Kauf von fabrikneuer IT-Hardware in drei LosenLos 1 GPU-Server für KI-InferenzLos 2 NetzwerkspeichersystemLos 3 Web-Server
Kauf von fabrikneuer IT-Hardware in drei LosenLos 1 GPU-Server für KI-Inferenz (teilbestückt, erweiterbar auf den Vollausbau)Los 2 Netzwerkspeichersystem (NAS)Los 3 Web-Server (1 HE) für die öffentlich erreichbaren Webdienste
Details siehe Leistungsbeschreibung
Zahlung im Haushaltsjahr 2026 gegen Sicherheitsleistung: Kann die Lieferung eines Loses nicht bis zum 31.12.2026 erfolgen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Auftragswert des betroffenen Loses komplett bereits im Jahr 2026 zu zahlen, gegen Übergabe einer unbefristeten Bankbürgschaft.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWBDer Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten First zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
1. Die Unterlagen werden ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal DTVP in elektronischer Form bereitgestellt.
2. Bieterfragen sollen über das Deutsche Vergabeportal DTVP an die ausschreibende Stelle erfolgen. Nur so ist sichergestellt, dass auch bei Abwesenheit des federführenden Sachbearbeiters eine Bearbeitung zeitnah erfolgt.
3. Hinweis zur Mustererklärung 3 LTTG (Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz). Die Erklärung über die Zahlung des Mindesttariflohns ist nur durch diejenige Bieter einzureichen, die die Arbeitsleistungen in Deutschland ausführen oder durch Subunternehmer mit Sitz in Deutschland ausführen lassen. Bieter, die Ihren Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben oder die die Leistung durch ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausführen lassen, sind nicht verpflichtet die Erklärung abzugeben.
Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen.
Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Zahlung im Haushaltsjahr 2026 gegen Sicherheitsleistung: Kann die Lieferung eines Loses nicht bis zum 31.12.2026 erfolgen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Auftragswert des betroffenen Loses ganz bereits im Jahr 2026 zu zahlen, gegen Rechnungstellung und Übergabe einer unbefristeten Bankbürgschaft. Die Bürgschaft wird nach vollständiger, vertragsgerechter Lieferung und Abnahme zurückgegeben.
Der Auftragnehmer muss mit den angebotenen Produkten vertraut sein oder über einen direkten Kontakt zum Hersteller verfügen, um technische Rückfragen beantworten und Konfigurations- sowie Anwendungsfragen während der Projektlaufzeit unterstützen zu können.
Gegenstand von Los 1 ist ein dedizierter GPU-Server als Inferenz-Backend (des in Abschnitt 2 beschriebenen) RAG-Systems. Der Server wird teilbestückt beschafft und muss ohne Austausch von Kernkomponenten (Gehäuse, Netzteile, Kühlung, Riser, Verkabelung) auf den Vollausbau mit acht Grafikprozessoren aufgerüstet werden können. Konfiguration siehe Leistungsbeschreibung.
Optionen werden nur zusammen mit dem Grundgerät vergeben und sind gesondert auszupreisen.- Option 1 - Netzwerk 100 GbE: Ausführung bzw. Nachrüstsatz mit 2x 100 GbE (QSFP); Aufpreis ist anzugeben.- Option 2 - Supportverlängerung: Verlängerung des Hardware-Supports gemäß Abschnitt 7.1 auf 60 Monate; Aufpreis ist anzugeben.
Gegenstand von Los 2 ist ein Rack-Netzwerkspeichersystem für die interne Datenablage (Rohdaten der Wissensbasis, Modell-Artefakte) und als Ziel für Datensicherungen der Server, sowie für den internen Betrieb einer Nextcloud-Instanz zur Dateiablage und zum Dateiaustausch innerhalb des Hochschulnetzes einschließlich der zugehörigen Sicherungen. Das System wird ausschließlich im internen Netz betrieben.
- Option 1 - Erweiterung: Richtpreis je zusätzlichem Datenträger der angebotenen Baureihe (unverbindlich, rein informativ).- Option 2 - Supportverlängerung: Verlängerung des Supports gemäß Abschnitt 7.1 auf 60 Monate; Aufpreis ist anzugeben.
Gegenstand von Los 3 ist ein kompakter Rack-Server für die öffentlich erreichbaren Webdienste des Projekts (Projekt-Website, interaktive Webplattform, Demonstrator-Zugänge). Auf dem System wird ein Webserver mit Reverse-Proxy (Apache) betrieben, der Anfragen aus dem Internet entgegennimmt und an die internen Dienste weiterleitet. Der Server ist das einzige von außen erreichbare System und wird in einem eigenen Netzsegment (DMZ) betrieben; er hält selbst keine schützenswerten Nutzdaten.
- Option 1 - Supportverlängerung: Verlängerung des Supports gemäß Abschnitt 7.1 auf 60 Monate; Aufpreis ist anzugeben.