Der Dienstleistungsvertrag umfasst die Abholung, Frankierung sowie die bundesweite und internationale Beförderung und Zustellung von Briefsendungen aller Art des Auftraggebers bis zu einem Einzelgewicht von 2.000 Gramm durch den Auftragnehmer (AN).
Abholung
Der Auftragnehmer holt täglich von Montag bis Freitag die Sendungen an den folgenden Abholstellen ab:
- Landratsamt Ostalbkreis, Stuttgarter Straße 41, 73430 Aalen
- Landratsamt Ostalbkreis, Haußmannstraße 29, 73525 Schwäbisch Gmünd
- Jobcenter Aalen, Hopfenstraße 65, 73430 Aalen (Die dortige Abholung ist aufgrund Dienststellenverlegung voraussichtlich nur bis zum 31.05.2027 erforderlich).
Die Abholung muss an oben genannten Abholstellen zu folgenden Zeiten erfolgen:
- montags bis donnerstags zwischen 15:00 - 16:00 Uhr und
- freitags zwischen 11:00 - 12:00 Uhr
An gesetzlichen Feiertagen findet keine Abholung oder Zustellung statt.
Zustellung
Die Zustellung der Standardpost erfolgt beim Empfänger wie folgt:
- Mindestens 95 % der Sendungen müssen am dritten auf die Übergabe der Sendung an den Auftragnehmer folgenden Werktag zugestellt werden (E+3)
- Insgesamt 99 % der Sendungen am vierten auf die Übergabe der Sendung an den Auf-trag-nehmer folgenden Werktag (E+4).
Die Einhaltung der Laufzeiten ist durch geeignete Maßnahmen zu überwachen und dem Auf-traggeber auf Anforderung nachzuweisen.
Die Zustellung erfolgt an Werktagen einschließlich samstags, sofern auf diesen Tag kein ge-setzlicher Feiertag fällt.