Los 18 Lüftungsarbeiten und Gebäudeautomation
Werk- und Montageplanung / Inbetriebnahme und Abnahmen
- das Gebäude erhält ein Zentrales Zu- und Abluftgerät platziert auf dem Dach, Leistung für 6700 m3/h; das Lüftungsgerät ist für Heizen ausgelegt - das Kanalnetz verzinkt für Zu- und Abluft im Gebäude Kantenlänge 200 bis 1200 mm, ca. 350 m2; Formteile ca. 90 m2; Wickelfalzrohr von 100 bis 250 mm; Länge ca. 350 m zzgl. Volumenstromregler und Brandschutzklappen- Verkabelung der Lüftung ca. 1000 m unterschiedlicher Querschnitte- Bohrungen bis 150 mm sind selbst herzustellen und zu schließen inkl. Brandschutz
GebäudeleittechnikBedienung und Steuerung / Regelung der Lüftungsanlage inkl. Schaltschränke und Verkabelung- Hinweis die MSR-Technik soll an die übergeordnete Gebäudeleittechnik des ZGM Schwerin angeschlossen werden und die Daten sollen dorthin übertragen werden (System Kieback & Peter Service-Plattform)
Preis
Auf die Einhaltung der allgemein gültigen Umweltaspekte wird in der Leistungsbeschreibung hingewiesen.
- Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 13 TVgG M-V (Formular "Bietererklärungen_Stand 18.11.2024" Anlage 1)- Erklärung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Mindestarbeitsbedingungen nach Maßgabe von Branchentarifverträgen), Erklärung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Vergaberechtlicher Mindestlohn) und Erklärung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Nachunternehmen) (Formular "Erklärungen_nach_Tariftreue-_und_Vergabegesetz_MV")- Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach Maßgabe von § 15 TVgG M-V (Kontrollen) und § 16 TVgG M-V (Sanktionen) (Formular "Verpflichtungen_nach_Tariftreue-_und_Vergabegesetz_MV")
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Auftragserteilung erfolgte durch den nachfolgenden Auftraggeber:Zentrales Gebäudemanagement SchwerinEigenbetrieb der Landeshauptstadt SchwerinFriesenstraße 2919059 Schwerin