Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus der Stadt Zweibrücken
Übernahme der lose bereitgestellten PPK-Sammelware am Abfallwirtschaftszentrum Rechenbachtal, Nachtransport und stoffliche Verwertung inkl. Mengenstromnachweis; Sammelmenge rund 1.950 Mg/Jahr.
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag einmalig um ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Der Vertrag kann im Falle des Ausübens der Verlängerungsoption durch den AG einvernehmlich zweimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Über die Verlängerung muss spätestens sechs Monate vor Ablauf, also bis zum 30.06. des laufenden Jahres ein Einvernehmen erzielt sein. Hierzu muss derjenige Vertragspartner, der eine Verlängerung des Vertrags möchte, den anderen Vertragspartner bis zum 31.05. des laufenden Jahres unterrichten.
Die Beauftragung endet somit spätestens zum 31.12.2031.
Zweibrücken
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig ist, soweit der Bieter:- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden;- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden;- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Der Antrag ist offensichtlich unzulässig, wenn das Antrags- oder Beschwerderecht offensichtlich missbräuchlich geltend gemacht wird (§ 160 Absatz 3 Satz 2 GWB). Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.Das Nachprüfungsverfahren wird vornehmlich in Textform geführt. Anträge, Stellungnahmen und sonstige Erklärungen sind über die von der Vergabekammer benannten elektronischen Übermittlungswege einzureichen. Die Aktenübermittlung und -einsicht erfolgt grundsätzlich elektronisch. Auf abweichende Vorgaben der zuständigen Vergabekammer wird hingewiesen.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.Unter mehreren gleich wirtschaftlichen Angeboten (identischer Angebotswertungspreis) entscheidet ein Losverfahren.Das wirtschaftlichste Angebot ist jenes, das nach Abzug der Transport- und Handlingsaufwendungen den höchsten Vergütungsbetrag für die Verwertung der PPK-Fraktion aufweist. Das Entgelt für die Transport- und Handlingsaufwendungen sowie die Vergütung für das Recht zur Verwertung der PPK-Fraktion werden dabei netto gewertet. Zu Wertungszwecken wird der Zeitraum von einem Kalenderjahr mit nachfolgenden Maßgaben betrachtet.Die Wertung der Vergütung erfolgt auf Basis des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Index der Großhandelsverkaufspreise, Altmetalle und Altpapier (Basis 2021=100), Gemischtes Altpapier (EN 643 Nr. 1.02.00, vorher: B 12) für den Monat September 2026 (Indexwert 73,1).Da es derzeit unklar ist, ob und in welchem Umfang die dualen Systeme Herausgabe des auf sie entfallenden Mengenanteils verlangen werden, trifft der AG zu Wertungszwecken folgende Annahme:- Der AG berücksichtigt für die Wertung 75 % des Masseanteils der PPK-Verkaufsverpackungen (30,0 % der Gesamtmenge an PPK).Für die Wertung werden die prognostizierten Mengenangaben berücksichtigt, die in dem Preisblatt vorgedruckt sind. Die dort angegebenen Mengen basieren auf der Prognose, dass die Verwertung von 75 % der Mengen an Verkaufsverpackungen vom AG veranlasst wird. Bezüglich der anderen 25 % der Verkaufsverpackungen aus PPK geht der AG davon aus, dass diese an die Betreiber der dualen Systeme gemäß VerpackG herausgegeben werden müssen.
Mit der Abgabe des Angebotes erklärt sich jeder Bieter damit einverstanden, - dass nicht berücksichtigten Bietern der Name des erfolgreichen Bieters mitgeteilt wird und- dass grundsätzlich im Rahmen der Vorabinformationsschreiben (§ 134 GWB) keine Offenlegung der Angebotspreise erfolgt.
Von dem Nachforderungsrecht gemäß § 56 Abs. 2 bis 4 VgV wird der AG Gebrauch machen. Von dem Nachforderungsrecht für Preisangaben gemäß § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV wird der AG keinen Gebrauch machen
Ich/Wir erkläre(n), dassfür mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt. zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe/n, durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen SozialversicherungIch/Wir erkläre/n, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/n. - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre/n, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde/n ich/wir ihn vorlegen.- Angabe zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Ich/Wir bestätige/n, dass gem. § 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für mich/uns Anwendung findet. Darüber hinaus bestätige/n ich/wir, dass ich/wir alle aus dem 2. Abschnitt des LkSG erwachsenen Sorgfaltspflichten einhalte/n.oder Ich/Wir bestätige/n, dass gem. § 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für mich/uns keine Anwendung findet .
Befähigung zur Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung:Ich/Wir bin/sind im Handels-, Berufs- oder Firmenregister eingetragen, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV.
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:- Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate) - sofern dieser nicht über eine kostenfreie Datenbank von der Vergabestelle abrufbar ist.
Beschäftigte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Angaben zu Beschäftigten
Eigenerklärung Russlandbezug (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung Russlandbezug
Erklärung Tariftreue (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Erklärung nach LTTG
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Allgemeiner Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023 - 2025).Spezifischer Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023 - 2025), in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich.
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:- Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten drei Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt. Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen. Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist. - Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter alsein Jahr) vorlegen.- Junge Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG, deren Gründung nicht länger als acht Jahre zurückliegt, sowie Unternehmen, die die oben stehenden Nachweise aus anderen berechtigten Gründen nicht vollständig erbringen können, können gemäß § 45 Abs. 5 VgV stattdessen folgende alternative Nachweise vorlegen:- Geschäftsplan oder testierte Eröffnungsbilanz mit Liquiditätsplanung;- Bankbestätigung über eine bestehende Kreditlinie oder verbindliche Finanzierungszusage;- Nachweis vorhandener Investorenmittel oder Förderzusagen öffentlicher Stellen;- Bürgschaft einer geeigneten Bank oder Versicherung in entsprechender Höhe.Die Eignung des Bieters wird auf Grundlage einer Gesamtwürdigung der vorgelegten Nachweise beurteilt.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mindestanforderung an Referenzen(1) Wertbar sind Referenzen öffentlicher Auftraggeber.(2) Die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Vergleichbar ist die Verwertung von PPK.(3) Es ist mindestens eine Referenz einzureichen. Die mindestens zu erreichende Referenztonnage beträgt 100 % der ausgeschriebenen Tonnage (1.950 Mg/Jahr) = mindestens 1.950 Mg pro Jahr. (4) Die Referenz muss über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren (36 Monate) erbracht worden sein. HINWEIS: Wenn eine einzige Referenz die Mindestanforderung an die Referenztonnage nicht erfüllt, können weitere Referenzen mit niedrigeren Tonnagen angegeben werden. Die Mindestanforderung ist dann erfüllt, wenn die Summe der angegebenen Tonnagen aus den letzten fünf Jahren mit einer zeitlichen Überlappung von mindestens 3 Jahren größer/gleich der Referenztonnage ist. Maßgeblich ist insoweit und im Folgenden jeweils der Tag der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt!
Zusätzliche Hinweise:Wenn Sie mehr Referenzen angeben wollen, können Sie diese gerne formlos einreichen. Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben bei den benannten Auftraggebern zu prüfen.
Sofern Sie noch nicht oder nicht über hinreichende Referenzen verfügen, können Sie weitere Angaben machen, warum Sie sich/Ihr Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen halten. Bitte schildern Sie dies ausführlich, da Sie mit Ihren Angaben Ihre Fachkunde nachweisen müssen und reichen Sie als Anlage weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. ein. In jedem Fall müssen die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen über persönliche Referenzen verfügen, die die Referenzen des Bieters zu ergänzen oder zu ersetzen geeignet sind. .
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über das Vorliegen einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder vergleichbar ODEREigenerklärung über das Vorliegen eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer akkreditierten Stelle oder vergleichbar.
Der Bieter kann entweder die benannte Eigenerklärung über die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb oder alternativ die im Bereich Qualitätssicherung benannte Eigenerklärung einreichen.
Verfügt der Bieter über keine der genannten Zertifizierungen, kann er vergleichbare Standards benennen, wie er die Qualität sichert bzw. die Einhaltung umweltrechtlicher Anforderungen sicherstellt.
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
- Vorlage der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder eines gleichwertigen Nachweises oder eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer akkreditierten Stelle oder vergleichbar eines gleichwertigen Nachweises.
Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter rechtsverbindlich, dass er im Falle der Beauftragung eine Sicherheit für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz sowie Erstattung von Überzahlungen gemäß den vertraglichen Regelungen stellen und über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Die Sicherheit kann im Falle der Beauftragung erbracht werden durch Übergabe der Bürgschaftserklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts gemäß dem Vertrag beiliegendem Muster.
in den Vergabeunterlagen