Verfahrensangaben

Pflege Außenanlage München

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
30.10.2026
10.11.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Berufsgenossenschaft Holz und Metall
993-8003410200-62
Isaac-Fulda-Allee 18
55124
Mainz
Deutschland
DEB35
Vergabestelle
vergabestelle@bghm.de
+49 61318020
+49 613180220800

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
Sozialwesen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
t:022894990
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990
+49 2289499163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

77314000-4
77312000-0
77313000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Diese Ausschreibung richtet sich an Dienstleistungsunternehmen im Bereich der Grün- und Außenanlagenpflege.

Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Werkvertrages für die Unterhaltung und Pflege der gärtnerischen Außenanlagen und Dachbegrünung auf dem Gelände der Berufsgenossenschaft Holz und Metall am Standort München.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Als Vertragsbeginn ist der 01.01.2027 vorgesehen.

Der angestrebte Werkvertrag wird mit einer Laufzeit von zwei Jahren mit der zweimaligen Option zur Verlängerung um ein weiteres Jahr abgeschlossen (Gesamtvertragslaufzeit zwei bis vier Jahre). Die Leistungserbringung beginnt am 01.01.2027 und endet zum 31.12.2028.
Bei Ausübung der Verlängerungsoption ist der Auftragnehmer bis spätestens sechs Monate vor Beendigung der Vertragslaufzeit schriftlich in Kenntnis zu setzen. In dem Fall, dass die Auftraggeberin von der Verlängerungsoption Gebrauch macht, endet der Vertrag zum 31.12.2029, bzw. zum 31.12.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Das geschätzte Auftragsvolumen beläuft sich auf ca. 15.000 EUR netto pro Vertragsjahr, hinzu kommt lediglich im ersten Vertragsjahr die Leistung für das einmalige Erstellen eines Baumkatasters von ca. 2.000 EUR. Bei den möglichen 4 Vertragsjahren besteht also ein Gesamtvolumen von ca. 62.000 EUR netto (inkl. Erstellen eines Baumkatasters).

Unabhängig vom tatsächlichen Auftragswert, wird eine Summe von 69.000 EUR/netto (Höchstwert) während des Vertrages nicht überschritten. Bei Erreichen des genannten Höchstwertes endet dieser automatisch bereits vor dem vereinbarten Ablauftermin.

Umfang der Auftragsvergabe

62.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
24

zweimaligen Option zur Verlängerung um ein weiteres Jahr

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Am Knie 8
81241
München
Deutschland
DE212

Am Knie 8 / Fritz-Berne-Str. 45, 47, 49
81241 München

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
Anpassung an den Klimawandel
Klimaschutz

Folgende Vorschriften und Verordnungen sind grundsätzlich bei allen Tätigkeiten zu beachten:

- Gesetze über Naturschutz- und Landschaftspflege des Bundes und des Freistaates Bayern in der jeweils aktuellen Fassung.

- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vom 01.06.2012 in der aktuellen Fassung und Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (BayAbfG) vom 09.08.1996 in der jeweils aktuellen Fassung.

- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes- Immissionsschutzgesetz - BImSchG) sowie und Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen des Freistaates Bayern (Landes-Immissionsschutzgesetz -LImschG) in der jeweils aktuellen Fassung.

- Unterhaltsarbeiten bei Vegetationsflächen, Stoffen, Verfahren in der jeweils aktuellen Fassung.

- Bei allen Arbeiten sind zudem die gültigen berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, insbesondere die Unfallverhütungsvorschrift Gartenbau, Obstbau und Parkanlagen (VSG 4.2) der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie der Stand der Technik einzuhalten.

- Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln muss ein bundeseinheitlicher Sachkundenachweis für Pflanzenschutz nachgewiesen werden.

- Sollte eine stückweise Fällung mit einem Steiger oder einer Hubarbeitsbühne notwendig sein, muss der Motorsägen-Bediener im Korb die AS-BAUM II Ausbildung haben. Der Bediener des Steigers/der Hubarbeitsbühne muss eine Ausbildung gem. DGUV Grundsatz 308-008 besitzen und vom Arbeitgeber schriftlich beauftragt sein.
Sofern eine Anbau-Seilwinde zum Einsatz kommt, muss ein entsprechendes Prüfbuch gem. DGUV V 54 vorliegen.

Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose, Benachteiligte und/oder für Menschen mit Behinderungen.
Fairere Arbeitsbedingungen
Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) entlang der globalen Wertschöpfungskette

Der Anbieter erklärt, dass nur zuverlässiges und fachkundiges Personal beschäftigt bzw. als aufsichtführendes Personal eingesetzt wird. Der Mindesttariflohn nach Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) ist zu beachten. Ausländische Arbeitskräfte dürfen nur beschäftigt werden, wenn gültige Arbeits- und Aufenthaltspapiere vorliegen.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXW8YYDYTTQAFVG3

Einlegung von Rechtsbehelfen

Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB).

Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens
§ 20 VgV
(1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt.

§ 15 VgV
(2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung.
(4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert.

§ 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter
(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit.
(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform,
1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags,
2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots,
3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und
4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Bindend ist die Bindefrist des Angebotes (90 Tage) gemäß den Bewerbungsbedingungen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

90
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

siehe Formblätter

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Formblatt 07

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

siehe Formblätter

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung