Die GSI betreibt eine interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Das Meldevolumen hat sich seit Januar 2026 gegenüber den Vorjahren deutlich erhöht. Die Mehrheit der Meldungen weist einen konkreten und substantiellen Inhalt auf, sodass weitergehende Untersuchungsmaßnahmen erforderlich sind. Diese zusätzliche Belastung lässt sich mit den derzeit verfügbaren internen Ressourcen nur sehr eingeschränkt bewältigen.