Verfahrensangaben

Straßen- und Parkflächenreinigung sowie Winterdienst 2027

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
02.11.2026
09.11.2026 09:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
DE 111 671 917
Planckstraße 1
64291
Darmstadt
Deutschland
DE711
Vergabemanagement
sg223@gsi.de
+49 6159711970

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Bundesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Weiterer Auftraggeber

FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
DE 275 595 927
Planckstr. 1
64291
Darmstadt
Deutschland
DE711
sg223@gsi.de
+49 6159711970

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Bundesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Bildung
Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer des Bundes
022894990
Villemomblerstr. 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
Vergabekammer des Bundes
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes
022894990
Villemomblerstr. 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
Vergabekammer des Bundes
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

90610000-6
90612000-0
90620000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Werkvertrag für die Ausführung von Straßen- und Parkflächenreinigung sowie Winterdienst.

Leistungsbeginn ist der 01.01.2027. Die reguläre Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre.

Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag zunächst um 1 Jahr und im Anschluss daran um 1 weiteres Jahr zu verlängern (maximale Gesamtlaufzeit 4 Jahre). Die jeweilige Verlängerungsoption wird wirksam, wenn der Auftraggeber sie spätestens 3 Monate vor Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit in Textform gegenüber dem Auftragnehmer ausübt.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

A. Ziele der Leistungserbringung
Die Straßen- und Parkflächenreinigung sowie der Winterdienst dienen zur Erhaltung des vom Auftraggeber gewünschten Standards bzw. des gepflegten äußeren Eindruckes seiner Liegenschaft unter Berücksichtigung der erforderlichen Verkehrssicherheit. Sämtliche Tätigkeiten werden entsprechend der Leistungsbeschreibung (Mindestvorgabe, Turnus und ggf. Verfahren) und nach den gültigen Richtlinien bzw. nach den Erfordernissen und Pflegeanweisungen durchgeführt.

B. Regeln, Hinweise und Informationen für die Leistungsausführung
I. Allgemeine Beschreibung und Bestimmungen
Es müssen Straßen, Parkplätze, Einfahrten, Rampen, Treppen, Auffahrten, Großflächen auf den Werken, Geh- und Radwege, Gebäudeeingänge, Tore, Notausgänge, Gasflaschenanlagen und Müllstationen und öffentlichen Gehwege, sowie der Anschlussstraßen verkehrssicher von Schnee und Eis geräumt bzw. mit abstumpfenden oder auftauenden Mitteln gestreut werden.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, entsprechend den Festlegungen in den von ihm zur Erbringung der Leistung erstellten Räum- und Streuplänen während der winterlichen Einsatzzeit in eigener Zuständigkeit, rund um die Uhr, witterungsabhängig, das Erfordernis eines Einzeleinsatzes zu überprüfen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen des Auftraggebers und/oder der Polizei/Feuerwehr Folge zu leisten.
Der Auftragnehmer hat sich über die zu erbringenden Leistungen und örtlichen Verhältnisse in den Straßen und Liegenschaften des Einsatzgebietes genau zu informieren und sein Personal über die vertraglich eingegangenen Verpflichtungen zu belehren und in die entsprechenden Aufgaben einzuweisen.
II. Straßenreinigung inkl. Entfernen von Unkraut und Grasbewuchs
Das Reinigen von Verkehrsflächen dient im Einzelfall der Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht (Verhinderung von Rutschgefahren z. B. Laubfall, starker Gras- und Kräuterwuchs), der Hygiene und der Ästhetik.
Dabei sind die gesamten Verkehrsflächen zu reinigen. Dazu gehören:
Straßenkehricht, Papiere, Kunststoffe, Dosen und ähnliche Abfälle sind abzukehren bzw. einzusammeln.
Laubfall ist abzukehren.
Mechanische oder thermische Entfernung von Unkraut und Gras an Bordsteinkanten und Rinnen der Straßenflächen, Rinnen und Flächen (Ritzen zwischen den Pflastersteinen) der Parkplätze sowie Randsteine und Flächen der Gehwege. Heißarbeiten mit offener Flamme sind ausdrücklich verboten. Zugelassen sind ausschließlich das Heißschaum-Verfahren sowie Heißwasser- und Heißdampfgeräte.
Die Straßenreinigung wird in Absprache viermal jährlich durchgeführt.
Zur winterlichen Glättebekämpfung aufgebrachtes Streugut ist zum Ende der Wintersaison abzukehren und aufzunehmen.
Übermäßige Staubentwicklung bei den Kehrarbeiten ist nicht zulässig und unbedingt zu vermeiden.
III. Allgemeine Vorgaben zur Durchführung eines wirksamen, umweltgerechten und wirtschaftlichen Winterdienstes
Nutzung und Auswertung bestmöglicher Informationen über Wetterentwicklung oder Fahrbahnzustände.
Verstärkte mechanische Schneeräumung, um möglichst viel Schnee und Eis mechanisch von der Straße zu entfernen und umso weniger auf physikalisch-chemischem Wege "wegtauen" zu müssen.
Die Anwendung von Salzen mit hoher Tauwirksamkeit ermöglicht durch ein optimales Verhältnis zwischen getauter Eismenge und aufgebrachter Salzmenge eine Minimierung des Streusalzeinsatzes.
Sehr wesentlich zur Salzmengenreduzierung ist die konsequente Anwendung von Feuchtsalz (FS 30), mit dem deutliche Salzeinsparungen bei gleichzeitig verbesserter Wirkung (schnellere Tauwirkung, längere Liegedauer, Wirksamkeit bei tiefen Temperaturen) erreicht werden können.
Möglichst frühzeitiger Winterdiensteinsatz; je früher die Streuung erfolgt (vor Festfahren des Schnees) umso geringere Streumengen reichen aus.
Optimierte und strategische Einsatzplanung, um im Bedarfsfall angepasst und schnell reagieren zu können.
Ständig angepasste Streumengen im Einzelfall.
Streusalz soll grundsätzlich wegeabhängig ausgebracht werden.
Wenn größere Schneemengen beseitigt werden müssen, muss der Schnee verladen und an die dafür vorgesehenen und zugewiesenen Stellen in das Südgelände abtransportiert werden. Das Anhäufen von Schneemengen auf u. a. leeren Parkplätzen oder in Kurven ist nicht gestattet.
Die fachgerechte Entsorgung von Winterdienstsplitt, Abfall, Straßenkehricht, Laub und Streugut gehört zum Leistungsumfang. Der Auftragnehmer hat dieses fachgerecht und rechtskonform zu entsorgen und dabei die einschlägigen gesetzlichen und städtischen Bestimmungen, insbesondere die städtische Abfallsatzung zu beachten. Die erforderlichen Entsorgungsnachweise hierfür sind unaufgefordert in Kopie dem Auftraggeber zur Kenntnis zu geben. Die hierfür anfallenden Kosten sind in den Angebotspreis für die jeweiligen Leistungen, bei denen Abfall, Straßenkehricht, Laub und Streugut anfällt, einzurechnen.
IV. Winterliche Glättebekämpfung
Die Glättebekämpfung auf Verkehrsflächen dient rechtlich der Erfüllung der dem Auftraggeber obliegenden Verkehrssicherungspflicht.
Bei einer Erststreuung ist im Regelfall mindestens 100 g/m2 Splitt der Körnung 2/5 mm nach DIN 4226 auszubringen.
Aus Rechtsgründen sind zur Aufrechterhaltung des verkehrssicheren Zustandes im Laufe des Einsatztages Kontrollfahrten ggf. Wiederholungsmaßnahmen oder fortlaufendes Streuen geboten.
Der Auftragnehmer hat bei den kombinierten Reinigungs- und Winterdienstarbeiten das Wettergeschehen in seinem Einsatzgebiet zu beobachten. Sobald Glätte auftritt, sind die erforderlichen Arbeiten eigenverantwortlich einzuleiten.
Es ist Splitt der Körnung 2/5 mm nach DIN 4226 zu verwenden. Der Auftragnehmer hat das Streugut zu beschaffen und in ausreichender Menge trocken einzulagern und vorzuhalten.
Der Streuguteinsatz ist zu dokumentieren und nach Ende der Winterperiode dem Auftraggeber eine Aufstellung über den Verbrauch (in Tonnen) von Sand und Splitt vorzulegen.
V. Schneeräumung und -streuung

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beiliegenden LV

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2027
31.12.2030

Leistungsbeginn ist der 01.01.2027.

Die reguläre Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre.

Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag zunächst um 1 Jahr und im Anschluss daran um 1 weiteres Jahr zu verlängern (maximale Gesamtlaufzeit 4 Jahre). Die jeweilige Verlängerungsoption wird wirksam, wenn der Auftraggeber sie spätestens 3 Monate vor Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit in Textform gegenüber dem Auftragnehmer ausübt.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Planckstraße 1
64291
Darmstadt
Deutschland
DE711

Campus GSI

Weitere Erfüllungsorte

Erfüllungsort

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Planckstraße 1
64291
Darmstadt
Deutschland
DE711

Gästehaus

Erfüllungsort

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Planckstraße 1
64291
Darmstadt
Deutschland
DE711

ehemalige Kläranlage

Erfüllungsort

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Messeler-Parkstraße 121
64291
Darmstadt
Deutschland
DE711

GSI Steinhaus (Gästehaus)

Erfüllungsort

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Borsigstraße 9 und 11
64291
Darmstadt
Deutschland
DE711

Der Auftraggeber beabsichtigt, das Mietverhältnis für den Standort Borsigstraße 9/11 voraus-sichtlich Mitte 2027 zu beenden. Die Winterdienstleistungen für diesen Standort werden da-her voraussichtlich nur bis zum Ende der Winterperiode 2026/2027 (ab Leistungsbeginn 01.01.2027) benötigt und entfallen anschließend.

Erfüllungsort

---
Werner-von-Siemens-Str. 29 und 31
64319
Pfungstadt
Deutschland
DE716

gemietetes Lager

Erfüllungsort

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Planckstr. 1
64291
Darmstadt
Deutschland
DE711

Campus FAIR

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Siehe Leistungsbeschreibung:

Optionale Komplettreinigung des Parkhauses Bodens (Deck für Deck)
Es handelt sich um eine optionale Abrufleistung. Sie wird nur bei Bedarf und nur auf gesonderte Beauftragung durch den Auftraggeber in Textform ausgeführt, insbesondere nach einem besonders verschmutzten Winter.
Die Reinigung erfolgt deckweise. Jedes Deck ist im Preisblatt gesondert auszuweisen und einzeln abzurechnen. Ein Anspruch auf Abruf besteht nicht.
Voraussetzung.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass sich während der Reinigung keine Fahrzeuge auf dem beauftragten Deck befinden. Ein Umsetzen von Fahrzeugen durch den Auftragnehmer ist nicht geschuldet.
Umfang und Flächen
Das Parkhaus verfügt über 8 Decks. Die Reinigungsfläche beträgt je Deck ca. 1.300 m2.
-Parkdeck 0.5 und 1.0: Pflaster
-ab Parkdeck 1.5: Rohbeton mit Besenstrich
-Für Fahrzeuge und Geräte gelten die Vorgaben nach Ziffer 3.
Randbedingungen
-Im Parkhaus ist kein Wasseranschluss vorhanden.
-Es sind keine Abflüsse vorhanden. Es existieren nur interne Schmutzauffänger (Verdunstungsrinnen / Regenrinnen). Eine Ableitung von Abwasser vor Ort ist nicht möglich.
-Anfallendes Abwasser ist vollständig aufzunehmen, abzutransportieren und ordnungsgemäß in einer Kläranlage zu entsorgen. Die Entsorgungskosten sind in den Angebotspreis einzurechnen.
-Die Verdunstungsrinnen sind zu öffnen, zu reinigen und wieder ordnungsgemäß zu verschließen.
Geschuldetes Ergebnis
Die beauftragte Deckfläche ist gereinigt zu übergeben. Verschmutzungen, Sand, Abrieb, Laub sowie Öl- und Reifenspuren sind zu entfernen, ohne die Oberfläche zu beschädigen.
Das geeignete Reinigungsverfahren wählt der Auftragnehmer. Er trägt die Verantwortung für die Eignung des Verfahrens und der eingesetzten Mittel.
Unzulässig sind:
-Säuren (auch "Zementschleierentferner", Essig o. Ä.)
-chlorhaltige Reiniger
-Lösungsmittel
-unkontrollierter Hochdruck und punktuelles "Fräsen" der Oberfläche

Optionale Abrufleistung: Winterdienst auf dem FAIR-Gelände (Baustelle)
Das FAIR-Gelände befindet sich derzeit im Bauzustand und gehört einer rechtlich selbstständigen Gesellschaft (FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH) mit eigener Kostenstelle. Art, Umfang und genaue Lage der zu räumenden und zu streuenden Flächen sind derzeit nicht abschließend feststellbar. Es existieren keine Winterdienstpläne für das FAIR-Gelände.
Die nachfolgende Leistung kann die FAIR GmbH im Einzelfall abrufen. Ein Abruf ist nicht geplant und nicht geschuldet. Sie dient ausschließlich der Vorbereitung für den Fall, dass GSI im Einzelfall Winterdienst auf benannten Flächen des FAIR-Areals benötigt. Eine flächenbezogene Kalkulation (m2-Preise) ist nicht möglich und nicht vorgesehen.
Abrufberechtigung
Abrufberechtigt für diese optionale Leistung ist die FAIR GmbH. Ein Abruf erfolgt ausschließlich durch die FAIR GmbH in Textform, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Im Abruf sind die betroffenen Flächen, der gewünschte Zeitraum sowie die für die Abrechnung maßgebliche Kostenstelle anzugeben. Die konkreten Kostenstellen stehen derzeit noch nicht fest und werden erst im jeweiligen Abruf benannt.
Vertragspartnerin des Grundvertrages bleibt die GSI. Mit einem Abruf der FAIR GmbH entsteht ausschließlich für die abgerufene Leistung eine Zahlungsverpflichtung der FAIR GmbH. Eine Vorausbindung der FAIR GmbH über den einzelnen Abruf hinaus besteht nicht.
Leistungsinhalt bei Abruf
-Die Leistungen werden ausschließlich nach tatsächlichem Aufwand erbracht.
-Stundenverrechnungssätze sowie gesonderte Kosten für Material, Fahrzeuge, Geräte, Anfahrt und Entsorgung sind im Preisblatt auszuweisen.
-Die Dokumentation erfolgt nachvollziehbar und gesondert, analog zu den Vorgaben für die GSI-Flächen.
-Auf den abgerufenen FAIR-Flächen dürfen ausschließlich Formiate (Ameisensäuresalze) verwendet werden. Der Einsatz von Streusalz (NaCl, CaCl2, MgCl2) oder Feuchtsalz ist nicht gestattet.
Keine Vorhaltung, kein Vorrang vor GSI
Eine Vorhaltung von Personal, Fahrzeugen, Geräten oder Streumitteln für das FAIR-Gelände ist nicht geschuldet und darf nicht in die Angebotspreise der GSI-Leistungen eingerechnet werden.
Die Winterdienstleistungen auf dem GSI-Gelände haben stets Vorrang. Die Einsatzzeiten und Reaktionszeiten nach Ziffer 2 (Abschluss bis 06:00 Uhr, Reaktionszeit von maximal 60 Minuten) gelten für Abrufe auf dem FAIR-Gelände nicht. Ein FAIR-Abruf wird nur ausgeführt, soweit nach Erfüllung der GSI-Leistungen freie Kapazitäten vorhanden sind oder eine abweichende Vorlaufzeit gesondert vereinbart wird.
Ein Anspruch auf zeitgleiche Bedienung von GSI- und FAIR-Flächen besteht nicht.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
800.000,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Spätestens zum 01.01.2031 wird dieser Vertrag erneut ausgeschrieben.

Voraussichtliche Veröffentlichung dazu im 3. Quartal 2030

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Sonstiges

umweltgerechter Winterschutz

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEDY6N11XV1

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die

Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdten/DE/Vergabekammern.html

Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, je-doch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Informationen gemäß Art. 13 DSGVO zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung erhalten Sie unter:
www.gsi.de/datenschutzhinweise

GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.

Die Vergabestelle akzeptiert die Angebotsabgabe ausschließlich elektronisch in Textform.

Zu beachten ist, dass bei elektronischer Einreichung die Textform des § 126b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Angebote über die Vergabeplattform verschlüsselt übermittelt werden (vgl. die ANLAGE Information zur eVergabe und URL: http://www.dtvp.de/Center/).

Die Einreichung des Angebots per E-Mail genügt nicht.

Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche bei der elektronischen Einreichung die Textform gem. § 126b BGB verletzen oder bei der Einreichung in Papierform die oben genannten Formvoraussetzungen, werden die Angebote ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 42 Abs. 1 Nr. 1 UVgO).
________________________________________

Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015 - VK 1-12/15).
_________________________________________

Hinweis: Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen.

Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt.
Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss.

Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben.
_________________________________________

Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz hat der Auftraggeber folgende Zuschlagskriterien festgelegt:

100 % Preis

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

39
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

GSI behält sich eine Nachforderung von Unterlagen vor.

Die Vertragsspartner können sich auf eine Nachforderung aber nicht verlassen. Letztendlich unvollständige Angebote werden nicht bezuschlagt.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

1.3 Eigenerklärung Betriebs-/Berufshaftpflicht (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten im Dokument "3 Eignung.docx"

Der/Die Auftragnehmer*in ist verpflichtet, für die von ihm/ihr eingesetzte Personen eine Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen je Schadensfall von mindestens
5.000.000,00 Euro für Personenschäden,
1.000.000,00 Euro für Sachschäden,
1.000.000,00 Euro für Vermögensschäden
und während der Vertragsdauer aufrechtzuerhalten. Dem Auftraggeber ist ein entsprechender Nachweis vor Vertragsbeginn für die gesamte Vertragslaufzeit vorzulegen.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

1.5 Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 833/2014 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 Eignung.docx"

Am 08.04.2022 hat der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2022/576 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, erlassen. Diese ist am 09.04.2022 in Kraft getreten. Sie entfaltet als Verordnung unmittelbare Rechtswirkung in den Mitgliedstaaten und hat direkte Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

1.4 Weitere Angaben zum Bieter (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 Eignung.docx"

Im Zuge der Einführung neuer Anforderungen für EU-weit vergebene Aufträge (sog. eForms) sind öffentliche Auftraggeber ab dem 25.10.2023 verpflichtet, in Vergabebekanntmachungen (bisher Bekanntmachung über vergebene Aufträge) die unten aufgeführten Angaben zu den Auftragnehmern veröffentlichen.
Vor diesem Hintergrund sind für jeden Bieter und bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die im entsprechenden Formblatt aufgeführten Angaben zu machen und mit dem Angebot, im Fall vorgelagerter Teilnahmewettbewerbe mit dem Teilnahmewettbewerb einzureichen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Alle Formblätter und spezielle Anforderungen sind enthalten im Dokument "3 Eignung.docx"

1.1 Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB
1.2 Eigenerklärung MiLoG
1.3 Eigenerklärung Betriebs-/Berufshaftpflicht
1.4 Weitere Angaben zum Bieter
1.5 Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 833/2014

Außerdem muss eingereicht werden
3a ggf. Verfügbarkeitserklärung UA + Bietergemeinschaft
4 Angebotsformblatt
4a Preisblatt GSI

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung