Die Angebotsabgabe im Format GAEB 84 ist erwünscht.
Die in den Planungs- und Leistungsverzeichnissen teilweise verwendeten Begriffe aus dem Baubereich dienen der Beschreibung der auszuführenden Leistungen. Sie stellen keine Einordnung des Auftrags als Bauauftrag dar.
Die Vergabe erfolgt als Dienstleistungsauftrag nach den Bestimmungen der UVgO. Die Vorschriften der VOB finden auf das Vergabeverfahren keine Anwendung.
Die Leistungsverzeichnisse benötigen keine Unterschriften und Stempel. Es genügt die Einreichung Ihres Angebots über die Vergabeplattform.
Hinweis zur mitveröffentlichten GAEB-Datei:
Die Seite 3 der GAEB-Datei konnte technisch nicht entfernt werden. Die dort enthaltenen Angaben sind nicht Bestandteil der Ausschreibung und daher nicht zu berücksichtigen. Maßgeblich sind die übrigen Vergabeunterlagen sowie die Angaben in der Angebotsaufforderung.
Es wird darum gebeten, Bieterfragen möglichst frühzeitig zu stellen, auch als Einzelfragen und nicht erst gebündelt, um eine schnelle und für das Vergabeverfahren günstige Beantwortung zu organisieren.
Ein angebotenes Skonto wird in der Wertung nur berücksichtigt, wenn das Zahlungsziel mindestens 14 Tage beträgt.
Die Zentrale Vergabestelle (ZVS) der Stiftung Preußischer Kulturbesitz führt eine interne Unternehmensdatenbank für die Durchführung von Vergabeverfahren. Unternehmen können sich dort durch Abgabe der beigefügten "Eigenerklärung zur Eignung (SPK-Präqualifizierung)" erfasst werden, um in nichtöffentlichen Vergabeverfahren zur Abgabe eines Angebotes/Teilnahmeantrages aufgefordert zu werden und nicht wiederholend erneut eine Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB abgeben zu müssen.