Verfahrensangaben

Seminare Kommunikation und Konflikte

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
09.11.2026
18.11.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Berufsgenossenschaft Holz und Metall
993-8003410200-62
Isaac-Fulda-Allee 18
55124
Mainz
Deutschland
DEB35
Vergabestelle
vergabestelle@bghm.de
+49 61318020
+49 613180220800

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
Sozialwesen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
t:022894990
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990
+49 2289499163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

80522000-9
80570000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Beschäftigten der BGHM stehen sowohl im internen Austausch mit Kolleginnen und Kollegen sowie Führungskräften als auch im Kontakt mit externen Personengruppen, beispielsweise Versicherten, Mitgliedsunternehmen, Leistungserbringenden und weiteren Verfahrensbeteiligten. Ziel der Maßnahmen ist es, die Handlungssicherheit der teilnehmenden Personen in unterschiedlichen Gesprächs- und Konfliktsituationen zu stärken und einen professionellen, wertschätzenden und lösungsorientierten Umgang mit herausfordernden Kommunikationssituationen zu fördern.

Die Seminare sollen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen dabei unterstützen, ihre kommunikativen Kompetenzen für die vielfältigen Anforderungen ihres beruflichen Alltags weiterzuentwickeln. Beide Seminare sollen unabhängig voneinander besucht werden können.

Ziel des Vergabeverfahrens ist es, jeweils pro Los einen Rahmenvertrag mit einer/einem Trainer/in für die Konzeption und Durchführung von Seminaren zu den Themen "Gesprächsführung" (Los 1) sowie "Konfliktmanagement mit Schwerpunkt Deeskalation" (Los 2) abzuschließen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der geschätzte Gesamtauftragswert beträgt bei der vorgesehenen Vertragslaufzeit von bis zu 4 Jahren in Summe

- für Los 1 "Gesprächsführung" voraussichtlich:
ca. 22.500 EUR netto jährlich, mithin für maximal 4 Jahre etwa 90.000 EUR, netto;

- für Los 2 "Konfliktmanagement" voraussichtlich:
ca. 27.225 EUR netto jährlich, mithin für maximal 4 Jahre etwa 110.000 EUR netto.

Dieser Schätzung liegt über die max. mögliche Vertragslaufzeit eine Gesamtanzahl von
Für Los 1 "Gesprächsführung":
- 21 Seminarveranstaltungen (13 Präsenzseminare und 8 Online-Seminare), sowie einem 3 stündigen Online Follow-Up zu jedem Termin zugrunde. Das Volumen der Einzelabrufe kann in Summe niedriger oder bis zu 20% höher ausfallen, als die vorliegende Schätzung darstellt.

Für Los 2 "Konfliktmanagement":
- 27 Seminarveranstaltungen (18 Präsenzseminare und 9 Online-Seminare), sowie einem 3 stündigen Online Follow-Up zu jedem Termin zugrunde. Das Volumen der Einzelabrufe kann in Summe niedriger oder bis zu 20% höher ausfallen, als die vorliegende Schätzung darstellt.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.04.2027
31.03.2029

Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von zwei Jahren (Vertragsjahren). Sie verlängert sich danach maximal zweimal automatisch um jeweils ein weiteres Vertragsjahr, sofern sie nicht von der Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ende des laufenden Vertragsjahres gekündigt wird. Nach Ablauf des vierten Vertragsjahres endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bei Ausübung aller Verlängerungsoptionen endet der Vertrag zum 31.03.2031.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Beliebiger Ort
---

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXW8YYDYT18DEYV5

Einlegung von Rechtsbehelfen

Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB).

Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens
§ 20 VgV
(1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt.

§ 15 VgV
(2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung.
(4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert.

§ 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter
(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit.
(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform,
1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags,
2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots,
3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und
4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des Angebots. Dabei handelt es sich u.a. um die Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren, die Mitteilung zusätzlicher Informationen sowie Austauschseiten der Vergabeunterlagen. Daher wird die kostenlose Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Es liegt in alleiniger Verantwortung des Bieters, sich über die Beantwortung von Bieterfragen oder Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

96
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Fehlende Unterlagen werden unter Beachtung der Regelungen in den Formblättern nachgefordert.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Unternehmen werden von der Teilnahme aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn

1. eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, da diese als für dessen Leitung Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung rechtkräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt wurde wegen einer Straftat nach
a) §§ 129, 129a oder 129b;
b) § 89c oder der Teilnahme an einer solchen Tat;
c) § 261;
d) §§ 263 oder 264 soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
e) §§ 299, 299a oder 299b;
f) §§ 108e oder 108f;
g) §§ 333 oder 334, jeweils auch in Verbindung mit § 335a;
h) §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5 oder 232b bis 233a
des Strafgesetzbuches sowie
i) Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung;

2. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen nicht nachgekommen ist und dies rechts- - oder bestandskräftig festgestellt oder auf sonstige geeignete Weise nachgewiesen werden kann, es sei denn es kommt seinen Verpflichtungen dadurch nach, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.

Die Möglichkeit nach § 123 Abs. 5 GWB vom Ausschluss abzusehen, bleiben unberührt.
___________________________________________

Unternehmen können von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn

1. das Unternehmen
a) bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat;
b) zahlungsunfähig ist, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
c) im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird;
d) mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
e) bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, hieraus eine Wettbewerbsverzerrung entsteht und diese nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann;
f) bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadenersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben;
g) in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln;

2. gegen das Unternehmen oder eine Person, deren Verhalten ihm zuzurechnen ist, da diese als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung
a) eine Geldbuße im Sinne des § 22 Abs. 1, 2 LkSG oder § 19 Abs. 1 MiLoG in mindestens der dort genannten Höhe und aus den dort genannten Gründen rechtskräftig verhängt wurde;
b) eine Geldbuße, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe im Sinne von § 21 Abs. 1 SchwarzArbG oder § 98c Abs. 1 AufenthG in mindestens der dort genannten Höhe und aus den dort genannten Gründen rechtskräftig verhängt wurde;
3. nach § 13 Abs. 1 BTTG ein unanfechtbar festgestellter Verstoß durch das Unternehmen begangen wurde;
und keine ausreichende Selbstreinigung erfolgt ist;
4. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und dieser durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Formblatt 06_Eignungserklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vorlage des ausgefüllten Formblatts 06_Eignungserklärung der Vergabeunterlagen.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Formblatt 07_Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vorlage des ausgefüllten Formblatts 07_Eignung der Vergabeunterlagen.

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Fachrichtung Psychologie oder einer vergleichbaren Fachrichtung.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

keine besonderen Bedingungen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung

Lose

Angaben zu den Losen
2
2

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Gesprächsführung
1

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

80522000-9
80570000-0
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Umfang der Auftragsvergabe

90.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Konfliktmanagement mit Schwerpunkt Deeskalation
2

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

80522000-9
80570000-0
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Bedingungen

Teilnahmebedingungen