Verfahrensangaben

EUV-Targets

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
DE 111 671 917
Planckstraße 1
64291
Darmstadt
Deutschland
DE711
Vergabemanagement
sg280@gsi.de
06159711573

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Bundesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer des Bundes
022894990
Villemomblerstr. 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
Vergabekammer des Bundes
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes
022894990
Villemomblerstr. 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
Vergabekammer des Bundes
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

38000000-5
38420000-5
38433000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Mit der zu Beschaffenden EUV-Quelle, inklusive Instrumentierung zur Charakterisierung der Emission sollen wissenschaftliche Aspekte beleuchtet werden. Dazu gehören vor allem Untersuchungen der Emissionsabhängigkeiten von den Parametern der eingestrahlten Laserleistung. Zusätzlich soll dieser Aufbau als Alternative zu bereits am HI Jena entwickelten kohärenten EUV-Quellen hinsichtlich ihrer Anwendung für bildgebende Verfahren untersucht werden.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

EUV-Target gemäß Leistungsvberzeichnis inklusive Lieferung, komplette Aufstellung, Inbetriebnahme, Montage und Schulung

Das hier ausgeschriebene Projekt wird gefördert und finzanziert durch die Thüringer Aufbaubank.

Förderprogramm:
Richtlinie zur Förderung der Forschung
(FTI-Thüringen FORSCHUNG) vom 13.06.2022,
ThürStAnz. Nr. 28/2022, S. 783 f., in Kraft getreten zum 14.06.2022, zuletzt geändert zum 30.07.2024 (ThürStAnz. Nr. 34/2024, S. 1184)

Vorhabens-Nr.: 2025 FGI 0001

Vorhabenskurzbezeichnung: Target zur EUV-Erzeugung (TEE)

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
850.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
12
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Fröbelstieg 3
07743
Jena
Deutschland
DEG03

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Preis-Quotient-Methode"

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Geometrie des Targets, Option gemäß LV 1.2

Es soll möglich sein auch folgende flüssige Metalle bzw. Legierungen zu nutzten (Gilt als Bewertungskriterium mit Punkten, ist aber keine zwingende Forderung)

- Bismuth (+2,5 BP)
- Indium-Bismuth Legierung (+2,5 BP)
- Gallium-Indium-Zinn Legierung (+2,5 BP)
- Indium-Zinn Legierung (+2,5 BP)

Gewichtung
25,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Geometrie des Targets, Option gemäß LV 1.3

Es soll möglich sein Feststoffe als Target zu nutzen, diese sollen zum Beispiel folgende sein (Gilt als Bewertungskriterium mit Punkten, ist aber keine zwingende Forderung):

- Aluminium (+1 BP)
- Kupfer (+1 BP)
- Gold (+1 BP)
- Silber (+1 BP)
- Gadolinium (+1 BP)
- Chrom (+1 BP)
- Wolfram (+1 BP)
- Molybdän (+1 BP)
- Aluminiumoxid (+1 BP)
- Siliziumnitrid (+1 BP)

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Detektor zur Messung der spektralen Amplitude, Option gemäß LV 10

Angebotslegung für ein Gitterbasiertes Spektrometer zur Charakteri-sierung der spektralen Eigenschaften der EUV-Quelle. Die EUV-Kamera wird vom Anwender gestellt. Das Spektrometer muss fol-gende Parameter erfüllen:

- Wellenlängenbereich: 5 nm bis 25 nm (2BP)
- Auflösung: ?/??>100 (1BP) bzw. ?/??>400 (2 BP)
- Spektrometer kalibriert mit Nachweis. Dieser Nachweis
ist mit einzureichen. (2 BP)
- Inklusive Shutter zum Schutz des Detektors (2 BP)
- Anschlussflansch für den Detektionsport: KF 40 (1 BP)
- Anschlussflansch für die EUV-Kamera: CF100 (1 BP)

Gewichtung
10,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die

Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html

Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen An-trag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen

Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der FAIR/GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die FAIR/GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bitte beachten Sie hierzu die Anlage FAIR_GSI_Anlage Rechtsbehelfsbelehrung.docx mit dem Titel
"GSI_Rechtsbehelfsbelehrung zu Bekanntmachung Punkt VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen", die den Vergabeunterlagen beiliegt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden. Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe: - Elektronisch in Textform Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal). URL: http://www.dtvp.de/Center/ Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen: - Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12 BGB). - Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus. - Bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die vorstehenden Angaben zu machen. Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht. Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. § 126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen. _______________________________________

Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015 - VK 1-12/15). _______________________________________

Hinweis: Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen. Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt. Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss. Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben. _______________________________________

Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz hat der Auftraggeber folgende Eignungs- und Zuschlagskriterien festgelegt:

50% Preis
50% Technische Leistungskriterien

Die Technischen Leistungskriterien sind wie folgt unterteilt:
50% Geometrie des Targets, hier soll es möglich sein auch folgende flüssige Metalle bzw. Legierungen zu nutzten (Gilt als Bewertungskriterium mit Punkten, ist aber keine zwingende Forderung)
(siehe hierzu Leistungsbeschreibung)

30% Geometrie des Targets, hier soll es möglich sein Feststoffe als Target zu nutzen, diese sollen zum Beispiel folgende sein (Gilt als Bewertungskriterium mit Punkten, ist aber keine zwingende Forderung)
(siehe hierzu Leistungsbeschreibung)

20% Detektor zur Messung der spektralen Amplitude: Angebotslegung für ein Gitterbasiertes Spektrometer zur Charakteri-sierung der spektralen Eigenschaften der EUV-Quelle. Die EUV-Kamera wird vom Anwender gestellt. Das Spektrometer muss folgende Parameter erfüllen
(siehe hierzu Leistungsbeschreibung)

Das hier ausgeschriebene Projekt wird gefördert und finzanziert durch die Thüringer Aufbaubank.

Förderprogramm:
Richtlinie zur Förderung der Forschung
(FTI-Thüringen FORSCHUNG) vom 13.06.2022,
ThürStAnz. Nr. 28/2022, S. 783 f., in Kraft getreten zum 14.06.2022, zuletzt geändert zum 30.07.2024 (ThürStAnz. Nr. 34/2024, S. 1184)

Vorhabens-Nr.: 2025 FGI 0001

Vorhabenskurzbezeichnung: Target zur EUV-Erzeugung (TEE)

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Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Vergaben unterhalb der Schwellenwerte nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Das zuständige Zivilgericht ist - je nach Streitwert, § 3 ZPO - das folgende: Amtsgericht Darmstadt Mathildenplatz 12, 64283 Darmstadt Postanschrift: Postfach 11 09 51, 64224 Darmstadt Tel.: 06151/9920 Fax: 06151/9925050 E-Mail: redaktion@ag-darmstadt.justiz.hessen.de Internet: http://www.ag-darmstadt.justiz.hessen.de Landgericht Darmstadt Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt Postanschrift: 64278 Darmstadt Tel.: 06151/121 Fax: 06151/125917 E-Mail: verwaltung@lg-darmstadt.justiz.hessen.de Internet: http://www.ag-darmstadt.justiz.hessen.de Auch wenn die formelle Rügepflicht nach § 107 GWB nur für Verfahren oberhalb der Schwellen-werte gilt, sind die Bewerber bzw. Bieter aufgefordert, sich wegen aus ihrer Sicht bestehender Verstöße gegen die vergaberechtlichen Grundsätze von Wettbewerb, Transparenz und Gleichbe-handlung vor Einleitung gerichtlicher Verfahren an die GSI zu wenden. Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags und seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Die GSI wird Bewerber oder Bieter unverzüglich nach der Erteilung des Zuschlags gemäß § 46 UVgO darüber informieren. Gleiches gilt hinsichtlich der Aufhebung oder erneuten Einleitung eines Vergabeverfahrens einschließlich der Gründe dafür. Die GSI unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des An-trags die nicht berücksichtigten Bieter unter Beachtung der Beschränkungen von § 30 Abs. 2 UVgO über die wesentlichen Gründe für die Ablehnung ihres Angebots, die Merkmale und Vortei-le des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und die nicht berück-sichtigten Bewerber über die wesentlichen Gründe ihrer Nichtberücksichtigung.

GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

1
1
2

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

850.000,00
EUR
850.000,00
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
Ushio Germany GmbH, 85643 Steinhöring
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Ushio Germany GmbH
DE218
Großunternehmen
Münchener Strasse 10
85643
Steinhöring
Deutschland
DE218
sebastian.staiger@ushio.de
+4924212090702
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

21.10.2026

Angaben zum Wert des Auftrags

850.000,00
EUR

Angaben zum Angebot

1 - 605906
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung