Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist eine vorhabenübergreifende Evaluierung des gesamten IKI-Förderprogramms. Diese umfasst die begleitende Erfolgskontrolle auf Programmebene für den Zeitraum von 2022 bis 2027. Die Programmevaluation nimmt die IKI als gesamtes Förderprogramm in den Blick und orien-tiert sich grundsätzlich an den in §7 Absatz 2.2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) aufgeführten Bewertungskriterien: Zielerreichung, Wirkung und Wirtschaftlichkeit . Sie nimmt über-greifende Einschätzungen zu diesen Kriterien teils auf Ebene des gesamten Förderprogramms, teils auf Ebene einzelner Förderinstrumente der IKI, sowie zur Beantwortung ausgewählter Fragen auch auf Länderebene bzw. auf Grundlage von Daten bestimmter Vorhabencluster der IKI vor. Im Rahmen der Programmevaluation werden somit keine Einzelvorhaben bewertet, vielmehr findet eine Einordnung und Bewertung der zentralen Annahmen, Instrumente, Wirkmechanis-men sowie bereits erreichter Wirkungen des Programms statt.
Der Auftrag gliedert sich in drei Phasen: 1) Auftaktphase, 2) Durchführungsphase und 3) Ab-schlussphase, die wiederum in 16 verschiedene Arbeitspakete unterteilt werden. Die Arbeits- sprache ist Deutsch und Englisch je nach Arbeitspaket (siehe dortige Anmerkungen). Die Be-richtssprache ist Englisch. In allen Phasen sind die AN für das Management der Evaluation, einschließlich der Qualitätssicherung und der Berichterstattung, verantwortlich.Die Leitungen bestehen aus fest beauftragten, bedarfsorientierten und optionalen Leistungen.Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunter-lagen,insbesondere der Leistungsbeschreibung.
Konkret soll die Evaluierung folgende Ergebnisse erzielen:- Überprüfung der Angemessenheit des IKI-Zielsystems sowie seiner Eignung im Hinblick darauf, die intendierten Wirkungen zu erzielen- Überprüfung der Fortschritte bei der Erreichung der beabsichtigten Wirkungen der IKI, wie sie in der Wirkungslogik definiert sind.- Überprüfung des Zielerreichungsgrads der in der IKI-Strategie gesetzten Ziele sowie Ermittlung bzw. Überprüfung der bereits erzielten intendierten Wirkungen der IKI- Bewertung der Relevanz der IKI im Kontext der nationalen und internationalen Klima- und Biodiversitätspolitik sowie für die Bedürfnisse der politischen Partner und Zielgruppen in den Partnerländern.- Erhebung von Bedürfnissen der IKI-Zielgruppen und -Partnerländer sowie Abgleich der Bedürfnisse mit Zielsystem und Wirkungen- Bewertung der Effizienz der IKI, hinsichtlich der Vollzugs- und Maßnahmenwirtschaftlichkeit.- Bewertung der Planung und Steuerung, einschließlich der Funktionsweise des Förder-programms; Ermittlung von Lernpunkten aus den bisherigen operativen Erfahrungen der IKI bzgl. guter Praxis und erforderlicher Verbesserungen sind. - Die Bewertung der Kohärenz der IKI zu Vorhaben untereinander und zu Vorhaben anderer deutscher und internationaler Geber (insbesondere BMZ) in den Partnerländern. Handlungsempfehlungen für die Systematisierung, Weiterentwicklung und strategische Anpassungen der IKI
Es besteht die Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um maximal 6 Monate.
gemäß den Ausschreibungsunterlagen. Remote, sowie vor Ort Besuche im Rahmen der Länderfallstudien
Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Preis-Quotient-Methode"
Qualitätskriterium - Gewichtung 90%Preiskriterium - Gewichtung 10%
optionale Leistungen: Arbeitspaket 16 ReflexionsworkshopArbeitspaket 9.2 Umsetzung der optionalen Evaluierungsfragen
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wolle, eingehen.
Bei technischen Fragen zu DTVP wenden Sie sich bitte an das Support-Center für Unternehmen der Cosinex: https://support.cosinex.de/