Die Zentrale Vergabestelle wickelt das gesamte Vergabeverfahren in elektronischer Form über die Vergabeplattform DTVP ab. Insbesondere die Einreichung von Angeboten erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über den Projektraum des Verfahrens. Die Kommunikation zwischen Zentraler Vergabestelle und den Bietenden erfolgt vorrangig in elektronischer Form über den Projektraum des Verfahrens. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Regelungen.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Online-Vergabeportal DTVP (www.dtvp.de) bereitgestellt. Eine Registrierung ist keine Pflicht, die Vergabeunterlagen können ohne diese abgerufen werden. Die Registrierung für die Vergabeplattform ist für Unternehmen vollständig kostenfrei.
Es wird darauf hingewiesen, dass Bieterfragen spätestens bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden müssen, damit noch eine zeitnahe Beantwortung dieser Bieterfragen im Vergabeportal DTVP erfolgen kann.
Zu der Bieterkommunikation:
- Pflicht zur Informationsbeschaffung und Überwachung:
Der Auftraggeber stellt alle verfahrensrelevanten Informationen, Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Bieterfragen auf der Vergabeplattform bereit. Da eine automatische Benachrichtigung nicht in jedem Fall garantiert werden kann, obliegt den Bietenden die Pflicht, die Vergabeplattform bis zum Ablauf der Angebotsfrist selbstständig und regelmäßig auf neue Informationen zu prüfen.
- Berücksichtigung von Aktualisierungen / Austausch von Unterlagen:
Werden Vergabeunterlagen während der Angebotsfrist durch den Auftraggeber korrigiert, ergänzt oder ausgetauscht, sind ausschließlich diese aktualisierten Fassungen für das Angebot zu verwenden. Sämtliche Informationen aus der Bieterkommunikation (z. B. Bieterrundschreiben, Fragen- und Antworten-Kataloge) gelten als Fortschreibung der Vergabeunterlagen.
- Vorzeitig abgegebene Angebote:
Sollte ein Bietender sein Angebot bereits vorzeitig hochgeladen oder eingereicht haben und danach ein Austausch von Unterlagen oder eine relevante Änderung erfolgen, ist der Bietende verpflichtet, sein Angebot an die letztgültigen Vergabeunterlagen anzupassen und ggf. erneut einzureichen. Nachteile oder ein Ausschluss des Angebots aufgrund der Verwendung veralteter Unterlagen gehen zu Lasten des Bietenden.
Das vollständige Angebot ist inklusive aller Anlagen über das elektronische Vergabeportal zu übermitteln.
Zur Eröffnung zugelassen, sind nur Angebote, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist (siehe Formblatt VVB 631 EU - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU - VgV 07-2019, sowie der Bekanntmachung (Formblatt CSX 23 - Verfahrensinformationen)) elektronisch über das DTVP abgegeben worden sind.
Das Übermittlungsrisiko für die Rechtzeitigkeit eines Angebotes trägt der Bieter.
Das Angebot ist durch den Bieter inklusive aller Anlagen über das elektronische Vergabeportal abzugeben.
Das bepreiste Leistungsverzeichnis MUSS ausgefüllt bei der Angebotsöffnung vorliegen.
Maßgeblich für die Auswertung ist das hierüber vorgelegte Angebot. Bei der elektronischen Abgabe der Angebote genügt die einfache Textform nach § 126b BGB. Angebote werden in Textform, mit qualifizierter elektronischer Signatur und mit fortgeschrittener elektronischer Signatur entgegengenommen. Sofern in diesem Dokument oder den sonstigen Vergabeunterlagen unterschriebene Dokumente gefordert werden, reichen eingescannte Unterlagen und Unterschriften als PDF aus.
Bitte reichen Sie Ihr Angebot ausschließlich über das dafür beim elektronischen Vergabeportal vorgesehene Bietertool, und nicht als Nachricht über das Kommunikationstool ein. Andernfalls kann es unmittelbar zum Ausschluss des Angebots kommen! Eine Angebotsabgabe mittels E-Mail, Fax oder postalisch ist nicht zulässig.
Für die Teilnahme an dem Verfahren und die Bearbeitung des Angebots wird keine Aufwandsentschädigung gezahlt. Insbesondere erwächst aus der Ausarbeitung kein Ersatzanspruch des Bieters.
Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers, auch soweit sie Gegenstand einer Auftragsbestätigung oder sonstiger Bestätigungen der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers sind, werden nicht Bestandteil des Vertrages, auch wenn der Auftraggeber ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.
Dieser Rahmenvertrag tritt mit Erteilung des Zuschlags der Auftraggeberin auf das Angebot des Auftragnehmenden, voraussichtlich am (s. Laufzeit) in Kraft und gilt (s. Laufzeit).
Verlängerungsoption um maximal 2-mal um jeweils 12 Monate durch schriftliche Erklärung bis spätestens drei Monate vor dem Ende der Laufzeit, vgl. § 21 Abs. 6 VgV.
Die Leistungen werden in Form eines Rahmenvertrages vergeben. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt ca. 681.691,50 EUR (brutto). Dieses geschätzte Auftragsvolumen wird hiermit nicht festgelegt, d.h. es kann höher oder geringer ausfallen.
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Es ist nur ein Hauptangebot zugelassen.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den weiteren Vergabeunterlagen. Um entsprechende Beachtung wird gebeten.