Das Vivantes Klinikum Am Urban, umgangssprachlich auch "KAU" genannt, liegt an der Urbanstraße/ Dieffenbachstraße in Berlin im Bezirk Kreuzberg.Das Klinikum Am Urban entspricht baulich und konzeptionell größtenteils einem Krankenhaus der 1960er Jahre. Erbaut wurde es 1968, als weder MRTs noch Computertomographen zur Verfügung standen. Die Weiterentwicklungen, auch in der Medizintechnik, wurden über die Jahre im Bestand abgebildet. Entsprechende Um- und Erweiterungsmaßnahmen fanden in der Vergangenheit statt.So wurde im Jahr 1981 ein Erweiterungsbau mit Intensivstation und OP-Trakt angebaut. Weitere intensive Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen wurden 1987 vorgenommen.Im Zuge elementar notwendiger Kapazitätserweiterungen, Restrukturierungsmaßnahmen und erforderlicher Sanierungsmaßnahmen ist nunmehr eine neuerliche Erweiterung des Krankenhauses sowie ein Rückbau in Teilbereichen zwingend erforderlich. Hierzu sollen auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. VI-65-1 vom 02.02.1981 innerhalb der zulässigen Baugrenzen ergänzende Neubauten, hier Objekt Nr. 1 und 2, die vorhandene Bestandsgebäudestruktur erweitern.Bei der Planung ist darauf Wert zu legen, die Bedingungen des Denkmalschutzes grundsätzlich einzuhalten und die Denkmalwürdigkeit der Gebäudeskulptur des Poelzig- Baues so weit wie möglich zu respektieren.Die Ergänzungen der vorhandenen Gebäudestruktur sollen sich daher im Höhenprofil des flachen Funktionstraktes bewegen, um die städtebauliche Präsenz, des daraus aufragenden neun-geschossigen Bettenhauses mit seinem expressiven V-förmigen Grundriss, nicht einzuschränken.Der AG hat basierend auf einer Voruntersuchung eine Zielplanung erarbeiten lassen, die Grundlage des genehmigten Vorbescheides aus 2021 darstellt. Die seinerzeit erarbeitete Bauvoranfrage wäre nunmehr, innerhalb der definierten Parameter, wie Baugrenzen, Bauhöhe, etc., weiter zu entwickeln. Dieser Vorbescheid hat zwischenzeitlich seine Gültigkeit verloren, es soll daher in Abstimmung mit der Bauaufsicht des Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg in der Leistungsphase 2, Objekt Nr. 1 und Nr. 2, eine neue Bauvoranfrage gestellt werden.Das Gebäude befindet sich in intensiver Nutzung. In Teilen des Gebäudes werden aktuell weitere Baumaßnahmen geplant oder realisiert.
Um eine hohe Planungsqualität zu gewährleisten und um Planungsfehler und daraus resultierende Verlängerung der Bauzeit zu vermeiden, gibt es im Projekt Bedarf für einen Fachprüfer (im Folgenden AN genannt), der fachtechnisch den AG bei Entscheidungsprozessen unterstützt und die Planung der Fachplaner der TGA nach der Erbringung der Leistungsphasen 2 und 3 prüft. Ergänzend soll der AN bei der Steuerung der Leistungserbringung mitwirken und Nachträge der Fachplaner TGA prüfen und bewerten.Der AN nimmt an regelmäßigen Bauherrenterminen mit dem Fachplaner und AG intern teil, um den Projektverlauf fachlich zu bewerten bzw. einzuordnen und bei strategischen Entscheidungen zu unterstützen.Der Leistungsumfang beinhaltet auch die Bearbeitung bzw. Erstellung von Dokumenten wie einer Entscheidungsmatrix oder Risikomatrix für den aufgelisteten Umfang des Fachplaners, um die Entscheidungen zu dokumentieren bzw. fachlich begründet zu untermauern.Die Projektsprache ist Deutsch. Sämtliche Dokumente, Planunterlagen, Berechnungen und Korrespondenz sind in Deutsch zu verfassen. Alle Projektkosten sind in Euro als Nettobetrag auszuweisen.Sämtliche, sich aus diesen Vorbemerkungen ergebenden Maßnahmen, Leistungen und Aufwendungen sind, als Bestandteil der Leistung des AN, bei der Preisbildung zu berücksichtigen und einzukalkulieren.
Preiskriterium für "Preis-Quotient-Methode"
Qualifikation (Nachweise), Berufserfahrung, Darstellung der Erfahrung / persönliche Referenzen in Bezug auf vergleichbaren Projekte. --> Eintragungen in Formblatt Erfahrung Projektleiter
Qualifikation: Vorliegen eines Studiums des Ingenieurwesens mit dem Abschluss Bachelors, Diplom o. Master.
Abschluss Ingenieurwesen Master o. Diplom = 10 PunkteAbschluss Ingenieurwesen Bachelor =5 Punkte
Eintragungen in das Formblatt: Referenz Projektleiter
Von 10 Jahre Berufserfahrung im Bereich Fachtechnsiche Prüfung im Rahmen der technischen Projektsteuerung< 10 Jahre = 2,5 Punkte= 10 Jahre = 5 Punkte '>10 Jahre = 10 Punkteder Berufsabschluss über ein Abschlusszeugnis ist nnachzuweisen.
Nennung von zwei unterschiedlichen persönlichen Referenzen der vorgesehenen als Fachprüfer*in (m/w/d) über vergleichbare Aufträge aus dem Bereich fachtechnische Prüfung von TGA Planungsleistungen im Gesundheitswesen. Mit Angabe des Bauherrn und Ausführungsort.
a) Fachtechnische Prüfung TGA Neubau und/oder Umbau, = 2,5 Punkte, b) Wahrgenommene Funktion:leitende Funktion = 2,5 Punkte, c) Erbrachte Prüfungen der Leistungsphasen 2 und 3 = 2,5 Punkte, d) Baukosten der KG 300 und 400 nach DIN 276 über zusammen von 50 Mio. Euro netto = 2,5 Punkte.
Nachvollziehbares Vorgehen für LPH 2/3, Schnittstellen, Risiken/Kosten und NachverfolgungAnzufordernde Angebotsdarstellung: ein auf das konkrete Projekt bezogenes Konzept mit Ablauf, Prüfschritten, Schnittstellenmanagement, Risikopriorisierung und Nachverfolgung. Umfang/Seitenlimit und Format sind in den Unterlagen anzugeben.
Vorgehen für LPH 2 und 3
Beschreibung, wie die Prüfung der Planungsunterlagen systematisch organisiert und an die jeweilige Planungsphase angepasst wird. Erläutern Sie, welche Prüfschritte und welche Prüftiefe in den einzelnen Planungsphasen vorgesehen sind und wie die Vollständigkeit und Plausibilität der Planungsgrundlagen, Berechnungen und Dokumentationen überprüft werden. Stellen Sie dar, wie unterschiedliche Dokumentenstände, fachliche Widersprüche, fehlende Angaben und nicht prüfbare Inhalte identifiziert, dokumentiert und zur Klärung an die zuständigen Beteiligten zurückgespielt werden
Darstellung der Prüfschnittestellen zwischen den einzelnen Anlagegruppen. Wie werden Wechselwirkungen dieser dargestellt und koordiniert.
Risiko- und Kostenprüfung
Beschreibung, wie Kostenansätze und deren Vollständigkeit sowie mögliche Kostenlücken systematisch geprüft werden. Erläutern Sie, wie technische Risiken im späteren Betrieb, erforderliche Genehmigungen, Terminrisiken und mögliche Folgekosten identifiziert, hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkungen bewertet und nach ihrer Bedeutung priorisiert werden. Stellen Sie außerdem dar, wie aus den Prüfergebnissen konkrete, nachvollziehbare Handlungsempfehlungen abgeleitet werden, einschließlich möglicher Gegenmaßnahmen, Zuständigkeiten und erforderlicher nächster Schritte.
Offene Punkte und Nachprüfung
Beschreibung, wie Feststellungen und offene Punkte im Projekt systematisch erfasst und nachverfolgt werden. Gehen Sie dabei insbesondere darauf ein, wie die einzelnen Punkte eindeutig dokumentiert und priorisiert, verantwortlichen Personen zugeordnet sowie mit verbindlichen Fristen versehen werden. Erläutern Sie außerdem, wie die Bearbeitung und die eingehenden Rückmeldungen überprüft, Verzögerungen und Eskalationen behandelt sowie die Erledigung und der Abschluss eines Punktes nachvollziehbar dokumentiert werden.
Umrechnung Gewichtung Datei Zuschlag zu Sytem
Formel: Einzelwichtung/Gesamtgewichtung *100
Ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen möchte, hat insbesondere die Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten:Präklusionsregelungen (160 Abs. 3 GWB): Hat das Unternehmen den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bei Nichtbeachtung der vorgenannten Fristen ist der Nachprüfungsantrag unzulässig. Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB): Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Zugang beim Bieter oder Bewerber kommt es nicht an.Unwirksamkeit des Vertrags (§ 135 GWB): Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).Hinweis: Der öffentliche Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber vor der Ausführung von Leistungen darauf hinzuweisen, dass es sich seiner Meinung nach um zusätzlich zu honorierende Leistungen nach dieser Vorschrift handelt, den voraussichtlichen Zeitaufwand zu benennen und die Entscheidung des Auftraggebers über die Anordnung entsprechender Leistungen abzuwarten. Soweit der Zeitaufwand hinreichend abschätzbar ist, hat der Auftragsnehmer dem Auftraggeber auf dessen Verlangen ein Pauschalhonorar anzubieten.
bestimmte Unterlagen kann der AG bei Bedarf nachfordernkeine Nachforderung von preisrelevanten Dokumenten
Eigenerklärung über den Umsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über den Gesamtumsatz Eintragungen im Bewerberbogen
Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über die zu beschaffenden Leistung untergliedert nach Name der Einrichtung, Zeitraum der Leistungserbringung, Gesamtvolumen in EUR p.a., netto und einer Kurzbeschreibung des Auftrages/Projektes. Die referenzierte Leistung sollte entweder für eine Krankenhauseinrichtung erbracht worden sein oder ein Projekt mit vergleichbarem Gesamtvolumen in EUR p.a. (netto) betreffen oder im selben Gewerk erbracht worden sein. Es sind mindestens 3 Referenzen anzugeben. Es können auch mehr Referenzen angegeben werden.
*** Eine Eigenerklärung ist nur dann erforderlich, wenn das Unternehmen nicht präqualifiziert ist, das heißt, wenn Sie nicht im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) oder im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen sind.***
Nachweis Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein.
Eintragungen im Bewerberbogen
Nachweis über die Berechtigung Berufsbezeichnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis (§75 Abs. 2 VgV) über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Architekt / Ingenieur / Landschaftsarchitekt zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden, liegt vor.
Befähigung zur Berfusausübung - 1. Ein Nachweis (§75 Abs. 2 VgV) über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden, liegt vor.
2. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder Kammermitgliedschaft nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate sein.
Nettojahresumsatz im der letzten 3 Geschäftsjahre - Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025), Jahresmittel EUR/a netto
Mindestanforderungen: 750.000 EUR/a
Berufshaftpflichtversicherung - Eigenerklärung zur einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personen- und 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden 2-fach maximaiert im Fall der Zuschlagserteilung, liegt vor.
Personelle und organisatorische Leistungsfähigkeit: Projektteam - Der Bieter hat das für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Projektteam unter namentlicher Benennung der verantwortlichen Projektleitung / Fachprüfers darzustellen. Dabei sind die Zusammensetzung des Projektteams, die jeweiligen Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sowie die vorgesehene Aufgabenverteilung innerhalb des Teams nachvollziehbar darzustellen.
Die personelle Besetzung und Organisation des Projektteams muss eine ordnungsgemäße, koordinierte und kontinuierliche Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen sicherstellen.
Formfreie Darstellung
Referenz 1 - Fachprüfung TGA - Die Angaben der Unternehmensreferenzen 1-3 müssen innerhalb der letzten 8 Jahre (gerechnet ab Versand der Bekanntmachung) erfüllt sein. Die mehrfache Angabe einer Referenz ist nicht zulässig.
(Eintragung Eigenerklärung Formblatt Referenzen)
Nachweise mit folgenden Angaben: Angabe des Bauherrn, Ausführungsort, Größe der Objekte, Fachtechnische Prüfung, Gebäudenutzung, erbrachte Leistungen, Leistungszeitraum, Projektvolumen Baukosten KG 300 und 400, Anlagengruppen
Referenz 2 - Fachprüfung TGA - Die Angaben der Unternehmensreferenzen 1-3 müssen innerhalb der letzten 8 Jahre (gerechnet ab Versand der Bekanntmachung) erfüllt sein. Die mehrfache Angabe einer Referenz ist nicht zulässig.
Referenz 3 - Fachprüfung TGA - Die Angaben der Unternehmensreferenzen 1-3 müssen innerhalb der letzten 8 Jahre (gerechnet ab Versand der Bekanntmachung) erfüllt sein. Die mehrfache Angabe einer Referenz ist nicht zulässig.
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot** Mittels Eigenerklärung:- Bewerberbogen- Berufshaftpflichtversicherung (HOAI)- TEK08a_Eigenerklärung zu den besondere Vertragsbedingungen (BVB)- TEK_05_Fremdfirmenrichtlinie- TEK_06_Wettbewerbsregister: *** Das - TEK_07_Eigenerklärung- TEK_08b_Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen und Eignungskriterien- TEK_12_Angebotsschreiben- wirt-124-1_Einhaltung-restriktiver-massnahmen_final- Nennung Projektteam: Eigenerklärung Projektteam inkl. OrganigrammFormblatt ReferenzenFormblatt Fachprüfer PL