Vorzulegende Nachweise:
Qualifikation des Personals; Eigenerklärung zur fachlichen Eignung - Retrofit raumlufttechnischer Anlagen (RLT)
Der Bieter erklärt, dass er über die erforderliche fachliche Qualifikation, einschlägige Erfahrung sowie die personellen und technischen Voraussetzungen zur Durchführung umfassender Retrofitmaßnahmen an raumlufttechnischen Anlagen (RLT) verfügt.
Die Erklärung umfasst insbesondere folgende Leistungsbereiche:
- Mechanische Komponenten: Demontage, Austausch und Erneuerung von Ventilatoren, Filtern, Wär-merückgewinnungssystemen und weiteren Anlagenkomponenten.
-
- HLSK-Technik: Fachgerechte Anpassung und Erneuerung der relevanten heizungs-, lüftungs-, sanitär- und klimatechnischen Komponenten.
-
- Elektrotechnik: Anpassung und Erneuerung der elektrischen Versorgung, Verkabelung und elektrischen Anschlüsse der Anlagenkomponenten.
-
- MSR-Technik: Anpassung bzw. Erneuerung der Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik einschließ-lich der erforderlichen Sensorik, Aktorik und Regelungsfunktionen.
-
- Inbetriebnahme: Fachgerechte Prüfung, Funktionskontrolle und Inbetriebnahme der erneuerten bzw. angepassten Anlagenkomponenten.
-
Der Bieter erklärt, dass die ausgeschriebenen Leistungen durch eigenes qualifiziertes Personal und/oder geeignete, entsprechend qualifizierte Nachunternehmer ausgeführt werden.
Die erforderlichen fachlichen Qualifikationen, die technische Leistungsfähigkeit und die einschlägige Er-fahrung sind auf Verlangen des Auftraggebers durch geeignete Unterlagen, beispielsweise Referenzen, Qualifikationsnachweise oder entsprechende Fachunternehmernachweise, zu belegen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Angabe zu den Referenzen:; Es sind 3 Referenzen mit vergleichbaren Leistungen (Umbau im Bestand / Modernisierung von RLT-Anlagentechnik inkl. Elektro- Schaltschrankanlagen im Zusammenhang mit Gebäudeleittechnik, mind. Auftragsvolumen 100.000 Netto) der letzten 5 Kalenderjahre abzugeben.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Technische Leitprodukte und Gleichwertigkeit; Die im Leistungsverzeichnis benannten technischen Leitprodukte dienen als Referenz. Gleichwertige Produkte sind zulässig, sofern sie sämtliche technischen Anforderungen und Vorgaben des Leistungsverzeichnisses erfüllen.
Die Gleichwertigkeit ist durch aussagekräftige Produktdatenblätter und technische Herstellerunterlagen mit dem Angebot nachzuweisen. Die Übereinstimmung mit den geforderten technischen Eigenschaften muss daraus eindeutig hervorgehen. Abweichungen sind kenntlich zu machen und zu erläutern.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung