Verfahrensangaben

Dekarbonisierte Wertschöpfungsketten

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
02.11.2026
10.11.2026 00:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Zukunft - Umwelt - Gesellschaft gGmbH
Amtsgericht Bonn, HRB 23165
Robert-Schuman-Platz 3
53175
Bonn
Deutschland
DEA22
vergabestelle@z-u-g.org
+49 30726180000

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Bundesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Umweltschutz

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes
11000000
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 2289499-0

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

73000000-2
79822500-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Untersuchung der Transformation industrieller Wertschöpfungsketten in und um energieintensive Grundstoffindustrien (EII). Hierzu muss der Auftragnehmer (AN) Material- und Stoffströme (z. B. Kraftstoff-, Rohstoff-, Nebenprodukt- und Abfallströme) für folgende acht relevante Grundstoffbranchen erfassen und modellieren: Zement, Kalk, Glas, Keramik, Stahl, Nichteisenmetalle, Chemie, Papier.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Diese acht Branchen bilden den Kern des Untersuchungsrahmens. Der AN soll stoffliche Verflechtungen und strategische Partnerschaften mit weiteren energieintensiven sowie vor- und nachgelagerten Industriezweigen berücksichtigen, [JS5.1]sofern diese für die Bewertung strategischer Material- und Stoffflüsse relevant sind. Der AN muss daraus resultierende Versorgungslücken, Abhängigkeiten, Nutzungskonflikte und Chancen in dekarbonisierten Wertschöpfungsketten identifizieren und bewerten[JS6.1][CI6.2]. Darüber hinaus muss der AN zukunftsfähiger Geschäftsmodelle identifizieren, mit denen Industrie und Politik, die sich ergebenden Chancen nutzen und Transformationsrisiken überwinden können.
Ziel des Auftrags ist die Erstellung einer Studie, um Entscheidungsträgern aus Industrie und Politik belastbare Informationen und Handlungsoptionen bereitzustellen. Die zu erstellende Studie muss aufzeigen, wie die Transformation der Rohstoffnutzung und Wertschöpfung proaktiv, koordiniert und wettbewerbsfähig gestalten werden kann. Diese Studie muss sich insbesondere an Akteure richten, die die Transformation industrieller Wertschöpfungsketten proaktiv gestalten möchten. Hierzu zählen große Unternehmen ebenso wie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie politische Akteure, die an einer zukunftsfähigen Industrie arbeiten.
Der AN muss für Politik und Industrie [JS7.1]umsetzbare Handlungsoptionen für eine sektorübergreifende und tragfähige Transformation entwickeln. Hierbei soll der AN stoffliche und industrielle Kopplungen, also sowohl materielle Verflechtungen als auch strategische Partnerschaften, analysieren und frühzeitig Chancen und Risiken erkennen. Auf dieser Grundlage muss die Studie aufzeigen, wie beteiligte Branchen und Regionen Risiken vermeiden und sich als resiliente Vorreiter in einem dekarbonisierten deutschen und europäischen Markt positionieren können.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
18
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Beliebiger Ort
---

gemäß den Ausschreibungsunterlagen

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHY69DY66UAUR9

Einlegung von Rechtsbehelfen

Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen
des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder
Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der
Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wolle, eingehen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Bei technischen Fragen zu DTVP wenden Sie sich bitte an das Support-Center für Unternehmen der Cosinex: https://support.cosinex.de/

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

35
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
§ 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen
(1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen.
(2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.
(3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
(4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
(5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - Mindestanforderung:

Von der Wertung ausgeschlossen werden Bieter, die die Eignungsanforderungen nicht erfüllen. Dabei beinhaltet die Eignungsprüfung eine Gesamtbetrachtung der hierzu vorliegenden Belege und Erklärungen und eine darauf basierende Prognoseentscheidung.

Soweit die Mindestanforderungen nicht erfüllt werden, gilt die Eignung als nicht belegt.

Die Auftraggeberin wird vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister für den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter einholen.
Liegen Eintragungen vor, entscheidet die Auftraggeberin nach Maßgabe der vergaberechtlichen Vorschriften in eigener Verantwortung über den Ausschluss eines Bieters von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren.

Wir weisen darauf hin, dass die öffentliche Auftraggeberin die berufliche Leistungsfähigkeit eines Bewerbers oder Bieters verneinen kann, wenn sie festgestellt hat, dass dieser Interessen hat, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Wirtschafliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,§45 VgV - Folgende Anforderungen werden gestellt, um sicher zu stellen, dass Bieter/Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Folgende Anforderungen werden gestellt, um sicher zu stellen, dass Bieter/Bewerber über die erforderlichen personellen und technischen Mittel verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.

Hinweis: Die Erfahrung des Personals ist in diesem Vergabeverfahren sowohl ein Eignungs-, als auch ein Zuschlagskriterium. Die geforderte Eignung des Personals finden Sie in diesem Dokument unter Ziffer 3.2.
Die Bewertung des Personals als Zuschlagskriterium finden Sie in der Vergabeunterlage Bewertungsmatrix, dort in Tabelle 1, Kriterium 2. Es reicht, wenn Sie je Teammitglied (Projektleitung, stellvertretende Projektleistung, sonstige Teammitglieder) ein Kurz-Profil einreichen, aus dem die geforderte Erfahrung hervorgeht.

Eignungskriterium

Informationssicherheit

Eigenerklärung Russland - Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese):

Wir erklären, dass wir nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU)
Nr. 833/2014 in der aktuell gültigen Fassung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.

Wir erklären, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
? Wir bestätigen und stellen sicher, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Ausschlusskriterium: Ausschluss potenzieller Interessenkonflikte bei der Leistungsausführung - Von der Vergabe ausgeschlossen werden Bieter bzw. Bietergemeinschaften, bei denen aufgrund ihrer rechtlichen, wirtschaftlichen oder organisatorischen Verflechtungen ein potenzieller Interessenkonflikt im Hinblick auf die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung nicht ausgeschlossen werden kann.

Ein solcher Interessenkonflikt kann insbesondere dann bestehen, wenn es sich um eine juristische Person des Privatrechts handelt, die durch ihre Eigentümerstruktur, Beteiligungsverhältnisse oder Zugehörigkeit zu einem Konzernverbund in Beziehung zu Unternehmen oder Organisationen steht, die von der ausgeschriebenen Studie unmittelbar betroffen sind (z.B. durch Erwähnung, Bewertung oder Analyse innerhalb eines untersuchten Industriezweigs). Juristische Personen des öffentlichen Rechts gelten grundsätzlich als unabhängig im Sinne der Leistungserbringung, es sei denn, konkrete Anhaltspunkte sprechen im Einzelfall dagegen.

Zur Bewertung eines möglichen Interessenkonflikts behält sich die Vergabestelle das Recht vor, geeignete Nachweise oder Erklärungen zur Unabhängigkeit des Bieters nachzufordern, insbesondere:

- Angaben zur Eigentümer- und Beteiligungsstruktur,
- Informationen zu verbundenen Unternehmen,
- sowie Erklärungen zur Unabhängigkeit der für die Leistungserbringung eingesetzten Personen.

Eignungskriterium

Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen

Einführung e-Forms - Weitere Angaben zum Bieter - Die Erstellung von Bekanntmachungen für öffentliche Aufträge erfolgt seit der Einführung von "eForms" nicht mehr in abgeschlossenen Formularen, sondern aus einer Kombination verschiedener Datenfelder in elektronischen Formularen. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet dort die unten aufgeführten Angaben des Auftragnehmers zu veröffentlichen.

Vor diesem Hintergrund sind für jeden Bieter und bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die folgenden Angaben zu machen und mit dem Angebot, im Fall vorgelagerter Teilnahmewettbewerbe mit dem Teilnahmewettbewerb einzureichen.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Angabe von Änderungen - Angabe von Änderungen (siehe dazu in den Vergabeunterlagen EE Eignung in Ziff. 7):

- Wir verpflichten uns, die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich darüber zu informieren, falls sich die in der Eigenerklärung genannten Umstände nach Abgabe eines Angebotes ändern sollten.

- Wir verpflichten uns, Unterauftragnehmer/andere Unternehmen (Drittunternehmen) nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass das jeweilige Drittunternehmen eine gleichlautende Erklärung abgibt.

Mit der Abgabe dieser Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot gilt diese vom Bewerber bzw. Bieter als unterschrieben.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Es sind keine besonderen Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen) gemäß § 128 Abs. 2 GWB festgelegt.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung