- Benennung der für die Leistungserbringung
vorgesehenen Person durch Vorlage des
Lebenslaufes
- Zweites juristisches Staatsexamen (Volljurist) der
für die Leistungserbringung vorgesehenen
Person gemäß Lebenslauf
- Zertifizierung der für die Leistungserbringung
vorgesehenen Person als
Datenschutzbeauftragter.
Dies ist durch die Vorlage des Zertifikats als
Datenschutzbeauftragter nachzuweisen.
- Erfahrung der für die Leistungserbringung
vorgesehenen Person als Datenschutzbeauftragter. Dies ist nachzuweisen durch die Vorlage von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen ab 2020, davon müssen zwei Tätigkeiten als Datenschutzbeauftragter mindestens eine Dauer von 24 Monaten und eine Tätigkeit eine Dauer von mindestens 36 Monaten gehabt haben. (Für die Dokumentation der Erfahrung wird die Verwendung des beigefügten Vordrucks für eine Referenzliste empfohlen).
Vorzulegende Nachweise:
Referenzliste zum Eignungsnachweis; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Lebenslauf; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung