umsetzung.