Modernisierung Bergbahn - Bauwerke 6 - 10 BOL-Bauoberleitung, BÜ-Bauüberwachung, ZTV-ING-Koordinator BOL/BÜ Objektbetreuung (gem. §§ 45 ff. HOAI 2021)ZTV-Ing-Koordinator gemäß ZTV-ING
Gegenstand der Ausschreibung sind:Modernisierung der Bauwerke 6 bis 10 der Bergbahn Heidelberg in folgenden Leistungsbereichen:- Abschnitt 1: Bauoberleitung (BOL)- Abschnitt 2: örtliche Bauüberwachung (BÜ) - Abschnitt 3: ZTV-ING Koordinator Die Leistungsbereiche der Abschnitte 1 bis 3 werden gemeinsam als Gesamtleistung vergeben. Eine losweise Vergabe erfolgt nicht.Die vorliegende Projekt- und Aufgabenbeschreibung enthält die gemeinsamen technischen, betrieblichen, terminlichen und organisatorischen Grundlagen der Baumaßnahme. Sie beschreibt darüber hinaus die Grundfunktionen, die projektspezifischen Anforderungen und die Schnittstellen der ausgeschriebenen Leistungsbereiche. Für die Bestimmung des Leistungsumfangs gelten:- die Projekt- und Aufgabenbeschreibung für die gemeinsamen und projektspezifischen Anforderungen - das jeweilige Leistungsbild für die zu erbringenden Einzelleistungen - das Preis- und Honorarblatt für die Kalkulationsmengen und die VergütungBei der Angebotskalkulation sind die Projekt- und Aufgabenbeschreibung sowie sämtliche für die ausgeschriebenen Leistungen maßgebenden Vergabe- und Projektunterlagen zu berücksichtigen. Die ergänzend beigefügten Bauphasen-/Bauflächenpläne des Auftraggebers dienen dabei ausschließlich als Orientierungshilfe zur Veranschaulichung der vorgesehenen Bauphasen, Bauabläufe und zeitlichen Abhängigkeiten.Der Auftragnehmer hat die Leistungen der Abschnitte 1 bis 3 eigenverantwortlich zu organisieren und untereinander zu koordinieren. Die erforderlichen Schnittstellen sind so abzustimmen, dass eine ordnungsgemäße und termingerechte Bauausführung entsprechend den verbindlichen vertraglichen Vorgaben, den freigegebenen Ausführungsunterlagen und den maßgebenden technischen Regelwerken gewährleistet wird.
Hinweis:Folgende Unterlagen dienen ausschließlich der Information und ergänzenden Orientierung. Sie sollen den Bietern einen besseren Überblick über die Gesamtmaßnahme und die vorgesehenen Bauleistungen ermöglichen:
Nachfolgenden Informationen finden auf dem folgenden Link:https://nextcloud.swhd.de/index.php/s/oJePXbsHJno4Qfa?dir=/BW%206-10_Ausschreibung-2_IGB-SWHD-AIB/2026-10-07_Ausschreibungsunterlagen_Abschnitt_1_IGB
- Ergänzende Informationsunterlagen zur HauptbaumaßnahmeAbschnitt 1: Brückenbauarbeiten02_ Baubeschreibung04_ Sonstigeanlagen
Abschnitt 2: Tief- und Leitungsbau der Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH (SWH-N)Plan 2026-10-07 SWH-N Abschnitt 2 Lp Wasser Bergbahn Kabelanlagen-Wasser_007578_LP-Wasser_01.02.00Plan 2026-10-07 SWH-N Abschnitt2 Lp Strom Bergbahn Kabelanlagen-Strom_007578_LP-Strom_01.01.00
Abschnitt 3: Abwasserarbeiten 02_ Baubeschreibung04_ Anlagen_Pläne
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Frist für die Einreichung von Aufklärungsfragen: 16.11.2026
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen
siehe Vergabeunterlagen