Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle akzeptiert die Angebotsabgabe ausschließlich elektronisch in Textform.
Zu beachten ist, dass bei elektronischer Einreichung die Textform des § 126b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Angebote über die Vergabeplattform verschlüsselt übermittelt werden (vgl. die ANLAGE Information zur eVergabe und URL: http://www.dtvp.de/Center/).
Die Einreichung des Angebots per E-Mail genügt nicht.
Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche bei der elektronischen Einreichung die Textform gem. § 126b BGB verletzen oder bei der Einreichung in Papierform die oben genannten Formvoraussetzungen, werden die Angebote ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 42 Abs. 1 Nr. 1 UVgO).
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Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015 - VK 1-12/15).
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Hinweis: Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen.
Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt.
Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss.
Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben.
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Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz hat der Auftraggeber folgende Zuschlagskriterien festgelegt:
I. Ausschlusskriterein auf Leistungsebene:
1. Qualifikationsprofile, Lebenslauf, Zeugnisse etc. für Objektleitung, die die im LV beschriebenen Anforderungen nachweisen
Qualifikation und Erfahrung
- Geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit (IHK) oder Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK) oder Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK, IHK) oder ein gleichwertiger Abschluss,
- mindestens 4-jährige Berufserfahrung in der Führung und Leitung im Werkschutzdienst (vergleichbarer Verantwortungsbereich).
- Ausweis nach § 18 BewachV sowie das im Bewacherregister hinterlegte Ausweis- oder Identifizierungsdokument
Sprachen
- Deutsch GER-C2, Englisch GER-B2 (Wort und Schrift).
Fachliche Anforderungen
- Führerscheinklasse B,
- arbeitsmedizinische Vorsorge G26.2 sowie Ausbildung als Atemschutzgeräteträger (theoretisch und praktisch); jährliche Unterweisung im Tragen einer Atemschutz-Vollmaske mit K2-Schraubfilter,
- Befähigung zur Aufzugsbefreiung (nach Unterweisung durch Personal der AG),
- Kenntnisse der Alarm- und Störmeldeverfolgung sowie der Notschalthandlungen.
Führung
- Führungs- und Organisationsbefähigung, Entscheidungs- und Durchsetzungsvermögen,
- Befähigung zur Personaleinsatzplanung, Einarbeitung und Unterweisung des Teams.
2. Qualifikationsprofile, Lebenslauf, Zeugnisse etc. für Schichtleitung, die die im LV beschriebenen Anforderungen nachweisen
Qualifikation und Erfahrung
- Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK) oder Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK, IHK) oder ein gleichwertiger Abschluss,
- mindestens 2-jährige Berufserfahrung im Werkschutzdienst.
- Ausweis nach § 18 BewachV sowie das im Bewacherregister hinterlegte Ausweis- oder Identifizierungsdokument
Sprachen
- Deutsch GER-C2, Englisch GER-B2 (Wort und Schrift).
Fachliche Anforderungen
- Führerscheinklasse B,
- arbeitsmedizinische Vorsorge G26.2 sowie Ausbildung als Atemschutzgeräteträger; jährliche Unterweisung Atemschutz-Vollmaske mit K2-Schraubfilter,
- Befähigung zur Aufzugsbefreiung (nach Unterweisung),
- Kenntnisse der Alarm- und Störmeldeverfolgung.
Führung
- Befähigung zur eigenständigen Schichtleitung und Einsatzkoordination.
II. Wertung
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Die Wertung der Angebote wird nach der Methode der UfAB 2018 vorgenommen.
UfAB downloadbar unter:
https://www.cio.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/CIO/DE/digitale-loesungen/it-beschaffung/ufab/ufab2018.pdf
UfAB Bewertungsmatrix downloadbar unter:
https://www.cio.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/CIO/DE/digitale-loesungen/it-beschaffung/ufab/ufab-bewertungsmatrix.xls
Es kommt die sogenannte einfache Richtwertmethode zur Anwendung.
Im ersten Schritt wird zunächst für jedes Angebot das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl "Z" errechnet
Z = L (Leistung) / P (Preis)
Dabei werden die Formelparameter wie folgt definiert:
Z = Kennzahl für Preis-Leistungsverhältnis des zu bewertenden Angebots
L = Leistungspunktzahl (Bewertungspunkte) des zu bewertenden Angebotes
P = Preis (in EUR) des zu bewertenden Angebotes
Bei der Ermittlung der Kennzahl wird diese mit 10.000.000 skaliert.
Das führende Angebot ist nach UfAB jenes mit der höchsten Kennzahl Z. Es gewinnt das Angebot, das die höchste Kennzahl Z erreicht hat.
Für das Kriterium "Preis" ist der Wert ausschlaggebend, der in der Kalkulationstabel-le ("4a Kalkulationsblatt 14.06.2024.xlsx")"Preisblatt" als "Netto-Gesamtpreis" angegeben ist. Der "Netto-Gesamtpreis" ergibt sich aus der Summe der Produkte der jeweiligen Leistungspositionen (Kennzahl "P").
Die in der Kalkulationstabelle angegeben Stundenvolumina sind Schätzmengen. Die Schätzmengen dienen lediglich als Kalkulationsgrundlage für die Angebotswertung und werden nicht für die Vertragsdurchführung garantiert. Über- bzw. Unterschreitungen dieser Mengen bleiben ohne Einfluss auf die Preise oder die Vertragslaufzeit.
Der Bieter hat die Kalkulationstabelle vollständig auszufüllen. Eine unvollständig ausgefüllte Kalkulationstabelle führt zum Ausschluss des Angebotes. Eine Nachforderung fehlender Preisangaben ist nicht zulässig. Bei offensichtlichen Unklarheiten wie Schreibfehlern oder Irrtümern kann der Auftraggeber allerdings Aufklärung verlangen; Verhandlungen sind unzulässig.
Der Bieter hat für jede abgefragte Position jeweils einen Einzelpreis je Position in das betreffende Feld einzutragen. Es ist jedes Feld vollständig einzeln auszufüllen. Das gilt auch, wenn sich Preisangaben wiederholen.
Die angegebenen Preise sind Einheitspreise. Mit ihnen werden sämtliche einer bestimmten Position zugehörige und zur Auftragserfüllung erforderlichen Leistungen abgegolten, selbst wenn sie nicht im Preisblatt oder in der Leistungsbeschreibung gesondert aufgeführt sind.
Für das Kriterium Leistung sind durch den Bieter vier Konzepte zu erarbeiten.
Die Bewertungskala entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen auf Seite 6.
Die Vergabestelle bewertet die eingereichten Angaben/Konzepte gem. den aufgestellten Anforderungen. Weiter setzt sie ihren Beurteilungsspielraum ein. Die Auftraggeberin kommt hierbei ihrer (internen) Dokumentationspflicht nach.
Angaben sind ausschließlich in Textform in die dafür vorgesehenen Textfelder zu machen. Grafische Darstellungen bzw. Visualisierungen sind nicht gefordert und werden nicht gewertet. Allgemeine Auszüge aus unternehmensinternen Prospekten und Handbüchern werden nicht berücksichtigt und nicht bewertet. Auch Anlagen zum Konzept fließen nicht in die Bewertung mit ein. Rein unternehmensbezogene Kriterien (z.B. Ausbildungsstand des Unternehmenspersonals, Firmenprofil, Ausstattungsgrad allgemein) können an dieser Stelle im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden.
Grundsätzlich ist die Leistungsbeschreibung als Mindestanforderung im Rahmen der Vertragsausführung zu verstehen. Ergänzt wird die Anforderung mit den Konzepten des Auftragnehmers.
Eine Begrenzung der Seitenzahl erfolgt nicht. Schriftart Arial in der Schriftgröße 10 mit einem Zeilenabstand von 1,5.
Inhaltliche Vorgaben für die Leistungskriterien:
Folgende Konzepte sind enzureichen:
- Implementierungskonzept
Die AG müssen erkennen können, wie der Bieter im Falle eines Zuschlags für die Implementierung der Sicherheitsdienstleistungen zeitlich, personell und organisatorisch regeln würde.
- Qualitätssicherungskonzept
Die AG müssen erkennen können, welche Qualitätssicherungsmaßnahmen der Bieter im Falle eines Zuschlags für die Sicherheitsdienstleistungen ergreift, um jederzeit eine einwandfreie Leistungserbringung sicherzustellen.
- Notfallmanagement schwieriger Studierender
Die AG müssen erkennen, wie Sie exemplarisch in der nachfolgenden Situation reagieren und umgehen
Am späten Freitagabend gegen 21.45 Uhr wird eine Person an der Pforte vorstellig u. möchte mit seinem Transporter Zugang zum Gelände. Er habe eine Lieferung u. muss diese dringend abliefern. Die Person kennt nicht den Empfänger und auch das zentrale Warenlager hat geschlossen. Generell ist der Campus aufgrund der späten Uhrzeit leer und es sind keine Entscheider erreichbar. Als die Person abgewiesen wird, wurde diese lauter und beschimpfte das Sicherheitspersonal. Nach einer kurzen Diskussion ging die Person zurück zu dem...
- Mitarbeiterkonzept
Die GSI muss erkennen können, welche Maßnahmen der Bieter im Falle eines Zuschlags ergreift, um die mit der Ausführung der Leistung vorgesehenen Sicherheits- und Servicekräfte langfristig zu binden.
Genauer beschrieben, worauf es hier den Auftraggebern ankommt und was ihnhatlich erwartet wird, entnehmen Sie bitte ebenfalls - aus Gründen der durch die EU gesetzen Zeichenbegrenzung an dieser Stelle - den Bewerbungsbedingungen auf den Seiten 7-10.