Die Bewerber / Bieter müssen mindestens 3 Referenzen über die Durchführung von
vergleichbaren Leistungen nachweisen.
Unter Bezugnahme auf die Eigenerklärung zur Eignung und die dort festgelegte Vergleichbarkeit
der Referenzen, wird hiermit festgelegt, dass Referenzen mit der zu vergebenden
Leistung nur dann als vergleichbare Referenzen gewertet werden, sofern
es sich um Aufträge zu(r)
- planungs- und baubegleitendem Facility Management und
- Definition der Anforderungen des zukünftigen Betriebes und
- frühzeitigen Integration der Betreiberperspektive und
- Begleitung und Strukturierung von FM-bezogenen Ausschreibungs- und Vergabeprozessen
für Forschungs-, Labor-, Klinik- oder Industrie- und Technologiegebäude mit einem
Investitionsvolumen von mind. 25 Mio EUR und einer Bruttogeschossfläche von mindestens
14.000 m2 sowie einer Nutzfläche von mindestens 10.000 m2 handelt.
Referenzen zu (ausschließlich) anderen erbrachten Leistungen und anderen Gebäudetypen
mit geringerer Bruttogeschoss- und Nutzfläche sind mit der hier ausgeschriebenen
Leistung insoweit nicht vergleichbar (und werden damit auch nicht als Referenzen
anerkannt).
Als Referenzen werden nur vertragsgemäß erbrachte, abgeschlossene Aufträge anerkannt
(keine laufenden Projekte). Wurden vergleichbare Leistungen erbracht, deren
Verträge durch sukzessive Verlängerung fortan und aktuell bestehen, gelten diese
Aufträge dann als abgeschlossen, wenn die initiale Grundvertragslaufzeit beendet ist.
Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers
bei den jeweiligen Referenzgebern einverstanden.
Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzgebers zu
belegen.
Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Richtigkeit der hier gemachten Angaben
vor.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber / Bieter zu den Referenzprojekten
durch Kontaktaufnahme mit den jeweils in den Erklärungen benannten Ansprechpartnern
zu verifizieren. Ist die Kontaktaufnahme wegen fehlender oder falscher Angaben
des Bewerbers nicht möglich, wird der Auftraggeber ggf. die betroffene Referenz von der
Bewertung ausschließen. Liegen - insbesondere infolge einer Kontaktaufnahme mit den
vom Bewerber benannten Ansprechpartnern - hinreichende Anhaltspunkte dafür vor,
dass der Bewerber / Bieter wahrheitswidrige Angaben zu einem oder mehreren Referenzprojekten
gemacht oder bei der Durchführung eines benannten Referenzprojekts gegen
Vertragspflichten verstoßen
hat, wird der Auftraggeber die von den Ansprechpartnern erhaltenen Informationen bewerten
und ggf. die betroffene/n Referenz/en von der Bewertung ausschließen. § 124 Abs.
1 Nr. 7 und 8 GWB bleiben unberührt.
Die Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formulars genügt
nicht.
Es gelten die Festsetzungen zur Aufklärung und Nachforderung von Unterlagen in diesem
Dokument (s.o.)
Der Auftraggeber beabsichtigt nach erfolgtem Teilnahmewettbewerb fünf Bieter zur Abgabe
eines Angebotes aufzufordern.
Für den Fall, dass mehr als fünf Bewerber wertbare Teilnahmeanträge einreichen, wird
unter Zugrundelegung nachfolgender Wertungsmatrix eine Rangfolge gebildet und die
fünf bestplatzierten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Ermittlung der Rangfolge:
Zu 2.1 Konkretisierte Referenzen in einem separaten Dokument
Die Bewerber / Bieter müssen Referenzen über die Durchführung von vergleichbaren
Leistungen nachweisen (in einem separatem Dokument).
Es wird hiermit festgelegt, dass Referenzen mit der zu vergebenden Leistung nur
dann als vergleichbare Referenzen gewertet werden, sofern es sich um Aufträge zu(r)
- planungs- und baubegleitendem Facility Management und
- Definition der Anforderungen des zukünftigen Betriebes und
- frühzeitigen Integration der Betreiberperspektive und
- Begleitung und Strukturierung von FM-bezogenen Ausschreibungs- und Vergabeprozessen
für Forschungs-, Labor-, Klinik- oder Industrie- und Technologiegebäude mit einem
Investitionsvolumen
von mind. 25 Mio EUR und einer Bruttogeschossfläche von mindestens 14.000 m2
sowie einer Nutzfläche von mindestens 10.000 m2 handelt.
Referenzen zu (ausschließlich) anderen erbrachten Leistungen und anderen Gebäudetypen
mit geringerer Bruttogeschoss- und Nutzfläche sind mit der hier ausgeschriebenen
Leistung insoweit nicht vergleichbar (und werden damit auch nicht als Referenzen
anerkannt).
Als Referenzen werden nur vertragsgemäß erbrachte, abgeschlossene Aufträge anerkannt
(keine laufenden Projekte). Wurden vergleichbare Leistungen erbracht, deren
Verträge durch sukzessive Verlängerung fortan und aktuell bestehen, gelten diese
Aufträge dann als abgeschlossen, wenn die initiale Grundvertragslaufzeit beendet ist.
Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers
bei den jeweiligen Referenzgebern einverstanden.
Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzgebers zu
belegen.
Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Richtigkeit der hier gemachten Angaben
vor.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber / Bieter zu den Referenzprojekten
durch Kontaktaufnahme mit den jeweils in den Erklärungen benannten Ansprechpartnern
zu verifizieren. Ist die Kontaktaufnahme wegen fehlender oder falscher Angaben des Bewerbers nicht möglich, wird der Auftraggeber ggf. die betroffene Referenz von der
Bewertung ausschließen. Liegen - insbesondere infolge einer Kontaktaufnahme mit den
vom Bewerber benannten Ansprechpartnern - hinreichende Anhaltspunkte dafür vor,
dass der Bewerber / Bieter wahrheitswidrige Angaben zu einem oder mehreren Referenzprojekten
gemacht oder bei der Durchführung eines benannten Referenzprojekts gegen
Vertragspflichten verstoßen
hat, wird der Auftraggeber die von den Ansprechpartnern erhaltenen Informationen bewerten
und ggf. die betroffene/n Referenz/en von der Bewertung ausschließen. § 124 Abs.
1 Nr. 7 und 8 GWB bleiben unberührt.
Die Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formulars genügt
nicht.
(Die bereits im Rahmen der Eigenerklärung zur Eignung einzureichenden konkretisierten
Referenzen dienen zur Bestätigung der Mindestanforderungen an die Eignung,
sie werden an dieser Stelle nicht gewertet.)
Zur Bewertung der Referenzprojekte:
Mehr als 10 weitere Referenzen - 10 Punkte
7 bis 10 weitere Referenzen - 8 Punkte
4 bis 6 weitere Referenzen - 5 Punkte
2 bis 5 weitere Referenzen - 3 Punkte
Weniger als 2 weitere Referenzen - 0 Punkte
Der öffentliche Auftraggeber ist zur Umsetzung und Anwendung der elektronischen Vergabe gemäß UVgO und VgV verpflichtet. Die Angebotsabgabe / Abgabe des Teilnahmeantrages via E-Mail erfüllt die Anforderungen an die elektronischen Mittel im Vergabeverfahren nicht. Die Abgabe von Angeboten / Teilnahmeanträgen via E-Mail ist insoweit nicht zulässig.
Auf der ersten Stufe dieses zweistufigen Verfahrens ist ein Telnahmeantrag mit allen geforderten Unterlagen abzugeben. Angebote sind erst nach separater Aufforderung zur Angebotsabgabe einzureichen (zweite Stufe des Verfahrens)
Rechnungsstellung / X-Rechnung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form als sog. X-Rechnung zu erteilen (siehe E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV)). Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der ERechV geregelt.
Für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen kann die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) genutzt werden. Damit die Rechnungen dem CISPA korrekt zugeordnet werden können, ist die Angabe unserer Leitweg-Identifikationsnummer "992-80255-64" zwingend erforderlich. Alternativ können Rechnungen im X-Rechnungs-Format an unser Postfach xrechnung@cispa.de gesandt werden. Rechnungen, für die eine Ausnahme gem. § 3 Abs. 3 ERechV gilt, sind im PDF-Format an invoice@cispa.de zu senden.
Bitte beachten Sie in jedem Fall die auf unserer Website hinterlegten Anforderungen an die Rechnungsstellung (https://cispa.de/rechnungsstellung-xrechnung).
Für Gutschriften gelten vorgenannte Ausführungen analog.
Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf Erstangebote gemäß § 17 Abs. 11 VgV vor.