Verfahrensangaben

Verkehrssicherung - Modernisierung Bergbahn Bauwerke 6-10

VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
28.10.2026
09.11.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadtwerke Heidelberg GmbH
HRB-Nr.: 331079
Alte Eppelheimer Straße 26
69115
Heidelberg
Deutschland
DE125
Einkauf
roberto.schwan@swhd.de
+49 6221513-2607

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Leitweg ID: 08-A9866-40
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45233290-8
34992300-0
34996100-6
63712700-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die denkmalgeschützten Überbauungen der Standsteilbahn " Bergbahn Heidelberg" werden im Bereich der Station Schloss saniert, wozu die jeweils betroffene Straße völlig unterbrochen bzw. auf eine Fahrspur verengt werden muss. Dies sind in Fahrtrichtung bergauf die Überbauung für die Stadtstraße Schloßberg (Bauwerk6, Teile 6.1 und 6.2) die Überbauung für die Neue Schloßstraße (Bauwerk 8, Teilen 8.1 und 8.2) und die Überbauung für den Schloß-Wolfsbrunnenweg (Bauwerk 10). Zudem werden die Bauwerksteile 7.1 und 7.2 (Stützwände und Treppenanlage) zwischen der Stadtstraße Schloßberg und der Neuen Schloßstraße außerhalb des Straßenraums modernisiert.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die denkmalgeschützten Überbauungen der Standsteilbahn " Bergbahn Heidelberg"
werden im Bereich der Station Schloss saniert, wozu die jeweils betroffene Straße völlig
unterbrochen bzw. auf eine Fahrspur verengt werden muss. Dies sind in Fahrtrichtung
bergauf
die Überbauung für die Stadtstraße Schloßberg (Bauwerk6, Teile 6.1 und 6.2)
die Überbauung für die Neue Schloßstraße (Bauwerk 8, Teilen 8.1 und 8.2) und
die Überbauung für den Schloß-Wolfsbrunnenweg (Bauwerk 10).
Zudem werden die Bauwerksteile 7.1 und 7.2 (Stützwände und Treppenanlage) zwischen
der Stadtstraße Schloßberg und der Neuen Schloßstraße außerhalb des Straßenraums
modernisiert.
Der Vorplatz des Schloßgeländes kann über die sehr steile und gepflasterte Straße
Schloßberg oder über die eigentliche Zufahrt Neue Schloßstraße erreicht werden. Da die
Schloßzufahrt auch während der gesamten Baumaßnahme dauerhaft sichergestellt sein
muss, werden die Bauwerke 6.1 und 6.2 im ersten Schritt (Baustufe 1 mit unterbrochener
Straße Schloßberg) und erst nach Abschluss dieser Arbeiten das Bauwerk 8 (Baustufe 2
mit unterbrochener Neue Schloßstraße) modernisiert. Somit ist das Schloß immer über
eine der beiden Zufahrtsmöglichkeiten erreichbar.
In der Bauphase 3 wird das ausreichend breite Bauwerk 10 jeweils mit halbseitiger
Sperrung und signalisierter Einbahnregelung im Zuge des Schloß-Wolfsbrunnenwegs
saniert. Diese Bauphase ist zur zeitlichen Verkürzung der Gesamtmaßnahme derzeit
parallel zu den beiden zuvor genannten Baustufen geplant, da sich der Schloß-
Wolfsbrunnenweg nur an den Straßenraum der beiden anderen Bauphasen anschließt.
Die dafür erforderliche Verkehrssicherung ist somit eine Ausweitung der beiden "Grund-
Bauphasen". Die Baustufe 3 ist wegen des Wechsels der Einbahnregelung zwischen
Nord- und Südseite des Schloß-Wolfsbrunnenwegs in zwei Zustände unterteilt, wobei sich
diese darin unterscheiden, dass bei Sperrung der Südseite der einseitige Fußweg geöffnet
bleibt. Der innere Bauablauf für die Bauphase 3 sieht einen zweifachen Wechsel der
Einrichtungsfahrbahn von Nordsperrung nach Südsperrung und zurück auf Nordsperrung
vor. Die Signalisierung ist für beide Seitensperrungen identisch und bedarf keiner
Anpassung.
Unabhängig von der eigentlichen Baumaßnahme muss der heutige Parkplatz für die
Reisebusse der Schlossbesucher auf den entfernten Pkw-Besucher-Parkplatz verlegt
werden, da er als zentrale BE-Fläche genutzt wird. Für die erforderliche Beschilderung zur

Sperrung von Pkw-Stellplätzen auf dem Ersatz-Parkplatz und zur Führung der ausge-
stiegenen Touristen bis zum Schloßzugang ist der Verkehrszeichenplan 4 umzusetzen,
der während der gesamten Maßnahme gültig ist.
Wegen der eingeschränkten Nutzbarkeit der heutigen Bestandsbauwerke würden bereits
Nutzungseinschränkungen eingerichtet. Diese werden mit Beginn der Modernisierungs-
maßnahme aufgelöst und sind, soweit erforderlich, in den umzusetzenden Verkehrs-
zeichenplänen übernommen worden. Diese Auflösung ist mit dem bis dahin präsenten
Unternehmen (FST Gmbh Mannheim) so abzustimmen, dass ein nahtloser Übergang
gegeben ist. Die Abfolge der Bauphasen für die Bauwerksmodernisierung richtet sich nach den Erfordernissen der ausführenden Baufirma und ist mit der vorliegenden Ausschreibung nicht
zwingend festgelegt. Deshalb muss jeder Verkehrszeichenplan (Verkehrszeichen, Siche-
rungselemente etc.) einer Bauphase grundsätzlich als ein eigenständiges Modul mit
Liefern, Auf- und Abbauen und Umfeldabgleich kalkuliert werden. Mögliche Übernahmen
von Einrichtungen aus vorangegangenen Bauphasen für eine nachfolgende Baupha-se
müssen trotz einer dadurch erzielbaren Aufwandsreduzierung bei der Preisfindung unbe-
rücksichtigt bleiben, da der Bauablauf und damit die Zeitfolge der einzelnen Bauphasen
sich jederzeit, auch noch während der angelaufenen Bauarbeiten, ändern kann.
Eine enge Abstimmung mit der ausführenden Baufirma, welche entsprechend ihrer
Erfordernisse die einzelnen Bau- bzw. Teilbauphasen abrufen wird, ist zwingend erfor-
derlich.
Die örtliche Bauleitung muss von einem sachkundigen Fachmann durchgeführt werden,
der ausreichende Kenntnisse in der Amtssprache und sämtlicher einschlägiger Vor-
schriften besitzt und deren Anwendung beherrscht.

Der Auftragnehmer hat nach Auftragsvergabe schriftlich einen Bauleiter und dessen
Vertreter zu benennen, die für die Verkehrssicherung, Kennzeichnung der Baustelle und
für die sichere und termingerechte Abwicklung und Überwachung der Maßnahme verantwortlich sind.

Generell gilt, dass die Anträge zu den notwendigen verkehrsrechtliche Anordnungen
mindestens 3 Wochen vor der Umsetzung der jeweiligen Bauphase zu stellen und die
Unterlagen 4-fach zur Genehmigung schriftlich einzureichen sind. Auf der Basis der
eingereichten Verkehrszeichenpläne wird seitens der Verkehrsbehörde die verkehrs-
rechtliche Anordnung erteilt.

Der Auftragnehmer garantiert eine fach- und vorschriftengerechte Entsorgung sämtlicher
Teile, die beim Demontieren und dem Montieren anfallen. Der Nachweis hierüber ist zu
führen.

Es muss grundsätzlich und jederzeit die Einhaltung aller technischen Unfallverhütungs-
und arbeitsschutzrechtliche Vorschriften, die am Montageort Gültigkeit haben, garantiert
werden.
Neben dem Kraftfahrzeugverkehr muss der Fußgänger- und Radverkehr zu jeder Zeit
sicher an der Baustelle zur Einrichtung der Verkehrszeichenpläne vorbeigeführt werden.

Für die Absicherung der Arbeitsstellen dürfen nur zugelassene Materialien verwendet
werden. Dies gilt auch für die Beschaffenheit der Verkehrszeichen. Sämtliche Materialien
müssen entsprechende Prüfzeichen tragen. (s. ZTV-SA Ziffer 5.1 - 5.10.12)
Die Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit der Verkehrssicherungseinrichtungen ist vom
AN gem. ZTV SA 97 ständig zu überprüfen und sicherzustellen. Die tägliche Kontrolle,
Wartung und Unterhaltung der Verkehrssicherungseinrichtungen ist in den entspre-
chenden Positionen mit einzurechnen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
14.12.2026
16.12.2028
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Heidelberg - Altstadt
Deutschland
DE125

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YRLDY6JXB1KM

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Frist für die Einreichung von Aufklärungsfragen: 28.10.2026

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

35
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

siehe Vergabeunterlagen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung