Mobilfunk-Netzinfrastruktur für private 5G Anwendungen in vier LosenLos 1 EricssonLos 2 HuaweiLos 3 Nokia Los 4 Siemens
Mobilfunknetze, die im Rahmen des Projekts Kompetenzzentrum für smarte Konnektivität (KSK) am Lehrstuhl für Funkkommunikation und Navigation der RPTU Kaiserslautern-Landau zur technologisch orientierten Forschung dienen. Hierfür sollen von allen großen Mobilfunkherstellern Campusnetze für einen Vergleich der Leistungsfähigkeit beschafft werden. Die Netze dienen ausschließlich Forschungszwecken, das heißt es werden keine öffentlichen Dienste angeboten.Details siehe Leistungsbeschreibung.
Für die Lose 1 bis 3 gilt eine kumulative Preisobergrenze von 1.800.000 EUR brutto. Wird diese überschritten, erfolgt die Bezuschlagung in der Reihenfolge Los 1, Los 2, Los 3. Für die dann nicht bezuschlagten Lose strebt der AG eine Mittelverschiebung innerhalb des Projekts an. Eine verbindliche Zusage hierfür kann allerdings nicht gegeben werden. Für Los 4 gilt eine gesonderte Preisobergrenze von 175.000 EUR brutto.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWBDer Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten First zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
1. Die Unterlagen werden ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal DTVP in elektronischer Form bereitgestellt.
2. Bieterfragen sollen über das Deutsche Vergabeportal DTVP an die ausschreibende Stelle erfolgen. Nur so ist sichergestellt, dass auch bei Abwesenheit des federführenden Sachbearbeiters eine Bearbeitung zeitnah erfolgt.
3. Hinweis zur Mustererklärung 3 LTTG (Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz). Die Erklärung über die Zahlung des Mindesttariflohns ist nur durch diejenige Bieter einzureichen, die die Arbeitsleistungen in Deutschland ausführen oder durch Subunternehmer mit Sitz in Deutschland ausführen lassen. Bieter, die Ihren Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben oder die die Leistung durch ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausführen lassen, sind nicht verpflichtet die Erklärung abzugeben.
Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen.
Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
ISO 9001: 2015 Zertifizierung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Mind. drei vergleichbare Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzliste mit mindestens drei vergleichbar ausgeführten Projekten für 5G SA Campusnetze mit Forschungsbezug
Rechnungstellung sofort netto bei einer Lieferung bis 31.12.2026Ist eine Lieferung zum 31.12.2026 nicht möglich, muss eine unbefristete Bankbürgschaft über die beauftragte Summe beim AG hinterlegt werden und eine Rechnung mit Zahlungsziel in 2026 gestellt werden.
Einzureichende Unterlagen:
- 234_Bieter_Arbeitsgemeinschaft (falls zutreffend)- 235_Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (falls zutreffend)- 236_Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (falls zutreffend)- Angebotsschreiben Formular 633- Eigenerklärung EU-RUS Sanktionen- Eigenerklärung wirtschaftliche Leistungsfähigkeit- LTTG Mustererklärung 3: Mustererklärung 3 zum Landestariftreuegesetz RLP (LTTG)- ausführliches Angebot- ausgefüllter EVB-IT Vertrag- Eigenerklärung zur Eignung- ISO Zertifizierung- Referenzen- ausgefüllter und unterzeichneter EVB IT Vertrag
Für die Phase 1 werden zwei getrennte Netze aufgebaut. Eins mit zwei Outdoor-Radios und eins mit einem Outdoor-Radio und einer Indoor-Abdeckung von 450 m2 (siehe 6.2). In Phase 1 sind die Netze räumlich und logisch getrennt. In Phase 2 sollen die Netze zu einem großen Netz zusammengeschalten werden.Details siehe Leistungsbeschreibung.
Für die Phase 1 werden zwei getrennte Netze aufgebaut. Eins mit zwei Outdoor-Radios und eins mit einem Outdoor-Radio und einer Indoor-Abdeckung von 450 m2. In Phase 1 sind die Netze räumlich und logisch getrennt. In Phase 2 sollen die Netze zu einem großen Netz zusammengeschalten werden.Details siehe Leistungsbeschreibung.
Für das Netz mit Siemens Hardware ist, auf Grund fehlender Outdoor-Radios, nur eine Indoor-Abdeckung von 450 m2 vorgesehen. Es gilt auch hier der Aufbau in Phase 1, auf dem ZNT-Gelände, und ein Transfer an die RPTU. Hier ist jedoch keine Verbindung mit einem anderen Netz vorgesehen.