Lieferung von Akutdialysegeräten - Hämofiltration, Verbrauchsmaterialien und Service
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Akutdialysegeräten einschließlich des erforderlichen gerätespezifischen Zubehörs, der erforderlichen Verbrauchsmaterialien sowie der zugehörigen Service- und Supportleistungen.Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die Lieferung und Bereitstellung der Geräte, des erforderlichen Zubehörs und der Verbrauchsmaterialien/Lösungen, die Inbetriebnahme und Einweisung sowie die während der Vertragslaufzeit erforderlichen Wartungs-, Instandhaltungs-, Störungsbeseitigungs- und Supportleistungen.Die Einzelheiten des Leistungsumfangs sowie die technischen, funktionalen und qualitativen Anforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den übrigen Vergabeunterlagen.
Der Aspekt Nachhaltigkeit umfasst beim VGV-Verfahren den gesamten Lebenszyklus der Akutdialysegeräte. Im Mittelpunkt stehen Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Rücknahme der Geräte, die Ressourcen- und Energieeffizienz sowie die Reduzierung von Umweltbelastungen. Dazu gehören insbesondere niedrige Energie- und Wasserverbräuche, Energiesparfunktionen, PVC-freie bzw. recyclingfähige Verbrauchsmaterialien und die Vermeidung gesundheits- und umweltgefährdender Stoffe. Ergänzend werden CO2-Bilanz, Klimaschutzziele des Herstellers sowie Umwelt- und Sozialstandards in der Lieferkette berücksichtigt. Die Rücknahme und Verwertung der vorhandenen 26 Altgeräte unterstützt zudem eine kreislauforientierte Beschaffung.
Es steht jedem Bieter selbstverständlich frei, das Ergebnis von der Vergabekammer im Wege eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 GWB prüfen zu lassen.
Die Nachprüfung der Vergabe von öffentlichen Aufträgen obliegt den Nachprüfungsinstanzen.Die zuständige Vergabekammer ist:
Vergabekammer Südbayern, GeschäftsstelleRegierung von Oberbayern80534 MünchenTelefon +49 89 2176-2411Telefax +49 89 2176-2847vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren. Der Antrag ist fristgebunden (vgl. 160 Abs. 3 GWB: nach dessen Nr. 1 innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen) und schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.Nähere Auskünfte hierzu sowie zu den Formerfordernissen erteilt die vorstehend benannte Nachprüfungsbehörde.
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Die Nachprüfung der Vergabe von öffentlichen Aufträgen obliegt den Nachprüfungsinstanzen. Die zuständige Vergabekammer ist: Vergabekammer Südbayern, Geschäftsstelle Regierung von Oberbayern 80534 München Telefon +49 89 2176-2411 Telefax +49 89 2176-2847 vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Er ist insbesondere gem. § 160 Abs. 3 GWB dann unzulässig, wenn 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen die Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nähere Auskünfte hierzu sowie zu den Formerfordernissen erteilt die vorstehend benannte Nachprüfungsbehörde. Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gemäß § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers.
Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach Ablauf der Einreichungsfrist nachgefordert werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ausgeschlossen. Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, im Falle von Zweifeln an den von den Bietern gemachten Angaben oder vorgelegten Nachweisen Erläuterungen anzufordern. Insbesondere kann die Vorlage von Originalen verlangt werden, wenn Zweifel an der Echtheit von Dokumenten bestehen.
Des Weiteren behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise / Belege für abgegebene Eigenerklärungen zu fordern.
Gemäß den nationalen Vorgaben, vgl. §124 Absatz 2 GWB. Insb.: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959).
Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben, insb. § 123 Absatz 1 Nr. 1 GWB.
Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben, insb. § 123 Absatz 1 Nr. 2 und 3 GWB.
Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben, insb. § 123 Absatz 1 Nr. 4 und 5 GWB.
Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben, insb. § 123 Absatz 1 Nr. 6-9 GWB.
Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben, insb. § 123 Absatz 1 Nr. 10 GWB.
Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben, insb. § 123 Absatz 4 GWB.
Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben, insb. § 124 Absatz 1 Nr. 1 GWB.
Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben, insb. § 124 Absatz 1 Nr. 2 GWB.
Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben, insb. § 124 Absatz 1 Nr. 3 GWB.
Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben, insb. § 124 Absatz 1 Nr. 4 GWB.
Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben, insb. § 124 Absatz 1 Nr. 5 GWB.
Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben, insb. § 124 Absatz 1 Nr. 6 GWB.
Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben, insb. § 124 Absatz 1 Nr. 7 GWB.
Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben, insb. § 124 Absatz 1 Nr. 8 und 9 GWB.
Formular Bietergemeinschaftserklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): ggf. Angaben zur Bietergemeinschaft
Formular Verpflichtungserklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Leistungsbeschreibung und Preisblatt (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zur Abgabe des Angebots ist die Leistungsbeschreibung einschließlich Preisblatt vollständig auszufüllen und einzureichen. Diese enthält neben dem Angebotspreis auch die zu erfüllenden Mindestanforderungen sowie die Bewertungskriterien.Die vollständige Einreichung der Unterlagen ist Voraussetzung für die Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren. Bei Nichtabgabe bzw. nicht vollständiger Abgabe wird der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Nachweise und Konzeptanforderungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mit dem Angebot sind sämtliche in der Leistungsbeschreibung geforderten Nachweise, Unterlagen und Angaben vollständig einzureichen. Hierzu zählen insbesondere die Konformitätserklärung, das Hygienekonzept, eine Aufstellung der zugelassenen Flächendesinfektionsmittel, das Wartungskonzept sowie der Wartungsplan.
Weitere geforderte Angaben sind direkt in der Leistungsbeschreibung im dafür vorgesehenen Feld "Bemerkung" einzutragen. Die geforderten Nachweise und Angaben sind vollständig und nachvollziehbar einzureichen.
Formular Eigenerklärungen des Unternehmens (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): ?muss vollständig ausgefüllt sein, sonst droht der Ausschluss aus dem weitern Verfahren.
Angabe Gesetzliche(r) Vertreter (jur. Person) bzw. vertretungsberechtigte(r) Gesellschafter (Personengesellschaft, Einzelunternehmen - Angabe Gesetzliche(r) Vertreter (jur. Person) bzw. vertretungsberechtigte(r) Gesellschafter (Personengesellschaft, Einzelunternehmen
Angabe von Ansprechpartnern für den Auftraggeber (jeweils mit: Name, Vorname: Telefon/E-Maill) - Verbindliche (-r) Vertreter des Ansprechpartners mit Funktionsangabe
Definition der Unternehmensklasse - Mein/Unser Unternehmen ist ein:
- Kleinstunternehmen (bis 9 Beschäftigte und bis 2 Mio. Euro Umsatz)
- Kleines Unternehmen (bis 49 Beschäftigte und bis 10 Mio. Euro Umsatz und kein Kleinstunternehmen)
- Mittleres Unternehmen (bis 249 Beschäftigte und bis 50 Mio. Euro Umsatz und kein kleines Unternehmen)
- Großunternehmen: über 249 Beschäftigte oder über 50 Mio. Euro Umsatz
Eigenerklärung über den Eintrag in das Berufs- oder Handelsregister oder anderer Nachweis der erlaubten Berufsausübung - Gefordert wird eine Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bietende ansässig ist (§ 122 Abs.2 Nr.1 GWB i.V.m. § 44 Abs.1 VgV) oder ein anderer Nachweis der erlaubten Berufsausübung
Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung - Gefordert wird eine Eigenerklärung, dass der Bieter die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der anzubietenden bzw. angebotenen Leistung erfüllt.
Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft - Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.Name der Berufsgenossenschaft:
ggf. Angabe der Eintragungsnummer
Eigenerklärung zu gewerblichen Schutzrechten - Angaben zu evtl. gewerblichen Schutzrechten
Eigenerklärung zu Referenzen - Der Bieter hat seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Benennung geeigneter Referenzprojekte nachzuweisen. Hierzu sind mindestens zwei (2) geeignete Referenzen über wesentliche, in den letzten drei (3) Jahren erfolgreich erbrachte Leistungen vorzulegen. Die Referenzleistungen müssen hinsichtlich Art, Umfang, Komplexität und technischem Leistungsgegenstand sowie der maßgeblichen Betriebsanforderungen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein.Für jede Referenz sind mindestens folgende Angaben zu machen:- Name und Anschrift des Auftraggebers,- Bezeichnung und Beschreibung des Leistungsgegenstands,- Umfang und wesentliche Inhalte der erbrachten Leistung,- Zeitraum der Leistungserbringung sowie- kurze Darstellung der Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Leistung.Die geforderten zwei (2) Referenzen müssen jeweils von unterschiedlichen Auftraggebern stammen. Mehrere Referenzen, die gegenüber demselben Auftraggeber erbracht wurden, werden insoweit nicht als unterschiedliche Referenzen anerkannt
Eigenerklärung zur (Nicht-) Insolvenz - Ich/Wir erkläre(n) zu § 124 GWB, dass
mein/unser Unternehmen nicht zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Eigenerklärung Umatz - Hinweis: Gefordert wird eine Erklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz bezogen auf den Leistungsbereich, der Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten drei (3) Geschäftsjahre.
Klarstellender Hinweis: das Geschäftsjahr muss zeitlich abgelaufen sein, es kommt hingegen nicht darauf an, ob der (buchhalterische) Jahresabschluss durchgeführt worden ist. Das laufende Geschäftsjahr gehört nicht zu den geforderten Jahren.
Eigenerklärung zur Umsatzsteuer-ID - Angabe der Umsatzsteuer-ID
Eigenerklärung zur Einhaltung der §§ 123/124 GWB - Ich/Wir erkläre(n),
- dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
-dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht-gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder- gem. § 98c Aufenthaltsgesetz oder- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetzmit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind (§124 Abs. 2 GWB) unddass ich/wir in den letzten drei Jahren nicht - gem. § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden bin/sind (§124 Abs. 2 GWB).
oder:
Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung (§125 GWB) ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung - Gefordert wird eine verkehrsübliche Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit (Mindestanforderung) mindestens folgenden Deckungssummen pro Schadensfall, je Versicherungsjahr zweifach maximiert.
- Personenschäden 10 Mio EUR- Sachschäden 10 Mio EUR- Vermögensschäden 250.000 EUR
Die Haftpflichtversicherung muss bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut abgeschlossen worden sein. Die Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und nachgewiesen werden.
In Kenntnis der genannten Anforderungen erkläre ich/erklären wir:
Wir verpflichten uns, unverzüglich nach Vertragsschluss eine Versicherung in dem geforderten Umfang abzuschließen und eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen.
Eine Versicherung in dem geforderten Umfang haben wir bereits abgeschlossen. Ein entsprechender Nachweis in Kopie ist beigefügt.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung - Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe(n).
Die entsprechenden Nachweise habe(n) ich/wir, soweit sie vom Auftraggeber gefordert werden, beigefügt.
Eigenerklärung zu Mindestlohn, Equal Pay - Ich/Wir erklären, dass alle geltenden rechtlichen Verpflichtungen von mir/uns eingehalten werden, insbesondere den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, sowie gem. § 7 Abs. 1 AGG und § 3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen und Männern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen.
Präqualifikation - Mein/Unser Unternehmen ist in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen
Eigenerklärung zur Einhaltung der Russland-Sanktion - Erklärung zur Einhaltung der Russland-Sanktionen gemäß Art. 5k Sanktionen-VO (Russland)
Eigenerklärung zur Einhaltung der China-Sanktion - Eigenerklärung zu Sanktionen die Volksrepublik China betreffend im Bereich der öffentlichen Beschaffung (Durchführungsverordnung (EU) 2025/1197 und Verpflichtung des Bieters nach Art. 8 Abs. 1 IPI-Verordnung, Art. 2 Abs. 1 DVO)
Eigenerklärung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes - Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes gemäß Verhaltenskodex für Auftragnehmer des LMU Klinikums und der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
Eigenerklärung Beschäftigte und Führungskräfte - Gefordert wird eine Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
Eigenerklärung Eignungsleihe - Hinweis: Dieser Abschnitt ist nur von dem Bieter bzw. dem vertretungsberechtigten Mitglied einer Bietergemeinschaft auszufüllen.
Erläuterungen zum Begriff der Eignungsleihe (§47 VgV):
Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen (z.B. Unterauftragnehmerverhältnis). In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird.
Diejenigen Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die entsprechenden Eignungskriterien selbst erfüllen. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch von diesem Unternehmen abzugeben und der Vergabestelle vorzulegen. Werden die fraglichen Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor (und es ist keine Selbstreinigung gemäß §125 GWB nachgewiesen), so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor (und es ist keine Selbstreinigung gemäß §125 GWB nachgewiesen), so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
Eignungsverleiher sind mit dem Angebot namentlich zu benennen. Unternehmen, die zwar als Unterauftragnehmer vorgesehen sind, jedoch nicht in dem o.g. Sinne der Eignungsleihe dienen, können bereits mit dem Teilnahmeantrag/Angebot benannt werden und müssen spätestens nach Aufforderung durch den Auftraggeber benannt werden, etwa wenn ein Angebot in die engere Wahl kommt. Jedoch ist zwingend bereits anzugeben, welche Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen.
keine Losaufteilung