TL1: Referenzen - Angaben über die Ausführung einschlägiger und vergleichbarer Leistungen (Referen-zen) in den letzten maximal fünf (5) Jahren seit Veröffentlichung der Bekanntmachung mit Angabe der durchgeführten Lieferung / Leistungen gefordert, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit, mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Die Referenz muss zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten:
1. Referenztitel
2. Auftraggeber (siehe Hinweis Datenschutz zur Angabe des Auftraggebers in der Anlage A.4)
(Sollte der Auftraggeber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Industrie, andere Sektorenauftraggeber).)
3. Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten (siehe Hinweis Datenschutz zur Angabe des Auftraggebers in der Anlage A.4, z.B. E-Mail, Telefonnummer)
(Sollte der Ansprechpartner aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Industrie, andere Sektorenauftraggeber).)
4. Tätigkeitsbereiche
(Alle aufgeführten Tätigkeitsbereiche sind gefordert, sonst kann die Referenz nicht gewertet werden (siehe Anlage A.1)
5. Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistung
(Alle aufgeführten Leistungen sind gefordert, sonst kann die Referenz nicht gewertet werden (siehe Anlage A.1)
6. Auftragswert in EUR (netto)
(präzise Wertangabe gefordert, sonst kann die Referenz nicht gewertet werden (siehe Anlage A.3)
7. Ausführungszeitraum (Auftrags- und Lieferdatum)
(Das Auftrags- und Lieferdatum darf nicht länger als fünf (5) Jahre zurückliegen (siehe Anlage A.3))
Um die Richtigkeit der gemachten Angaben zu gewährleisten, behält sich der Auftrag-geber vor, die Referenzen nachzuprüfen.
Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):
Es sind mindestens drei (3), jedoch maximal zehn (10) einschlägige (vergleichbare) Referenzen einzureichen.
Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 7.