Vergabe der Dienstleistung zur Beschaffung, Bevorratung, Prüfung und zum Verkauf von durch den OOWV vordefinierten Waren.
Der OOWV strebt an den Betrieb eines zentralen Auslieferungslagers sowie, soweit vereinbart, ergänzender Satellitenlager an einen Auftragnehmer zu vergeben. Dabei hat für den OOWV als Unternehmen des KRITIS-Sektors die Sicherstellung der Versorgungssicherheit oberste Priorität.
Die Bestückung, Vorhaltung und der Verkauf von durch den OOWV vordefinierten Waren ist der zentrale Inhalt des zu vergebenden Auftrags.
Dieser Vertrag tritt am 01.01.2027 in Kraft und läuft zunächst bis zum 31.12.2030. Er verlängert sich höchstens zweimal um jeweils zwei weitere Jahre, sofern er nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von zwölf Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird.
Der Standort des zentralen Auslieferungslagers muss sich im Versorgungsgebiet des OOWV befinden und darf dabei max. eine reguläre PKW-Fahrzeit von ca. 1,5 Stunden zu jedem Standort des OOWV betragen. Hiervon ausgenommen ist die zusätzliche Zeit für das Übersetzen auf die Inseln. Daraus ergibt sich als Standort die Region Oldenburg.
Konzept
Standort
Referenzen
Gesamtpreis
Für die Lagerung der kritischen Materialien wie Flockungsmittel ist eine abgeschlossene Lagerfläche vorzusehen. IBC mit flüssigen Betriebsstoffen sind in Auffangwannen zu lagern. Betriebsstoffe sind in Räumen die Flüssigkeitsdicht und Chemikalienbeständig sind zu lagern.
Vermeidung von Ressourcen-Verschwendung durch optimierte Lagerhaltung. Grundsätzlich ist durch das "First-in, First-out Prinzip", welches bei der Kommissionierung angewandt wird zu verhindern, dass die Lagerungszeit überschritten wird.
Mit dem Angebot hat der Bieter eine Beschreibung zur Organisation zum Vorgehen der Umsetzung sowie einen detaillierten Terminplan einzureichen. Vom Bieter wird erwartet, dass er in seinem Konzept u.a. Aussagen zu nachfolgenden Aspekten trifft- Beschreibung für ein gemeinsam auszuarbeitendes KRITIS-Konzept- Optimierungsansätze
Eigenerklärung zur Tariftreue, Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnorm
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von RechtsbehelfenBewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation dieser Ausschreibung über das elektronische Vergabeportal "Deutsche Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt.
Für die bloße Einsicht in das Verfahren ist eine Registrierung nicht notwendig, jedoch wird es angeraten sich kostenfrei zu registrieren und sich zu dem Verfahren freizuschalten. Nur durch eine Freischaltung zu dem Verfahren werden Sie auf sämtliche Bieterinformationen bzw. auf Änderungen an den Vergabeunterlagen oder neu eingestellte Bieterinformationen hingewiesen. Für die Abgabe eines Teilnahmeantrags in elektronischer Form muss jedoch eine Registrierung erfolgen.
Des Weiteren bitten wir darum, von einer Löschung Ihrer Freischaltung zu dem Verfahren abzusehen, bis Sie dazu aufgefordert werden bzw. Sie eine Absage zu dem weiteren Verfahren erhalten, da das anschließende Angebotsverfahren über das Deutsche Vergabeportal fortgeführt werden soll. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklarheiten, so hat der Bewerber/Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. des Angebots darauf hinzuweisen.
Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und im gesetzlich zulässigen Rahmen Ihre Fragen über das elektronische Vergabeportal (http://www.dtvp.de/Center) zu übermitteln.