TL2 (Los 2) - Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Angaben über die Ausführung einschlägiger und vergleichbarer Leistungen (Referenzen) in den letzten maximal zehn (10) Jahren seit Veröffentlichung der Auftragsbe-kanntmachung.
Die Referenz muss zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten:
1. Referenztitel
2. Benennung des ausführenden Unternehmens (Vertragspartner)
3. Auftraggeber (siehe Hinweis Datenschutz zur Angabe des Auftraggebers in der Anlage A.1 (Sollte der Auftraggeber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Industrie, andere Sektorenauftraggeber).)
4. Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten (siehe Hinweis Datenschutz zur Angabe des Ansprechpartners in der Anlage A.1, z.B. E-Mail, Telefonnummer) (Sollte der Ansprechpartner aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Industrie, andere Sektorenauftraggeber).)
5. Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistung
6. Angabe zur Multidisziplinarität der Leistung (Einordnung Leistungsbereiche/Fähigkeiten)
7. Ausführungszeitraum (siehe Anlage A.1 Wertungsmatrix (Eignung))
8. Auftragsvolumen in EUR (netto) (präzise Wertangabe gefordert, sonst kann Referenz nicht gewertet werden (siehe Anlage A.1 Wertungsmatrix (Eignung))
Als vergleichbar gilt eine Referenz insbesondere dann, wenn es sich um Dienstleistungen handelt, die aufgrund von Größe und Komplexität Rückschlüsse auf die Eignung des Bewerbers zulassen.
A) Offshore Referenz
Die Offshore Referenz muss mindestens folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Der Anbieter hat bereits multidisziplinäre Engineering Dienstleistungen mit Schwerpunkt Pre-Feed und/oder Feed für ein Offshore Erdgasleitungs-, ein Offshore Wasserstoffleitungs- oder ein Offshore Kabelprojekt durchgeführt.
- Minimum Auftragsvolumen i.H.v. EUR 500.000 (netto).
- Die Referenzen müssen aus Nordsee oder Ostsee Projekten stammen.
- Mindestens zwei (2) der nachfolgend aufgeführten Ingenieurbereiche/Fähigkeiten müssen von der Referenz erfasst sein:
o HSE und Risiko Bewertung für die technische und ökonomische Projektentwicklung (Pre-Feed oder Feed) von Offshore Pipelines (Erdgas- oder Was-serstoffprojekt)
o Genehmigungen, Umweltanforderungen und Behördenengineering (Offshore Erdgas-/Wasserstoff- oder Kabelprojekt)
o Multidisziplinäres Pre-FEED-/FEED-Engineering, Systemintegration und Pipeline Design (Offshore Erdgas- oder Wasserstoffprojekt)
o Planung und Bewertung der Offshore-Rohrverlegung einschließlich geeigneter Verlegemethoden (Erdgas- oder Wasserstoffprojekt)
o Offshore-Kreuzungen einschließlich geeigneter Ausführungsmethoden (Erdgas-, Erdöl-, Wasserstoff- oder Kabelprojekte)
B) Fachreferenz
Mit der Fachreferenz kann zusätzliche Erfahrung in der folgenden Ingenieurbereiche nachgewiesen werden (On- oder Offshore Referenzen möglich):
- Material Auslegung und bruchmechanische Betrachtung von Wasserstoffpipelines
- Qualifizierung von Wasserstoffpipelines
Die Referenz muss zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten:
1. Referenztitel
2. Benennung des ausführenden Unternehmens (Vertragspartner)
3. Auftraggeber (siehe Hinweis Datenschutz zur Angabe des Auftraggebers in der Anlage A.1 (Sollte der Auftraggeber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Industrie, andere Sektorenauftraggeber).)
4. Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten (siehe Hinweis Datenschutz zur Angabe des Ansprechpartners in der Anlage A.1, z.B. E-Mail, Telefonnummer) (Sollte der Ansprechpartner aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt wer-den dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Industrie, andere Sektorenauftraggeber).)
5. Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistung
6. Angabe zu(m) Ingenieurbereich(en)/Fähigkeit(en)
7. Ausführungszeitraum (siehe Anlage A.1 Wertungsmatrix (Eignung))
Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss im Los 2):
Es sind mindestens zwei (2) besonders einschlägige (vergleichbare) Offshore-Referenzen einzureichen. Die Fachreferenz stellt keine Mindestanforderung dar.