Verfahrensangaben

Bereitstellung und Implementierung einer Software für Rechtsabteilungen

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH
9928025564
Stuhlsatzenhaus 5
66123
Saarbrücken
Deutschland
DEC01
Abteilung Beschaffungen / Vergabestelle
vergaben@cispa.de
+49 681870831370
+49 681870838804

Angaben zum Auftraggeber

Zuwendungsempfänger, soweit nichts anderes zutrifft
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH
9928025564
Stuhlsatzenhaus 5
66123
Saarbrücken
Deutschland
DEC01
Abteilung Beschaffungen / Vergabestelle
vergaben@cispa.de
+49 681870831370
+49 681870838804

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
022894990
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 2289499-0
+49 2289499-163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

48000000-8
48100000-9
48300000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Das CISPA beabsichtigt die Vergabe einer Software für Rechtsabteilungen. Die genaue Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Das CISPA beabsichtigt die Vergabe einer Software für Rechtsabteilungen. Die genaue Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
12

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Rahmen dieses Vertrages geschuldete Implementierung der Software vollständig und funktionsfähig innerhalb von drei Monaten nach Zuschlagserteilung abzuschließen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist das Datum der schriftlichen Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber.

Nach erfolgreicher Implementierung startet die Laufzeit der Bereitstellung der Software, sowie aller Lizenzen (User und Viewer) und des Supports zunächst 12 Monate. Einer expliziten Kündigung bedarf es nach Ablauf dieser 12 Monate nicht.

Der AG kann den Vertrag für die Bereitstellung der Software, der Lizenzen und den Support dreimal um jeweils 12 Monate verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit für die Bereitstellung der Software, der Lizenzen und den Support ist damit auf 48 Monate beschränkt.

3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Stuhlsatzenhaus 5
66123
Saarbrücken
Deutschland
DEC01

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes

Die Zuschlagskriterien werden den Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, zusammen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übermittelt.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Rahmen dieses Vertrages geschuldete Implementierung der Software vollständig und funktionsfähig innerhalb von drei Monaten nach Zuschlagserteilung abzuschließen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist das Datum der schriftlichen Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber.

Nach erfolgreicher Implementierung startet die Laufzeit der Bereitstellung der Software, sowie aller Lizenzen (User und Viewer) und des Supports zunächst 12 Monate. Einer expliziten Kündigung bedarf es nach Ablauf dieser 12 Monate nicht.

Der AG kann den Vertrag für die Bereitstellung der Software, der Lizenzen und den Support dreimal um jeweils 12 Monate verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit für die Bereitstellung der Software, der Lizenzen und den Support ist damit auf 48 Monate beschränkt.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Der öffentliche Auftraggeber ist zur Umsetzung und Anwendung der elektronischen Vergabe gemäß UVgO und VgV verpflichtet. Die Angebotsabgabe / Abgabe des Teilnahmeantrages via E-Mail erfüllt die Anforderungen an die elektronischen Mittel im Vergabeverfahren nicht. Die Abgabe von Angeboten / Teilnahmeanträgen via E-Mail ist insoweit nicht zulässig.

Der Teilnahmewettbewerb (1. Stufe) wurde abgeschlossen. Die Eignung der Bewerber wurde auf Grundlage der eingereichten Unterlagen geprüft und festgestellt. Das Vergabeverfahren befindet sich nun in der Angebotsphase (2. Stufe). Gegenstand dieser Verfahrensstufe ist die Einreichung und Wertung der Angebote der ausgewählten Bieter.

Rechnungsstellung / X-Rechnung

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form als sog. X-Rechnung zu erteilen (siehe E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV)). Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der ERechV geregelt.

Für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen kann die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) genutzt werden. Damit die Rechnungen dem CISPA korrekt zugeordnet werden können, ist die Angabe unserer Leitweg-Identifikationsnummer "992-80255-64" zwingend erforderlich. Alternativ können Rechnungen im X-Rechnungs-Format an unser Postfach xrechnung@cispa.de gesandt werden. Rechnungen, für die eine Ausnahme gem. § 3 Abs. 3 ERechV gilt, sind im PDF-Format an invoice@cispa.de zu senden.
Bitte beachten Sie in jedem Fall die auf unserer Website hinterlegten Anforderungen an die Rechnungsstellung (https://cispa.de/rechnungsstellung-xrechnung).
Für Gutschriften gelten vorgenannte Ausführungen analog.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

1
1
2

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
Angaben zum Auftrag
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
JUNE GmbH, 80336 Amtsgericht München
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

JUNE GmbH
Amtsgericht München HRB 258334
Mittleres Unternehmen
Goethestraße, 49a
80336
Amtsgericht München
Deutschland
DE212
info@june.de
08969313540
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

14.09.2026

Angaben zum Angebot

1 - 592923
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung