Verfahrensangaben

Rahmenvertrag für Briefdienstleistungen für das Landratsamt Ostalbkreis

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
10.11.2026
24.11.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landratsamt Ostalbkreis - Zentrale Vergabestelle
08136-A4193-55
Stuttgarter Straße 41
73430
Aalen
Deutschland
DE11D
zentralevergabestelle@ostalbkreis.de
+49 73615031101
+49 7361503581101

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg im RP Karlsruhe
08-A9866-40
Kapellenstraße 17
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 7219268730
+49 7219263985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

64110000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Das Landratsamt Ostalbkreis (ff. Auftraggeber - AG) schreibt den Physischen Briefversand im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens aus.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Dienstleistungsvertrag umfasst die Abholung, Frankierung sowie die bundesweite und internationale Beförderung und Zustellung von Briefsendungen aller Art des Auftraggebers bis zu einem Einzelgewicht von 2.000 Gramm durch den Auftragnehmer (AN).

Abholung
Der Auftragnehmer holt täglich von Montag bis Freitag die Sendungen an den folgenden Abholstellen ab:
- Landratsamt Ostalbkreis, Stuttgarter Straße 41, 73430 Aalen
- Landratsamt Ostalbkreis, Haußmannstraße 29, 73525 Schwäbisch Gmünd
- Jobcenter Aalen, Hopfenstraße 65, 73430 Aalen (Die dortige Abholung ist aufgrund Dienststellenverlegung voraussichtlich nur bis zum 31.05.2027 erforderlich).

Die Abholung muss an oben genannten Abholstellen zu folgenden Zeiten erfolgen:
- montags bis donnerstags zwischen 15:00 - 16:00 Uhr und
- freitags zwischen 11:00 - 12:00 Uhr

An gesetzlichen Feiertagen findet keine Abholung oder Zustellung statt.

Zustellung
Die Zustellung der Standardpost erfolgt beim Empfänger wie folgt:
- Mindestens 95 % der Sendungen müssen am dritten auf die Übergabe der Sendung an den Auftragnehmer folgenden Werktag zugestellt werden (E+3)
- Insgesamt 99 % der Sendungen am vierten auf die Übergabe der Sendung an den Auf-trag-nehmer folgenden Werktag (E+4).

Die Einhaltung der Laufzeiten ist durch geeignete Maßnahmen zu überwachen und dem Auf-traggeber auf Anforderung nachzuweisen.

Die Zustellung erfolgt an Werktagen einschließlich samstags, sofern auf diesen Tag kein ge-setzlicher Feiertag fällt.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
24

Die Vertragsdauer beträgt 2 Jahre mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Vertragsart

Sonstiger Dienstleistungsvertrag

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YHFDYHFT9A4F

Einlegung von Rechtsbehelfen

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Bieterkommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform über den Button "Kommunikation" zu führen.

Für den Fall einer Nichtregistrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter verpflichtet, sich regelmäßig über ergänzende Bieterinformationen und sonstige Änderungen auf der Vergabeplattform zu informieren (Holschuld des Bieter).

Angebote, die mittels Post, Telefax oder per E-Mail eingehen sind nicht zugelassen und können daher nicht berücksichtigt werden. Das gleiche gilt für Angebote, die über das Vergabeportal über den Button "Kommunikation" abgegeben werden.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

52
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Nachforderung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB

Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB

Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB

Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB

Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB

Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB

Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB

Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB

Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB

Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB

Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB

Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB

Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB

Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB

Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB

Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB

Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB

Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB

Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB

Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB

Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB

Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Eintragung in Anbieterverzeichnis (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Finanzierung

Siehe Vergabeunterlagen

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einzureichende Unterlagen:

* Mit dem Angebot
** Mittels Eigenerklärung:
- Eigenerklärung des Bieters: über Umsatz, Referenzen, Arbeitskräfte, Eintragung ins Berufsregister, Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation, Zuverlässigkeit als Bewerber, über die regelmäßige Abführung der Sozialabgaben, Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Verpflichtungserklärung - Mindestentgelt: Sofern der öffentliche Auftrag nicht vom AEntG erfasst wird und es sich nicht um Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene handelt)
- Verpflichtungserklärung AnEntG: Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden
- Eintragung im Anbieterverzeichnis nach § 4 Abs. 1 S. 1 PostG

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung