Roboter-Arm Franka Mobile FR3 Duo inkl. Zubehör
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau
Gottlieb-Daimler-Straße 47
67663
Kaiserslautern
Deutschland
DE 148 642 087
Abt. 2.3 Vergabe und Beschaffung
Sandra Zepp
+49 6312052221
zv-vergabeteam1@rptu.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXTGYYDDY65SAWPU

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXTGYYDDY65SAWPU/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Kauf eines Franka Mobile FR3 Duo, einer mobilen Plattform mit zwei Armen und vertikaler Hubachse, sowie des passenden Zubehörs: TMR-Ladestation, Vision and Manipulation Kit und Franka GELLO Duo.

Umfang der Leistung
1) Franka Mobile FR3 Duo:
a. Tactile Mobile Robot (TMR)
b. b. Franka Spine
c. FR3 Duo
d. TMR-Ladestation

2) 2) Franka Mobile FR3 Duo Vision und Manipulations-Kit

3) Franka GELLO Duo

siehe Leistungsbeschreibung

Haupterfüllungsort

Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau - Zentrale Warenannahme KL
Gottlieb-Daimler-Str. 47
67663
Kaiserslautern

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Lieferung bis 01.12.2026, ansonsten Rechnungsstellung gegen Bankbürgschaft

Laufzeit bzw. Dauer

03.11.2026
01.12.2026

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

03.11.2026
01.12.2026

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Eigenerklärung wirtschaft. Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung zur Eignung
LTTG Mustererklärung 3 (Bestätigung Zahlung Mindestlohn)

Vorzulegende Nachweise:
Eigenerklärung zur Eignung; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Sonstige

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Falls eine Lieferung nicht bis zum 01.12.2026 möglich ist, Rechnungsstellung gegen unbefristete Bankbürgschaft

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

keine

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

04.11.2026 09:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

27.11.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

1. Die Unterlagen werden ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal DTVP in elektronischer Form bereitgestellt.

2. Bieterfragen sollen über das Deutsche Vergabeportal DTVP an die ausschreibende Stelle erfolgen. Nur so ist sichergestellt, dass auch bei Abwesenheit des federführenden Sachbearbeiters eine Bearbeitung zeitnah erfolgt.

3. Hinweis zur Mustererklärung 3 LTTG (Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz). Die Erklärung über die Zahlung des Mindesttariflohns ist nur durch diejenige Bieter einzureichen, die die Arbeitsleistungen in Deutschland ausführen oder durch Subunternehmer mit Sitz in Deutschland ausführen lassen. Bieter, die Ihren Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben oder die die Leistung durch ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausführen lassen, sind nicht verpflichtet die Erklärung abzugeben.
_________________________________________

Auf die Rügefrist nach § 10 Abs. 3 der Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen vom 26. Februar 2021 wird hingewiesen.

Hiernach weist die Vergabeprüfstelle das Nachprüfungsbegehren des beanstandenden Bieters oder Bewerbers zurück,
1. soweit der beanstandende Bieter oder Bewerber den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor der Information nach § 4 Abs. 1 (Absagemitteilung des Auftraggebers) erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen gerügt hat,
2. soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

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